zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 25

1 Auch die folgenden Sprüche stammen von Salomo. Sie wurden gesammelt von Männern des Königs Hiskija von Juda. 2 Ist es Gottes Ehre, eine Sache zu verbergen, / so ist es der Könige Ehre, eine Sache zu erforschen. 3 Der Himmel an Höhe, die Erde an Tiefe, und die Gedanken der Könige - unerforschlich sind sie. 4 Entferne die Schlacken aus dem Silber, / dann gelingt dem Goldschmied ein Schmuckstück. 5 Entferne den Gottlosen vom König, / dann regiert er gerecht und seine Herrschaft besteht. (Sprüche 16.12) 6 Tritt vor dem König bescheiden auf, / und stell dich nicht an den Platz der Großen. 7 Es ist besser, man ruft dich auf den höheren Platz, / als dass man dich vor Edlen herabsetzt. Was du mit deinen Augen erblickt hast, (Lukas 14.7-11) 8 bringe nicht so schnell zum Gericht! / Denn was willst du machen, wenn dich dein Nächster beschämt? 9 Trag deinen Streit mit deinem Mitmenschen aus, / aber gib nicht das Geheimnis eines anderen preis; (Sprüche 20.19) 10 sonst schmäht dich jeder, der davon hört, / und du behältst einen üblen Ruf. 11 Wie goldene Äpfel auf silbernen Schalen / ist ein rechtes Wort zur richtigen Zeit. (Sprüche 15.23) 12 Wie ein goldener Ring, wie feinster Schmuck / ist ein weiser Mahner für ein offenes Ohr. 13 Wie kühlender Schnee am Erntetag, / so ist ein treuer Bote für den, der ihn schickt: / eine erfrischende Freude für seinen Herrn. 14 Wie Wolken und Wind, aber kein Regen, / ist jemand, der Versprechungen macht, sie aber nicht hält. (2. Petrus 2.17) 15 Mit Geduld wird ein Vorgesetzter umgestimmt, / denn eine sanfte Zunge kann den Widerstand brechen. (Sprüche 15.1) 16 Hast du Honig gefunden, iss nur so viel dir bekommt, / sonst wirst du ihn satt und erbrichst. 17 Mach dich selten im Haus deines Nächsten, / sonst wird er dich satt und verabscheut dich. 18 Eine Keule, ein Schwert, ein spitzer Pfeil / ist ein falscher Zeuge für seinen Nächsten. (Sprüche 19.5) 19 Ein brüchiger Zahn und ein schlotternder Fuß, / so ist ein treuloser Mensch in der Zeit der Not. 20 Wenn einer sich auszieht bei Frost, / wenn jemand Essig auf Natron gießt, / so ist es, wenn man lustige Lieder vor einem Traurigen singt. 21 Wenn dein Feind hungrig ist, gib ihm zu essen, / wenn er Durst hat, gib ihm zu trinken; (Matthäus 5.44) (Römer 12.20) 22 so sammelst du glühende Kohlen auf seinen Kopf, / und Jahwe vergilt es dir. 23 Nordwind bringt Regen / und Klatsch ein verdrießliches Gesicht. 24 Besser auf dem Flachdach zu wohnen / als mit einer zänkischen Frau zusammen im Haus. (Sprüche 21.9) (Sprüche 21.19) 25 Kühles Wasser für eine durstige Kehle / ist eine gute Nachricht aus fernem Land. 26 Eine trübe Quelle, ein verdorbener Brunnen, / so ist ein Gerechter, der vor einem Gottlosen wankt. 27 Zu viel Honig essen ist nicht gut, / zu viel Ehre bekommt einem nicht. 28 Wie eine Stadt mit zerstörter Mauer / ist ein Mann, der seinen Geist nicht beherrscht. (Sprüche 29.11)