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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Sacharja - Kapitel 14

1 "Es wird ein Tag für Jahwe kommen, an dem sofort verteilt wird, was man in deiner Mitte erbeutet hat. (Jesaja 39.6) 2 Alle Völker werde ich zum Kampf gegen Jerusalem versammeln. Sie werden die Stadt erobern, die Häuser plündern und die Frauen schänden. Die Hälfte aller Einwohner wird in die Gefangenschaft geführt. Nur ein Rest des Volkes darf in der Stadt bleiben. (Sacharja 12.3) 3 Dann aber wird Jahwe selbst gegen jene Völker in den Kampf ziehen, so wie er es schon früher getan hat. (Offenbarung 19.19) 4 An jenem Tag wird er auf dem Ölberg stehen, der östlich von Jerusalem liegt. Da wird sich der Ölberg von Ost nach West spalten, die eine Hälfte wird nach Norden ausweichen und die andere nach Süden, sodass ein sehr großes Tal entsteht. 5 In dieses Tal zwischen meinen Bergen, das bis nach Azel reicht, werdet ihr fliehen, so wie eure Vorfahren zur Zeit des Königs Usija vor dem Erdbeben geflohen sind. Dann wird Jahwe, mein Gott, kommen. Alle Heiligen werden bei ihm sein. (Amos 1.1) 6 An jenem Tag wird kein Licht sein, erstarrt ist alles Prächtige. 7 Ein einzigartiger Tag wird das sein. Als Jahwes Tag gibt er sich zu erkennen. Tag und Nacht wechseln an ihm nicht ab, und wenn der Abend kommt, wird Licht. (Markus 13.32) 8 An jenem Tag wird in Jerusalem eine Quelle entspringen, die Sommer und Winter frisches Wasser führt. Die eine Hälfte davon fließt ins östliche Meer, die andere ins westliche. (Hesekiel 47.1) 9 Dann wird Jahwe König über die ganze Erde sein. An jenem Tag wird Jahwe der Einzigartige sein und sein Name der alleinige. (Psalm 97.1) (Offenbarung 11.15) 10 Das ganze Land von Geba bis Rimmon südlich von Jerusalem wird sich in eine Niederung verwandeln. Jerusalem selbst wird dann das Land überragen und an seinem Platz bleiben vom Benjamin-Tor über das frühere Tor bis zum Ecktor, vom Hananel-Turm bis zu den königlichen Weinkeltern. (Jeremia 31.38) 11 Ihre Bewohner werden in Sicherheit leben, und die Stadt wird nie mehr zerstört werden. (Jeremia 33.16) (Offenbarung 22.3) 12 Aber gegen die Völker, die gegen Jerusalem gekämpft haben, wird Jahwe einen furchtbaren Schlag führen: Bei lebendigem Leib wird das Fleisch an ihrem Körper verfaulen, die Augen werden in ihren Höhlen verwesen und die Zunge im Mund. 13 Und dann wird Jahwe an jenem Tag eine Panik unter ihnen entstehen lassen, sodass einer den anderen packt und über ihn herfällt. 14 Männer aus ganz Juda werden helfen, Jerusalem zu verteidigen. Dann sammeln sie die Schätze im Lager der feindlichen Völker ein: jede Menge Gold, Silber und kostbare Gewänder. 15 Die Pferde, Maultiere, Kamele, Esel und alle anderen Tiere im Lager wird der gleiche vernichtende Schlag treffen. 16 Die Überlebenden der Völker, die gegen Jerusalem gekämpft haben, werden von da an jedes Jahr nach Jerusalem ziehen, um das Laubhüttenfest zu feiern und Jahwe, den allmächtigen Gott, anzubeten. (Sacharja 14.9) 17 Wenn aber eins von den Völkern der Erde sich weigert zu kommen, um dem allmächtigen Gott die Ehre zu erweisen, wird kein Regen mehr über dieses Land kommen. 18 Und wenn es die Ägypter sind, die nicht mehr kommen, werden auch sie entsprechend bestraft. Es wird sie der gleiche Schlag treffen, mit dem Jahwe alle Völker bestrafen wird, die nicht zum Laubhüttenfest kommen. 19 So wird die Strafe für Ägypten und die der anderen Völker aussehen. 20 An jenem Tag wird selbst auf den Schellen der Pferde stehen: "Geheiligt für Jahwe". Und die Kochtöpfe im Tempel Jahwes werden so heilig sein wie die Schalen mit Opferblut vor dem Altar. (2. Mose 28.36) 21 Ja, jeder Kochtopf in Jerusalem und Juda wird Jahwe, dem allmächtigen Gott, geheiligt sein. Und alle, die zum Opfern kommen, nehmen die Töpfe und kochen darin. Dann wird es auch keinen Händler mehr im Tempel Jahwes, des allmächtigen Gottes, geben. (Offenbarung 21.27)