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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Klagelieder - Kapitel 4

1 Ach, wie dunkel ist das Gold geworden, / das edle Metall verlor seinen Glanz. / An Straßenecken hingeschüttet / liegen die Steine des Heiligtums. (Klagelieder 1.6) (Klagelieder 1.10) 2 Zions hochgeschätzte Söhne, / aufgewogen mit reinem Gold - / man behandelt sie wie Tongeschirr, / wie Machwerke des Töpfers! 3 Selbst Schakale reichen die Brust, / säugen ihre Jungen. / Meines Volkes Frauen sind grausam geworden / wie die Strauße in der Wüste. 4 Dem Säugling klebt die Zunge / vor Durst am eigenen Gaumen. / Die Kinder verlangen nach Brot, / doch niemand gibt es ihnen. 5 Die sonst nur Leckerbissen aßen, / verschmachten jetzt auf den Straßen. / Die auf Purpurlagern ruhten, / liegen jetzt auf dem Mist. 6 Die Schuld meines Volkes war größer / als die der Bewohner von Sodom, / deren Stadt ganz plötzlich unterging, / ohne dass eine Hand daran rührte. (1. Mose 18.20) (1. Mose 19.24-25) 7 Reiner als Schnee waren ihre Geweihten / und weißer als Milch; / rosiger als Schmuckstein ihr Körper, / wie Saphir ihre Gestalt. 8 Schwärzer als Ruß sind sie jetzt, / man erkennt sie nicht auf der Straße; / faltig hängt ihre Haut auf den Knochen, / trocken wie ein Stück Holz. 9 Den durchs Schwert Gefallenen ging es besser / als den durch den Hunger Gefällten, / die langsam verendeten, / gequält vom Mangel an Feldfrucht. 10 Die Hände zärtlicher Frauen / haben die eigenen Kinder gekocht. / Als mein Volk zusammenbrach, / dienten sie ihnen als Speise. (Klagelieder 2.20) 11 Ausgebrannt hat Jahwe seinen Grimm, / ausgegossen die Glut seines Zorns. / In Zion hat er ein Feuer entzündet, / das selbst die Grundmauern fraß. 12 Kein König hätte es geglaubt, / kein Mensch auf dieser Welt, / dass je ein Bedränger und Feind / in die Tore Jerusalems käme. 13 Wegen der Schuld ihrer Propheten, / wegen der Sünden ihrer Priester, / die in ihrer Mitte / das Blut von Gerechten vergossen, 14 wankten sie blind durch die Gassen, / besudelt mit Blut, / sodass man ihre Kleider / nicht berühren mochte. 15 "Fort, ihr seid unrein!", rief man ihnen zu. / "Fort mit euch, rührt uns nicht an!" / Da flohen sie und wussten nicht wohin. / Bei den Völkern sagte man: "Für sie ist kein Platz unter uns." 16 Jahwe hat sie im Zorn zerstreut, / er blickt sie nicht mehr an. / Den Priestern zollt man keine Ehrfurcht, / nicht einmal Greise werden verschont. (5. Mose 28.50) (Jesaja 47.6) (Klagelieder 5.12) 17 Wir schauten uns die Augen aus / auf der Suche nach Hilfe - umsonst. / Wir spähten auf dem Wachtturm / nach einem Volk, das gar nicht helfen kann. 18 Sie hinderten uns, / die Plätze unserer Stadt zu betreten. / Das Ende nahte, unsre Zeit war um. / Da kam unser Ende. 19 Schneller als Adler / waren unsere Verfolger. / Auf den Bergen hetzten sie uns, / in der Wüste lauerten sie uns auf. 20 Unser Lebensatem, der Gesalbte Jahwes, / wurde in ihren Gruben gefangen, / unser König, von dem wir dachten: / In seinem Schutz leben wir unter den Völkern. (Jeremia 52.8) (Jeremia 52.11) 21 Juble nur, sei schadenfroh, du Tochter von Edom, / die da wohnt im Lande Uz. / Der Becher geht auch an dir nicht vorüber, / du wirst betrunken sein und dich entblößen. (Psalm 137.7) (Jeremia 25.15) (Jeremia 25.21) (Klagelieder 1.21) 22 Tochter Zion, deine Schuld ist zu Ende, / nie mehr führt er dich gefangen fort. / Doch du, Tochter Edom, mit deiner Schuld rechnet er ab, / deine Sünden deckt er auf. (Jesaja 40.2)