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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Sprüche - Kapitel 1

1 Sprichwörter von Salomo Ben-David, / dem König von Israel. (1. Könige 5.9-12) 2 Sie lehren Weisheit und Erziehung / und ein kundiges Wort zu verstehen, 3 um gute Bildung zu erlangen, / einen Sinn für Recht und Aufrichtigkeit, / und zu leben, wie es Gott gefällt, 4 Unerfahrenen geben sie Klugheit, / jungen Menschen Wissen und Umsicht. 5 Der Kluge hört zu und mehrt seine Kenntnis, / der Erfahrene lernt Führungskunst, 6 versteht Bildrede und Spruch, / Rätsel der Weisen und ihr Wort. 7 Der Anfang der Erkenntnis ist Ehrfurcht vor Jahwe. / Nur die Narren verachten Weisheit und Zucht. (Hiob 28.28) (Psalm 111.10) (Sprüche 9.10) 8 Höre, mein Sohn, auf die Mahnung des Vaters, / verwirf die Weisung deiner Mutter nicht! (Sprüche 6.20) 9 Denn sie sind wie ein Kranz für dein Haupt, / wie eine schöne Kette für deinen Hals. (Sprüche 4.9) 10 Mein Sohn, wenn Sünder dich beschwatzen, / dann gehe nicht darauf ein! 11 Wenn sie sagen: "Komm mit uns! / Wir liegen im Hinterhalt und lauern auf Blut, / wir stellen den Arglosen nach, einfach so! 12 Wir verschlingen sie wie der Tod; / wir reißen sie aus dem Leben, / befördern sie ins Grab! 13 Ihr Hab und Gut gehört dann uns, / und wir füllen unsere Häuser damit. 14 Wirf dein Los in unserem Kreis, / ein Geldbeutel sei für uns alle!" 15 Geh da nicht mit, mein Sohn! / Gib dich nicht mit solchen ab! 16 Denn sie haben nur Böses im Sinn / und sind schnell zu einer Bluttat bereit. 17 In den Augen aller Vögel / ist das Fangnetz ohne Absicht bestreut. 18 Doch jene lauern auf ihr eigenes Blut, / sie stellen dem eigenen Leben nach. 19 Und so geht es jedem, der unehrlich reich werden will, / sein Raub raubt dem Räuber das Leben. 20 Die Weisheit ruft auf der Straße, / auf den Plätzen erschallt ihre Stimme. 21 Man hört sie im lärmenden Gewühl / und auch an den Toren der Stadt: (Sprüche 8.1) 22 "Wie lange noch, ihr Einfältigen, liebt ihr die Einfalt, / wie lange gefällt den Spöttern ihr Spott / und verschmähen die Narren Erkenntnis? 23 Nehmt doch endlich meine Mahnung an! / Dann lass ich sprudeln meinen Geist / und öffne den Schatz meines Wissens. 24 Immer wieder rief ich euch an, / doch ihr habt gar nicht zugehört, / habt die ausgestreckte Hand missachtet, (Jesaja 65.2) (Jesaja 65.12) 25 wolltet die Mahnung nicht hören / und schlugt jeden Rat in den Wind. 26 Doch wenn das Unglück kommt, werde ich lachen. / Dann spotte ich über euch, (Sprüche 3.34) 27 wenn das, was ihr fürchtet, wie ein Sturm über euch kommt, / wenn ihr bedrängt seid von Angst und Schrecken. 28 Dann schreit ihr nach mir, doch ich antworte nicht, / dann sucht ihr mich, doch ihr findet mich nicht. (Jesaja 59.2) (Micha 3.4) 29 Weil sie jede Einsicht hassten / und es ablehnten, Jahwe zu fürchten, 30 weil sie meinen Rat nicht wollten / und meine Mahnung verschmähten, 31 darum sollen sie essen, was sie sich eingebrockt haben, / sollen satt werden am eigenen Rat. (Jesaja 3.10-11) 32 Denn ihr Eigensinn bringt die Einfältigen um, / die Narren vernichtet ihre Sorglosigkeit. (Sprüche 8.36) 33 Doch wer auf mich hört, hat nichts zu befürchten, / kann ohne Angst vor Unglück sein." (Sprüche 8.34)