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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Psalm - Kapitel 37

1 Von David. Reg dich nicht über die Bösen auf, / beneide die Verbrecher nicht! (Sprüche 24.19) 2 Sie verdorren schnell wie das Gras, / welken wie das grüne Kraut. 3 Vertrau auf Jahwe und tue das Gute, / wohne im Land und lebe wahrhaftig! (Psalm 37.27) (Psalm 37.29) 4 Erfreu dich an Jahwe! Er gibt dir, was dein Herz begehrt. 5 Lass Jahwe dich führen! / Vertraue ihm, dann handelt er. (1. Petrus 5.7) 6 Er wird dein Recht aufgehen lassen wie das Licht, / deine Gerechtigkeit wie die Sonne am Mittag. (Hiob 11.17) (Psalm 97.11) (Psalm 112.4) 7 Werd still vor Jahwe und warte auf ihn! / Reg dich nicht über den auf, dem alles gelingt, / über den, der böse Pläne ausführt. (Psalm 73.3) 8 Steh ab vom Zorn und lass den Grimm! / Reg dich nicht auf! Das führt nur zum Bösen. 9 Denn die, die Böses tun, werden vernichtet. / Die auf Jahwe hoffen, erben das Land. (Psalm 37.11) (Psalm 37.22) (Psalm 37.29) (Psalm 37.34) 10 Noch kurze Zeit, dann ist der Gottlose fort, / und du findest keine Spur mehr von ihm. (Psalm 37.35) 11 Aber die Gebeugten erben das Land / und werden sich am Frieden erfreuen. (Psalm 37.9) (Matthäus 5.5) 12 Der Gottlose plant, dem Gerechten zu schaden, / zähneknirschend, voller Hass. 13 Der Herr aber lacht über ihn, / denn er weiß: Der Tag der Abrechnung kommt. (Hiob 18.20) 14 Die Bösen haben das Schwert gezogen, / schon ist ihr Bogen gespannt, / um die Gebeugten und Armen zu fällen / und die Aufrichtigen zu schlachten. (Psalm 11.2) 15 Doch das Schwert dringt ihnen ins eigene Herz, / und ihre Bogen werden zerbrochen. 16 Besser arm und gottrecht leben, / als Überfluss haben und gottlos sein. (Sprüche 15.16) 17 Denn Jahwe zerbricht die Arme der Bösen, / er stützt nur die, die gerecht vor ihm sind. 18 Jahwe kennt das Leben der Frommen, / ihr Erbe hat ewig Bestand. 19 In böser Zeit enttäuscht er sie nicht, / in Hungertagen werden sie satt. (Psalm 33.19) 20 Die Gottlosen gehen zugrunde, / auch die Feinde Jahwes. / Sie vergehen wie Wiesenblumen, / verwehen als Rauch. (Psalm 68.3) 21 Der Böse muss borgen und zahlt nicht zurück; / wer mit Gott lebt, kann freigebig schenken. 22 Wen Gott segnet, der besitzt das Land; / wen er verflucht, der kommt um. (Psalm 37.9) 23 Jahwe bestätigt die Schritte des Mannes, / wenn sein Weg ihm gefällt. 24 Auch wenn er strauchelt, stürzt er nicht hin, / denn Jahwe hält ihn fest an der Hand. (Sprüche 24.16) 25 Ich war jung und bin nun alt geworden: / Nie sah ich die Gerechten verlassen, / nie ihre Kinder auf der Suche nach Brot. (Psalm 34.10-11) 26 Immer können sie freigebig leihen / und ihre Kinder werden zum Segen. 27 Meide das Böse und tue das Gute! / Dann wirst du immer im Land wohnen. (Psalm 34.15) 28 Denn Jahwe liebt das Recht, / seine Frommen verlässt er nicht, / er beschützt sie allezeit. / Doch das Geschlecht der Gottlosen kommt um. (Psalm 11.7) 29 Die Gerechten besitzen das Land / und wohnen für immer darin. (Jesaja 60.21) 30 Ein Mensch, der gottrecht lebt, spricht Worte der Weisheit; / er sagt, was recht vor Jahwe ist. 31 Die Weisung seines Gottes trägt er im Herzen, / er bleibt fest auf dem richtigen Weg. (Psalm 40.9) 32 Wer Gott missachtet, belauert den, der gottrecht lebt, / und versucht, ihn zu töten. (Psalm 10.8-10) 33 Doch Jahwe überlässt ihn nicht seiner Hand, / lässt nicht zu, dass er verurteilt wird. (Psalm 34.23) 34 Hoffe auf Jahwe / und bleib auf seinem Weg! / Dann wird er dich ehren / und schenkt dir das Land. / Und du wirst sehen, wie er die Bösen beseitigt. (Psalm 37.9) 35 Ich sah einen Gottlosen, bereit zur Gewalt, / der entfaltete sich wie ein üppiger Spross. (Hiob 5.3-5) (Hiob 20.6-7) (Hesekiel 31.3) 36 Dann ging ich vorbei, da war nichts mehr da. / Ich suchte ihn, doch ich fand keine Spur. (Psalm 37.10) 37 Achte auf geradlinige Menschen, / sieh dir die Ehrlichen an, / denn ein Mann des Friedens hat Zukunft. (1. Mose 39.8-9) 38 Doch die mit Gott brechen, werden alle ausgelöscht. / Die Zukunft der Gottlosen ist schon vorbei. 39 Die Rettung der Gerechten kommt von Jahwe. / Er ist ihre Zuflucht in Zeiten der Not. (Psalm 46.2) 40 Jahwe steht ihnen bei, / er lässt sie entkommen; / und sie entfliehen den Bösen. / Er hilft ihnen, / denn bei ihm suchen sie Schutz. (Lukas 18.8)