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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Prediger - Kapitel 5

1 Sei nicht zu schnell mit dem Mund und übereile dich nicht, ein Wort vor Gott zu bringen! Denn Gott ist im Himmel und du bist auf der Erde, darum mach nicht viele Worte. (Jakobus 1.19) 2 Denn bei viel Geschäftigkeit fängt man zu träumen an, und wer viele Worte macht, redet dummes Zeug. (Prediger 10.14) (Sprüche 10.19) 3 Wenn du Gott ein Gelübde ablegst, erfülle es ohne Verzug! Leichtfertige Leute gefallen Gott nicht. Erfülle, was du gelobt hast! (5. Mose 23.22) 4 Es ist besser, wenn du nichts gelobst, als dass du gelobst und es nicht hältst. 5 Gestatte deinem Mund nicht, dich in Schuld zu bringen, und sag dem Boten nicht ins Gesicht: Es war ein Versehen! Oder willst du, dass Gott zornig auf dein Reden wird und das Werk deiner Hände verdirbt? (Maleachi 2.7) 6 Denn wo Träume und Worte sich mehren, da sind auch viele Nichtigkeiten. Gott sollst du fürchten! 7 Wenn du siehst, dass die Armen unterdrückt, dass Recht und Gerechtigkeit im Land verweigert werden, dann wundere dich nicht über die Sache. Denn ein Mächtiger deckt den anderen und beide deckt einer, der noch mächtiger ist. 8 Doch ein Gewinn für das Land ist ein König, der für bestellte Felder sorgt. 9 Wer Geld liebt, hat vom Geld nie genug. Wer liebt schon Reichtum ohne Ertrag? Auch das ist nichtig. (Sprüche 28.22) 10 Wenn das Gut sich mehrt, mehren sich auch die, die davon leben. Und was hat sein Besitzer mehr davon als das Wissen, reich zu sein? 11 Süß ist der Schlaf des Arbeiters, ob er wenig oder viel zu essen hat. Dem Reichen raubt sein voller Bauch die Ruhe der Nacht. 12 Es gibt ein schlimmes Übel, das ich unter der Sonne sah: Da wurde Reichtum von seinem Besitzer für einen Unglücksfall aufgespart. 13 Doch durch ein schlechtes Geschäft ging der Reichtum verloren. Und hat er einen Sohn gezeugt, hat dieser nichts mehr in der Hand. 14 So wie er aus dem Leib seiner Mutter kam, so nackt muss er wieder gehen. Von all seiner Mühe bleibt ihm nicht das Geringste, das er mitnehmen könnte. (Hiob 1.21) (Psalm 49.18) 15 Auch das ist ein schlimmes Übel. So wie er kam, muss er wieder gehen. Und was bleibt ihm, wenn er sich für nichts und wieder nichts müht? 16 Sein Leben lang hat er sich nichts gegönnt und plagte sich mit Ärger und Krankheit und Zorn. 17 Aber sieh nur, was ich Gutes sah: Es ist schön, zu essen und zu trinken und Gutes zu genießen für all die Mühe, die wir in dieser Welt haben, solange Gott uns das Leben schenkt. Das hat jeder als sein Teil. (Prediger 2.24) (Sprüche 15.15) 18 Auch wenn Gott einem Menschen Reichtum und Vermögen gibt und ihn ermächtigt, davon zu essen, sein Teil zu genießen und sich am Ertrag seiner Mühe zu freuen, dann ist das eine Gabe Gottes. 19 Dann denkt er nicht so oft an die Frist seines Lebens, weil Gott ihm diese Freude schenkt.