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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Micha - Kapitel 7

1 Weh mir! Es ist wie im Herbst nach der Ernte: / Keine Traube ist mehr zu finden, / keine Spur von den köstlichen Feigen. 2 Der Fromme ist aus dem Land verschwunden, / kein redlicher Mensch ist mehr da. / Alle lauern auf Blut, / einer macht Jagd auf den andern. (Psalm 12.2) 3 Zum Bösen brauchen sie beide Hände; / darin sind sie wirklich gut! / Die Oberen fordern Bestechungsgeschenke, / die Richter sind für Geld zu haben. / Die Mächtigen entscheiden nach Willkür und Laune. / So verdrehen sie alle das Recht. 4 Der Beste von ihnen ist wie ein Distelstrauch, / der Redlichste ist wie Dornengestrüpp. / Aber der Tag der Abrechnung ist da, / eure Wächter haben ihn schon genannt. / Nun ist die Bestürzung groß. 5 Trau deinem Nachbarn nicht, / verlass dich nicht auf den Freund! / Hüte deine Zunge vor der Frau in deinen Armen. 6 Denn der Sohn verachtet den Vater, / die Tochter widersetzt sich der Mutter / und die Schwiegertochter der Schwiegermutter. / Der Mann hat seine Feinde im eigenen Haus. (Jeremia 9.3-4) (Matthäus 10.35-36) 7 Ich aber schaue aus nach Jahwe, / ich warte auf den Gott meines Heils. / Mein Gott wird mich erhören! 8 Freue dich nicht über mich, meine Feindin! / Denn wenn ich auch fiel, / ich stehe wieder auf. / Wenn ich auch im Finstern sitze, / ist Jahwe doch mein Licht. (Obadja 1.12) 9 Ich will den Zorn Jahwes ertragen - denn ich habe gegen ihn gesündigt -, bis er meine Sache vertritt, / bis er mir wieder Recht verschafft. / Er führt mich hinaus ins Licht, / ich werde seine Gerechtigkeit erfahren. (Jeremia 14.7) 10 Auch meine Feindin soll es sehen, / und sie soll vor Scham vergehen, / denn sie sagte zu mir: / "Wo ist denn Jahwe, dein Gott?" / Nun werden sich meine Augen an ihr weiden! / Wie Straßendreck wird sie zertreten. (Psalm 79.10) 11 Die Zeit wird kommen, / da wird man deine Mauern wieder bauen, / da wird man auch deine Grenzen erweitern. 12 In der Zeit kommen alle zu dir, / von Assur bis Ägypten, / von Ägypten bis zum Euphrat, / von Meer zu Meer, / von einem Gebirge zum anderen. 13 Doch die Erde wird zur Wüste werden / wegen ihrer Bewohner; / so ernten sie die Frucht ihrer Taten. 14 Weide dein Volk mit deinem Stab, / die Herde, die dir gehört! / Sie wohnt einsam im Wald, / obwohl ringsum guter Boden ist. / Lass sie wieder in Baschan und Gilead weiden / wie in den Tagen der Vorzeit. (4. Mose 23.9) (Micha 5.3) 15 Lass uns deine Wunder schauen wie damals, / als du uns aus Ägypten führtest. 16 Die Völker in all ihrer Macht / sollen es sehen und sich schämen. / Es soll ihnen die Sprache verschlagen / und Hören und Sehen vergehen. (Hiob 21.5) 17 Staub sollen sie lecken wie die Schlange, / sich wie Würmer auf dem Boden winden. / Zitternd sollen sie aus ihren Schlupfwinkeln kriechen / und sich Jahwe, unserem Gott, unterwerfen. / Sie sollen Furcht und Schrecken vor dir haben. (Jesaja 49.23) 18 Wer ist solch ein Gott wie du, / der dem Rest seines Eigentums / die Schuld vergibt und die Vergehen verzeiht! / Du hältst nicht für immer an deinem Zorn fest, / denn du liebst es, gnädig zu sein. (Psalm 103.3) (Psalm 103.8) 19 Er wird wieder Erbarmen mit uns haben, / er wird niedertreten unsere Schuld! / Ja, du wirfst all unsere Sünden / in die Tiefen des Meeres hinab. 20 Du wirst Jakobs Nachkommen Treue zeigen, / dem Volk Abrahams deine Gnade, / wie du es schon unseren Vätern zugesagt hast / mit einem Eid in uralter Zeit. (1. Mose 22.16-18) (1. Mose 28.13-15) (Lukas 1.73)