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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Psalm - Kapitel 35

1 Von David.Verklage meine Kläger, Jahwe, / bekämpfe, die mich bekämpfen! 2 Ergreife Schild und Waffen! / Steh auf, um mir zu helfen! (Psalm 7.13-14) 3 Pack Speer und Streitaxt gegen meine Verfolger! / Gib mir die Zusage, dass du mir hilfst! 4 Schimpf und Schande über die, / die mich umbringen wollen. / Zurückweichen und erbleichen sollen alle, / die Böses gegen mich planen. (Psalm 40.15) 5 Lass sie sein wie Spreu vor dem Wind. / Der Engel Jahwes treibe sie davon. 6 Dunkel und schlüpfrig sei ihr Weg. / Der Engel Jahwes verfolge sie! 7 Denn grundlos haben sie mir Fallen gestellt, / eine Grube gegraben, ein Netz gelegt. (Psalm 35.19) 8 Verderben soll über sie kommen, / sie sollen es nicht merken! / Ihr Netz, das sie stellten, fange sie selbst! / Fallen sie doch in die eigene Grube! (Psalm 9.16) 9 Und ich werde jubeln über Jahwe, / mich freuen, dass er mich befreite. 10 Aus tiefstem Herzen werde ich sagen: / "Keiner, Jahwe, ist wie du! / Du rettest den Schwachen vor dem, der stärker ist, / den wehrlos Armen vor dem, der ihn beraubt." 11 Gewaltsame Zeugen sagen gegen mich aus, / sie werfen mir Verbrechen vor, von denen ich nichts weiß. 12 Sie vergelten mir Gutes mit Bösem. / Ich bin verlassen und einsam. (Psalm 38.21) 13 Als sie erkrankten zog ich den Trauersack an, / ich quälte mich ab mit Fasten. / Nun kehrt mein Gebet in mein Inneres zurück. (Hiob 31.29) (Römer 12.15) 14 Er war mir wie ein Bruder und Freund. / Ich trauerte wie um die eigene Mutter, / ging bedrückt und traurig umher. 15 Doch sie haben sich über mein Straucheln gefreut, / sie taten sich zusammen. / Lästermäuler versammelten sich / und ziehen nun ständig über mich her. 16 Mit solchen, die Gott verachten und spotten, / fletschen sie die Zähne gegen mich. (Hiob 16.9) 17 Herr, wie lange siehst du das an? / Rette mein Leben vor diesen Tieren, / mein einziges Gut vor ihrem Gebrüll. (Psalm 22.21) 18 Ich will dich preisen in der Gemeinde, / dich loben vor zahlreichem Volk! (Psalm 22.23) 19 Über mich sollen die sich nicht freuen, / die mich anfeinden ohne Grund. / Die mich ohne Ursache hassen, / sollen vergeblich die Augen zukneifen. (Psalm 25.19) (Psalm 69.5) (Johannes 15.25) 20 Denn was sie reden, dient nicht dem Frieden. / Gegen die Stillen im Land / denken sie sich Verleumdungen aus. 21 Ihr Maul reißen sie weit gegen mich auf / und höhnen: "Haha! Haha! / Wir haben es genau gesehen!" (Psalm 40.16) 22 Du hast es gesehen, Jahwe. / Schweige doch nicht Herr, / bleib mir nicht fern! 23 Rege dich und greif ein! / Verschaffe mir Recht, mein Gott! / Herr, führ du meinen Streit! (Psalm 44.24) 24 Jahwe, du bist gerecht; / sprich mich doch frei, mein Gott, / dass sie mich nicht schadenfroh verhöhnen. 25 Lass sie nicht denken: "Haha, das freut uns!" / Sie sollen nicht sagen: "Den haben wir erledigt!" 26 Die sich an meinem Unglück freuen, / sollen selbst im Stich gelassen sein! / Schimpf und Schande soll über die kommen, / die gegen mich prahlen! (Psalm 35.4) 27 Alle, die meinen Freispruch wünschen, / sollen jubeln und sich freuen. / Stets sollen sie sagen: "Groß ist Jahwe, / der Freude hat am Wohl seines Dieners!" (Psalm 40.17) 28 Ich selbst will von deiner Gerechtigkeit sprechen, / von deinem Lob den ganzen Tag.