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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Nehemia - Kapitel 4

1 Als Sanballat und Tobija, die Araber, die Ammoniter und die Leute von Aschdod erfuhren, dass der Wiederaufbau der Mauern Jerusalems Fortschritte machte, denn die Lücken schlossen sich allmählich, gerieten sie in Wut. 2 Sie verbündeten sich, um bewaffnet gegen Jerusalem zu ziehen und dort Verwirrung zu stiften. 3 Wir aber flehten zu unserem Gott und stellten Tag und Nacht Wachen gegen sie auf. 4 Doch dann sagten die Juden: "Die Kraft der Träger reicht nicht mehr, der Schutt ist viel zu viel! Wir schaffen es nicht mehr, an der Mauer zu bauen!" 5 Unsere Feinde aber sagten sich: "Sie sollen nichts merken und nichts von uns sehen, bis wir mitten unter ihnen sind. Dann schlagen wir sie tot und machen diesem Unternehmen ein Ende." 6 Und die Juden, die in ihrer Nähe wohnten, sagten uns vielleicht zehnmal: "Wohin ihr euch auch dreht, überall sind sie gegen uns." 7 Da stellte ich alle wehrfähigen Männer an den offenen Stellen, wo die Mauer niedriger war als der Platz dahinter, nach Sippen geordnet und mit Schwertern, Speeren und Bogen bewaffnet auf. 8 Nachdem ich mir alles angesehen hatte, sagte ich zu den führenden Männern, den Vorstehern und dem übrigen Volk: "Habt keine Angst vor ihnen! Denkt vielmehr daran, wie groß und mächtig der Herr ist! Und kämpft für eure Brüder, eure Söhne und Töchter, eure Frauen und euren Besitz!" (Nehemia 1.5) 9 Als unsere Feinde hörten, dass wir gewarnt waren und Gott ihren Plan vereitelt hatte, konnten wir alle zu unseren Arbeitsplätzen an der Mauer zurückkehren. (Hiob 5.12) 10 Doch von diesem Tag an arbeitete nur die Hälfte meiner Leute am Bau mit, während die andere Hälfte Wache hielt, mit Speeren und Schilden, Bogen und Schuppenpanzern ausgerüstet. Und die Oberen standen hinter den Leuten von Juda, 11 die an der Mauer bauten. Die Lastträger arbeiteten so: Mit der einen Hand taten sie ihre Arbeit, mit der anderen hielten sie die Waffe. 12 Alle Bauleute hatten während der Arbeit das Schwert am Gurt. Und ich hatte den Mann mit dem Schofar immer bei mir. 13 Zu den Vornehmen, den Vorstehern und dem Volk hatte ich gesagt: "Unsere Baustelle ist groß und weitläufig. Wir müssen uns über die ganze Mauer verteilen und sind dadurch weit voneinander entfernt. 14 Wenn ihr von irgendeiner Stelle den Schofar hört, kommt sofort zu uns dorthin. Unser Gott wird für uns kämpfen." 15 So arbeiteten wir vom ersten Morgenrot an, bis die Sterne hervortraten. Die Hälfte der Männer hatte ständig den Speer in der Hand. 16 Ich hatte befohlen, dass jeder mit seinen Leuten auch nachts in Jerusalem bleiben solle. So konnten sie uns nachts beim Wachdienst helfen und tagsüber an die Arbeit gehen. 17 Weder ich noch einer von meinen Brüdern, weder meine Diener noch die Männer meiner Leibwache kamen in dieser Zeit aus den Kleidern. Selbst beim Waschen hatte jeder seine Waffe bei sich.