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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Klagelieder - Kapitel 1

1 Wie einsam sitzt da / die so volkreiche Stadt. / Einer Witwe gleicht nun / die Große unter den Völkern. / Die Fürstin der Provinzen / ist eine Sklavin geworden. (Jeremia 51.5) 2 Sie weint und weint in der Nacht, / Tränen sind auf ihren Wangen. / Keiner ist da, der sie tröstet, / keiner von ihren Geliebten. / Untreu sind all ihre Freunde, / ja zu Feinden sind sie geworden. (Psalm 69.21) 3 Gefangen wurde Juda weggeführt / aus Elend und schwerer Sklaverei. / Nun wohnt es unter den Völkern / und findet keine Ruhe mehr. / Alle Verfolger holten es ein, / mitten in seiner Bedrängnis. 4 Die Wege nach Zion trauern, / denn niemand kommt zum Fest. / Menschenleer sind ihre Tore. / Die Priester seufzen. / Traurig sind die jungen Frauen. / Zion selbst leidet bitteren Schmerz. 5 Ihre Gegner sind an der Macht, / ihren Feinden geht es wohl. / Jahwe hat ihr das Leid geschickt / wegen der Menge ihrer Verbrechen. / Ihre Kinder hat der Feind geraubt, / er trieb die Gefangenen vor sich her. 6 So schwand der Tochter Zion / alle ihre Pracht. / Ihre Oberen wurden wie Hirsche, / die keine Weide mehr finden. / Kraftlos zogen sie dahin, / die Jäger hinter ihnen her. 7 In den Tagen ihres Elends / und ihrer Heimatlosigkeit / denkt Jerusalem an ihre Schätze, / die sie einst besessen hat. / Als ihr Volk in Feindeshand fiel, / gab es keinen, der ihr half. / Ihre Feinde schauten zu / und lachten, als sie unterging. (3. Mose 26.34-35) 8 Schwer gesündigt hat Jerusalem, / deshalb wurde die Stadt zum Gespött. / Ihre Verehrer verachten sie, / denn sie sahen sie nackt. / Sie selbst aber seufzt / und wendet sich ab. (Jeremia 13.22) (Klagelieder 1.17) 9 Ihr Unflat klebt an ihrem Saum, / ihr Ende hat sie nicht bedacht. / Entsetzlich tief ist sie gefallen / und hat keinen, der sie tröstet. / "Jahwe, sieh mein Elend an, / sieh, wie der Feind triumphiert!" 10 Der Feind hat seine Hand / nach ihren Schätzen ausgestreckt. / Hilflos musste sie ansehen, / wie Fremde in ihr Heiligtum drangen. / Fremde, denen du verboten hast, / in ihre Versammlung zu kommen. (5. Mose 23.4) 11 Alle Einwohner seufzen / auf der Suche nach Brot. / Sie geben ihre Kostbarkeiten für Nahrung, / nur, um am Leben zu bleiben. / Sieh doch, Jahwe, / und schau, wie verachtet ich bin! 12 "Nichts dergleichen möge euch treffen, / die ihr hier vorüber geht! / Schaut her, wo gibt es solche Qualen, / wie ich sie jetzt erleiden muss? / Jahwe hat sie mir auferlegt / am Tag seines lodernden Zorns. (Klagelieder 1.5) 13 Von oben schickte er Feuer auf mich; / es wütet in meinen Gebeinen. / Er spannte ein Netz für meine Füße, / rücklings riss er mich nieder. / Er hat mich einsam gemacht, / krank für alle Zeit. 14 Schwer ist das Joch meiner Sünden, / das er mir geknüpft und auferlegt hat. / Sie kamen auf meinen Hals, / da bin ich zusammengebrochen. / Der Herr gab mich solchen preis, / denen ich nicht standhalten kann. 15 Der Herr verwarf alle Helden, / die in meiner Mitte waren. / Er rief Feinde gegen mich zusammen, / um meine Mannschaft zu zerschlagen. / Der Herr hat Juda zertreten, / wie man Trauben in der Kelter zertritt. (Jesaja 63.3) 16 Darüber weine ich mich aus, / mein Auge zerfließt vor Tränen. / Ich habe keinen, der mich tröstet, / keinen, der mir Erleichterung bringt. / Meine Söhne sind ganz verstört, / denn der Feind hat sie in der Hand." (Jeremia 8.23) 17 Die Zionsstadt ringt ihre Hände, / doch niemand ist da, der sie tröstet. / Die Nachbarn rief Jahwe als Feinde gegen Israel herbei. / Jerusalem ist für sie zum Abscheu geworden. (Klagelieder 1.8) 18 "Er, Jahwe, ist im Recht, / denn ich habe mich ihm widersetzt. / Hört es, alle Völker, / und seht auf meinen Schmerz! / Meine Mädchen, meine jungen Männer / zogen in die Gefangenschaft." (Klagelieder 3.42) (Klagelieder 5.16) 19 Ich rief nach meinen Freunden, / doch sie ließen mich im Stich. / Meine Ältesten und meine Priester / verhungerten in der Stadt, / als sie Nahrung suchten, / um am Leben zu bleiben. (Klagelieder 1.11) 20 Jahwe sieh, ich habe Angst! / Es brennt in meinem Inneren! / Das Herz dreht sich mir im Leib herum, / weil ich so schrecklich widerspenstig war. / Draußen raubte das Schwert meine Kinder / und drinnen tat es der Tod. 21 Man hört mich seufzen, / doch keiner tröstet mich. / Alle meine Feinde hörten von meinem Unglück / und freuten sich, dass du das tatest. / Bring den Tag herbei, den du angekündigt hast, / dann ergeht es ihnen wie mir. (Klagelieder 4.21) 22 All ihre Bosheit komme vor dich! / Dann vergelte ihnen alles, / was du mir vergaltst / wegen meiner Verbrechen. / Ich seufze ohne Ende, / der Kummer macht mich krank.