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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Sprüche - Kapitel 16

1 Der Mensch stellt seine Überlegungen an, / doch was er sagt, kommt von Jahwe. 2 Der Mensch hält alles, was er tut, für recht, / doch Jahwe prüft die Motive. (Sprüche 21.2) 3 Wälze dein Tun auf Jahwe, / dann gelingen deine Pläne. (Psalm 37.5) 4 Alles schuf Jahwe zu seinem Zweck, / auch den Gottlosen - für den Unheilstag. 5 Jeder Hochmütige ist für Jahwe ein Gräuel. / Die Hand darauf! Er bleibt nicht ungestraft. (Sprüche 11.21) 6 Durch Liebe und Treue wird Schuld gesühnt, / durch Ehrfurcht vor Jahwe bleibt man dem Bösen fern. 7 Wenn das Tun eines Menschen Jahwe gefällt, / macht er auch dessen Feinde zum Frieden bereit. (1. Mose 31.24) (1. Mose 33.4) 8 Besser wenig mit Gerechtigkeit, / als großen, aber unrechten Gewinn. (Sprüche 15.16) 9 Das Herz des Menschen plant seinen Weg, / aber Jahwe lenkt seinen Schritt. (Sprüche 19.21) 10 Ein Gottesurteil ist auf den Lippen des Königs, / beim Rechtsspruch irrt er sich nicht. 11 Es ist Jahwes Wille, dass die Waage einwandfrei ist / und die Gewichte im Beutel stimmen. (Sprüche 11.1) 12 Gottloses Tun ist für Könige ein Gräuel, / denn ihr Thron steht nur durch Gerechtigkeit fest. (Sprüche 20.28) (Sprüche 25.5) (Sprüche 29.14) 13 Wahrhaftige Worte gefallen dem König; / er liebt es, wenn jemand aufrichtig spricht. 14 Der Zorn des Königs ist ein Bote des Todes, / doch ein weiser Mann wendet ihn ab. (Sprüche 20.2) 15 Das freundliche Gesicht eines Königs ist Leben; / seine Gunst ist wie eine Wolke, die im Frühjahr Regen bringt. (Sprüche 19.12) 16 Weisheit zu erwerben ist viel besser als Gold, / Verstand zu bekommen ist mehr als alles Silber wert. (Sprüche 3.14) (Sprüche 8.10-11) (Sprüche 8.19) 17 Die Straße der Aufrichtigen heißt: Meide das Böse! / Wer auf seinen Weg achtet, bewahrt sein Leben. 18 Hochmut kommt vor dem Fall / und Stolz vor dem Sturz. (Sprüche 18.12) 19 Besser bescheiden bei Gebeugten zu sein, / als mit Hochmütigen Beute zu teilen. 20 Wer auf das Wort achtet, findet das Gute. / Glücklich der Mensch, der Jahwe vertraut! 21 Ein weiser Mensch ist angesehen, / und Anmut in der Sprache fördert Überzeugungskraft. 22 Der Verstand ist ein Lebensquell für den, der ihn hat; / Narren werden durch ihre Dummheit bestraft. (Sprüche 13.14) (Sprüche 14.27) 23 Ein Weiser redet mit Verstand, / das ist seinem Lehren förderlich. 24 Freundliche Worte sind wie Honig, / süß für die Seele und für den Körper gesund. (Sprüche 12.25) 25 Mancher Weg erscheint dem Menschen recht, / doch am Ende führt er in den Tod. (Sprüche 14.12) 26 Der Hunger treibt den Menschen an, / er arbeitet, um essen zu können. (Sprüche 18.7) 27 Ein böser Mensch gräbt Unheil aus, / und auf seinen Lippen brennt es wie Feuer. 28 Ein falscher Mensch sät überall Streit, / ein Verleumder verfeindet Freunde. (Sprüche 6.14) (Sprüche 6.19) 29 Der Verbrecher verführt seinen Freund / und bringt ihn auf unguten Weg. (Sprüche 1.10-14) 30 Wer mit den Augen zwinkert, führt Böses im Schild; / wer die Lippen verzieht, hat es schon getan. (Sprüche 6.13) 31 Graues Haar ist ein prächtiger Schmuck, / gefunden auf dem Weg der Gerechtigkeit. (Sprüche 20.29) 32 Geduld bringt weiter als Heldentum; / es ist besser, sich zu beherrschen, als Städte zu erobern. (Sprüche 14.29) 33 Im Gewandbausch wirft man das Los, / doch die Entscheidung kommt von Jahwe.