zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

zurückEinzelansichtvor

Obadja - Kapitel 1

1 Vision Obadjas. Von Jahwe haben wir eine Botschaft gehört, und ein Bote wurde zu den Völkern geschickt: "Los, auf zum Kampf gegen Edom!" So spricht Jahwe, der Herr, über Edom: 2 "Pass auf! Ich mache dich klein vor den Völkern. / Man verachtet dich tief. 3 Dein Übermut hat dich getäuscht, / weil du in den Felsklüften wohnst, / deinen Sitz auf hohen Bergen hast / und im Innersten denkst: / 'Wer stürzt mich schon zu Boden?' (4. Mose 24.21) 4 Auch wenn du dein Nest so hoch baust wie der Adler, / ja, wenn du es zwischen die Sterne setzt: / Selbst von dort stürze ich dich hinab", spricht Jahwe. 5 Wenn Diebe und Räuber nachts über dich kämen, - Ach, wie hat man dich zerstört! - dann nähmen sie nur für ihren Bedarf. / Wenn Winzer über dich kämen, / würden sie eine Nachlese lassen. 6 Wie hat man Esau durchsucht, / wie seine Verstecke durchwühlt! 7 Bis an die Grenze haben sie dich getrieben, / die mit dir in einem Bund standen! / Betrogen, überwältigt haben dich die, / mit denen du im Frieden warst. / Einst aßen sie dein Brot, / jetzt legen sie dir eine Schlinge / und denken: 'Er merkt es doch nicht!' 8 "Ja, an jenem Tag", spricht Jahwe, / "lass ich die Weisen aus Edom verschwinden / und aus Esaus Bergen die Einsicht. 9 Da packt deine Helden der Schrecken, Teman, / dass keiner im Gebirge Esaus mit dem Leben davonkommt. / Wegen des Mordens, 10 der Gewalt an Jakob, deinem Bruder, / deswegen bedeckt dich die Schande, / deshalb wirst du für immer beseitigt! (Joel 4.19) 11 Als Fremde sein Heer in die Gefangenschaft führten, / als Ausländer durch seine Tore zogen / und das Los über Jerusalem warfen, / warst auch du wie einer von ihnen, / denn du standest an dem Tag dabei. 12 Nun weide dich nicht am Tag deines Bruders, / an seinem Missgeschick! / Freu dich nicht über die Judäer / am Tag ihrer Vernichtung! / Reiß dein Maul nicht auf am Tag der Not! (Psalm 137.7) 13 Tritt nicht ein ins Tor meines Volkes / am Tag seines Verderbens! / Sieh nicht auf sein Unheil herab / am Tag seines Verderbens / und vergreif dich nicht an seinem Vermögen / am Tag seines Verderbens! 14 Stell dich nicht am Engpass auf, / um seine Flüchtlinge niederzumachen, / und liefere seine Überlebenden nicht aus / am Tag der Not!" 15 "Denn der Tag Jahwes ist nah, / der alle Völker trifft. / Dann wird man dir tun, / wie du es getan hast. / Dein Tun fällt auf dich selbst zurück. (Jeremia 50.15) (Jeremia 50.29) (Joel 1.15) 16 Denn wie ihr getrunken habt auf meinem heiligen Berg, / werden alle Nationen ohne Unterlass trinken, / ja, sie werden trinken und schlürfen / und werden sein, als wären sie nie gewesen." (Jeremia 25.15) 17 "Doch auf dem Zionsberg wird Rettung sein. / Er ist ein heiliger Ort. / Und die Nachkommen Jakobs erben ihre Besitztümer neu. (Joel 3.5) (Joel 4.17) 18 Dann werden die Nachkommen Jakobs wie ein Feuer sein / und die Nachkommen Josefs wie eine Flamme. / Doch die Nachkommen Esaus werden das Stoppelfeld sein. / Es wird vom Brand erfasst und verzehrt. / Dem Haus Esau wird kein Überlebender bleiben. / Denn Jahwe hat gesprochen." (Sacharja 12.6) 19 Dann werden sie den Negev besitzen und das Bergland von Esau, die Schefela und das Gebiet der Philister, auch die Gebiete Efraïms und Samarias. Benjamin wird Gilead besitzen. 20 Die Verbannten dieses Heeres der Israeliten nehmen in Besitz, was den Kanaanitern gehört, bis Zarpat, und die Verbannten Jerusalems, die in Sefarad sind, die Städte des Negev. 21 Retter ersteigen den Berg Zion, um das Bergland Esaus zu richten. Und das Königtum wird Jahwe gehören.