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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Sacharja - Kapitel 9

1 Das Wort Jahwes wird lasten auf dem Land Hadrach und ruhen auf Damaskus, denn die Blicke aller Menschen sind auf Jahwe gerichtet, nicht nur die der Stämme Israels. (Jesaja 17.1) 2 Sein Wort erreicht auch Hamat, das an Hadrach grenzt, und kommt ebenso nach Tyrus und Sidon, wo die Leute so weise sind. (Jesaja 23.1) (Jeremia 47.4) (Hesekiel 26.1) 3 Tyrus hat sich zwar eine Festung gebaut und Berge von Silber und Gold aufgehäuft. 4 Doch der Herr wird es erobern, seine Mauer ins Meer stürzen und die ganze Stadt einäschern. 5 Wenn die Philister aus Aschkelon, Gaza und Ekron das erfahren, werden sie vor Angst zittern, denn das, worauf sie ihre Hoffnung setzten, ist jetzt dahin. Aus Gaza wird der König verschwinden, Aschkelon wird unbewohnt sein (Jeremia 47.1) 6 und in Aschdod wird nur noch Gesindel hausen. "So werde ich den Hochmut der Philister brechen!", sagt Jahwe. 7 "Ich werde ihnen das blutige Opferfleisch aus dem Mund reißen, das abscheuliche Mahl aus den Zähnen zerren." Ein Rest der Philister wird dann zu unserem Gott gehören. Diese Philister werden wie eine Sippe in Juda sein, und die Leute von Ekron wie die Jebusiter unter uns. 8 "Und ich selbst", sagt Jahwe, "stelle mich als Wache vor mein Haus Israel, zum Schutz vor den Truppen, die hin und herziehen. Kein fremder Herrscher soll mehr hindurchziehen, denn ich achte jetzt auf mein Volk!" (Sacharja 2.9) 9 Freue dich, du Zionsstadt! Jubelt laut, ihr Leute von Jerusalem! Seht, euer König kommt zu euch! Er ist gerecht vor Gott, und er bringt die Rettung. Er ist demütig und reitet auf einem Fohlen, dem männlichen Jungtier einer Eselin. (Zephanja 3.14) (Matthäus 21.5) 10 "Ich vernichte die Streitwagen aus Efraïm und die Pferde aus Jerusalem!", sagt er. Die Waffen werden zerstört. Er wird den Völkern Frieden gebieten! Von Meer zu Meer reicht seine Herrschaft, vom Strom des Euphrat bis zu den Enden der Erde. (Micha 5.9) 11 "Und was dich betrifft, Israel, so lasse ich deine Gefangenen frei aus der Grube, die kein Wasser hat - und zwar wegen meines Bundes mit dir, der mit Blut besiegelt ist. (2. Mose 24.8) 12 Kehrt heim, ihr Gefangenen voller Hoffnung! Kehrt heim in die sichere befestigte Stadt! Auch heute verspreche ich dir doppelte Entschädigung. (Jesaja 61.7) 13 Ja, ich habe mir Juda als Bogen gespannt und den Köcher mit Efraïm gefüllt. Und deine Söhne, Zion, werde ich zum Schwert gegen Griechenlands Kämpfer machen, dem Schwert eines Helden." (Daniel 8.21-22) 14 Jahwe selbst wird über ihnen erscheinen, und sein Pfeil fährt aus wie der Blitz. Jahwe, der Herr, stößt ins Horn, er fegt einher in den Stürmen des Südens. 15 Jahwe, der allmächtige Gott, wird sein Volk beschützen. Schleudersteine werden um sich fressen, Menschen zu Boden strecken und Blut saufen wie Wein. Sie werden so voll sein mit Blut wie die Opferschale und wie die Ecken des Altars. 16 So wird Jahwe, ihr Gott, die Herde seines Volkes retten. Dann werden sie wie die Edelsteine im Stirnreif funkeln über seinem Land. 17 Wie anmutig und schön! Junge Männer und Mädchen lässt er heranwachsen wie Korn und jungen Wein.