zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 22

1 Ein guter Name ist besser als großer Besitz, / Beliebtheit besser als Silber und Gold. (Prediger 7.1) 2 Der Reiche und der Arme begegnen sich, / der sie beide schuf, ist Jahwe. 3 Der Kluge sieht das Unglück voraus und bringt sich in Sicherheit, / der Unerfahrene geht weiter und kommt zu Fall. (Sprüche 27.12) 4 Der Lohn von Demut und Furcht vor Jahwe / ist Reichtum, Ehre und erfülltes Leben. 5 Der Weg des Falschen ist voll Haken und Schlingen, / wer sein Leben liebt, meidet ihn. 6 Gewöhne den Jungen an seinen Weg, / dann bleibt er auch im Alter dabei. (Sprüche 20.11) 7 Der Reiche hat die Armen in seiner Gewalt, / der Schuldner ist seines Gläubigers Sklave. 8 Wer Unrecht sät, wird Unheil ernten, / der Stock beendet seinen Übermut. (Hiob 4.8) 9 Wer Güte zeigt, wird gesegnet sein, / denn er teilt sein Brot mit den Armen. (Sprüche 19.17) 10 Vertreibe den Spötter, dann zieht auch der Zank fort, / das Streiten und Schimpfen hört auf. (1. Mose 21.9-10) (Sprüche 26.20) 11 Wer ein reines Gewissen liebt und gewinnend reden kann, / den nimmt der König zum Freund. (Psalm 101.6) 12 Die Augen Jahwes bewachen das Erkennen, / doch die Worte des Falschen fegt er hinweg. 13 Der Faule sagt: Ein Löwe ist draußen, / der bringt mich um, mitten auf dem Platz. (Sprüche 26.13) 14 Eine tiefe Grube ist der Mund der fremden Frau, / wen Jahwe strafen will, der fällt hinein. (Sprüche 5.3-4) (Sprüche 23.27) 15 Hat ein Kind nur Dummheiten im Kopf, / entfernt man sie durch die Rute der Zucht. (Sprüche 23.14) (Sprüche 29.17) 16 Wer den Armen unterdrückt, mehrt dessen Besitz; / wer dem Reichen gibt, macht ihn arm. 17 Hör mir zu! Vernimm die Worte von Weisen / und nimm dir mein Wissen zu Herzen! 18 Es ist gut, wenn du sie auswendig lernst, / damit du sie jederzeit hersagen kannst. 19 Ich belehre dich heute, / damit du Jahwe vertraust. 20 Dreißig von diesen Lehren schrieb ich dir auf, / Ratschläge, gut und begründet. 21 Sie zeigen dir, wie redlich Wahrheit ist, / damit du dem, der dich schickte, zuverlässige Antwort bringst. 22 Beraube nicht den Schwachen, der sich nicht wehren kann, / und benachteilige nicht den Hilflosen vor Gericht. 23 Jahwe schützt die Schutzlosen. / Wer sie beraubt, dem raubt er das Leben. (Sprüche 23.11) 24 Lass dich nicht mit einem Zornigen ein, / und vom Hitzkopf halte dich fern. (Sprüche 29.22) 25 Sonst gewöhnst du dich an seine Unart / und bringst dich selber zu Fall. 26 Sei nicht unter denen, die sich durch Handschlag verpflichten, / die Bürgschaft leisten für fremde Schuld. (Sprüche 6.1) 27 Denn wenn du dann nicht bezahlen kannst, / pfändet man selbst dein Bett. 28 Verrücke die uralte Grenze nicht, / die deine Väter dem Grundstück gesetzt. (5. Mose 27.17) (Sprüche 23.10) 29 Siehst du einen, der tüchtig ist in seinem Beruf - Königen wird er dienen / und nicht irgendwelchen, die niemand kennt. (Sprüche 21.5)