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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Nahum - Kapitel 3

1 Weh der mörderischen Stadt, / erfüllt mit Lüge und Gewalt! / Das Rauben lässt sie nicht. (Hesekiel 24.6) (Hesekiel 24.9) 2 Peitschenknall und rasselnde Räder, / jagende Pferde und rasende Wagen, 3 galoppierende Reiter, / flammendes Schwert und blitzender Speer. / Durchbohrte Menschen, / Haufen von Toten, / Leichen ohne Zahl, / man stolpert über die Körper. 4 Das alles für die Hurerei / der Edelhure, / der Zauberkünstlerin, / die durch Unmoral Völker versklavte, / ganze Stämme durch ihre Zauberei. (Jesaja 23.16) (Offenbarung 17.1) 5 "Pass auf! Jetzt gehe ich gegen dich vor!", / spricht Jahwe, der allmächtige Gott. / "Ich hebe dir das Kleid hoch bis übers Gesicht, / ich zeige den Völkern deine Blöße, / den Königreichen deine Scham. / (Jesaja 47.3) 6 Ich werfe Unrat auf dich, / gebe dich der Verachtung preis / und stelle dich öffentlich zur Schau. 7 Dann läuft jeder weg, der dich erblickt, / und ruft: / 'Ninive ist verwüstet! / Wer wird wohl sein Beileid bekunden? / Wo soll ich einen Tröster für dich finden?' 8 Bist du denn besser als Theben, / das am Nilstrom lag, / von Wasser umgeben? / Ein Meer war sein Bollwerk, / das Wasser seine Mauer. (Jeremia 46.25) 9 Nubien war seine Stärke, / ganz Ägypten verteidigte es, / Put und Libyen kamen zur Hilfe. 10 Auch Theben war der Verbannung verfallen, / zog in die Gefangenschaft. / Auch seine Kinder wurden zerschmettert / an den Ecken aller Straßen, / auch seine Vornehmen wurden verlost, / und alle seine Großen in Ketten gelegt. (Joel 4.3) 11 So wirst auch du betrunken und ohnmächtig sein, / auch du wirst Zuflucht suchen vor dem Feind. (Jeremia 25.15) 12 All deine befestigten Städte / sind Bäume mit frühreifen Feigen: / Wenn man sie schüttelt, / fallen sie dem Esser in den Mund. 13 Schau, deine Männer sind Memmen geworden! / Die Tore deines Landes / stehen offen für den Feind. / Feuer hat deine Riegelbalken gefressen. 14 Schöpfe dir Wasser für die Belagerung! / Verstärke deine Festungen! / Tritt den Ton, / stampfe den Lehm, / forme dir Ziegel daraus! 15 Dort wird dich das Feuer fressen. / Das Schwert wird dich vernichten, / dich verzehren wie der Fresser. / Vermehre dich ruhig wie der Fresser, / werde zahlreich wie ein Heuschreckenschwarm! (Joel 1.4) 16 Magst du auch mehr Händler haben, / als Sterne am Himmel sind: / Die Fresser häuten sich und fliegen davon. 17 Deine Höflinge sind wie die Heuschrecken, / deine Beamten wie ein Heuschreckenschwarm, / der sich am frostigen Tag / auf Mauern niederlässt. / Geht die Sonne auf, / fliegt er eilig davon. / Niemand weiß, wohin. / Ja, wo sind sie geblieben? 18 Deine Hirten schlafen, / König von Assyrien! / Deine Mächtigen sind tot. / Dein Volk ist auf den Bergen zerstreut, / und niemand führt es wieder zusammen. 19 Keine Heilung gibt es für deinen Bruch, / von diesem Schlag erholst du dich nie! / Jeder, der die Nachricht hört, / klatscht vor Freude in die Hände. / Denn wer wurde nicht / von deiner ständigen Bosheit getroffen?"