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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Micha - Kapitel 1

1 Das ist die Botschaft, die Jahwe Micha aus Moreschet über Samaria und Jerusalem offenbarte, als die Könige Jotam, Ahas und Hiskija über Juda regierten. (Jesaja 1.1) (Jeremia 26.18) 2 Hört zu, all ihr Völker! / Ihr Bewohner der Erde, gebt acht! / Jahwe, der Herr, tritt als Zeuge gegen euch auf, / er tritt heraus aus seinem Heiligtum. 3 Denn seht, Jahwe verlässt seine Wohnung, / er steigt herab und tritt auf die Höhen der Erde. (Amos 4.13) 4 Die Berge schmelzen unter ihm / wie Wachs vor dem Feuer; / Täler spalten sich auf / wie hinabschießendes Wasser am Hang. 5 Das geschieht wegen Jakobs Verbrechen / und wegen der Sünden Israels. / Wer hat Schuld am Vergehen Jakobs? / Ist es nicht Samaria? / Wer hat Schuld an Judas Opferhöhen? / Ist es nicht Jerusalem? (Jeremia 23.13-14) 6 "Deshalb werde ich Samaria zum Trümmerfeld machen, / zu einem Platz, wo man Weinberge anlegt. / Ich stürze seine Steine ins Tal / und mache es dem Erdboden gleich! 7 Seine Schnitzbilder werden zerschlagen, / seine Götzengaben verbrannt / und alle seine Götter zerstört. / Sie wurden ja mit Hurenlohn gekauft / und werden nun wieder zum Hurengeld." (Hosea 2.7) (Hosea 2.14) 8 Darüber muss ich klagen und jammern. / Ich laufe barfuß und ohne Obergewand herum. / Ich heule wie ein Schakal, / ich schreie wie der Vogel Strauß. 9 Denn von diesem Schlag erholt sich Samaria nie. / Der wird auch ganz Juda treffen; / er reicht bis nach Jerusalem, / bis an das Tor meines Volkes. 10 Berichtet es nicht in Gat, / zeigt ihnen nicht eure Tränen. / Wälzt euch voll Entsetzen in Bet-Leafras Staub. (2. Samuel 1.20) 11 Zieh fort, du Siedlerin von Schafir, / entblößt und voller Schande! / Doch die Siedlerin von Zaanan / kann die Stadt nicht verlassen. / Die Klage von Bet-Ezel nimmt euch dessen Halt. 12 Noch bangt um das Gute die Siedlerin von Marot. / Doch von Jahwe stieg das Unheil nieder. / Es kam zu Jerusalems Tor. 13 Spann die Pferde an den Wagen, / du Siedlerin von Lachisch! / Mit dir fing die Sünde der Zionsstadt an. / In dir fanden sich Israels Verbrechen. 14 Darum musst du Aussteuer geben / für Moreschet, die "Verlobte" von Gat. / Die Häuser von Achsib werden zur Enttäuschung / für die Könige von Israel. 15 Ich werde dir den Erben noch bringen, / du Siedlerin von Marescha. Bis nach Adullam / wird Israels Herrlichkeit kommen. 16 Rauf dich kahl und schere dein Haar / wegen deiner geliebten Kinder! / Scher dir eine Glatze, / so kahl wie die eines Geiers, / denn man hat deine Kinder verschleppt!