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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Josua - Kapitel 4

1 Als das ganze Volk den Jordan durchzogen hatte, sagte Jahwe zu Josua: 2 "Befiehl den zwölf Männern, die aus jedem Stamm ausgewählt worden sind, 3 zwölf Steine mitten aus dem Jordan zu holen und zwar von der Stelle, wo die Priester stehen. Sie sollen die Steine mit euch hinüberschaffen und dort hinlegen, wo ihr das Nachtlager aufschlagt." 4 Da rief Josua die zwölf Männer 5 und sagte zu ihnen: "Geht jetzt bis vor die Lade Jahwes, eures Gottes, in den Jordan, und jeder von euch soll einen großen Stein auf die Schulter heben - so viel Steine, wie Israel Stämme hat. 6 Die Steine sollen ein Denkmal für euch sein. Wenn später eure Kinder fragen, was es mit diesen Steinen auf sich hat, (2. Mose 12.26) 7 dann sollt ihr ihnen erzählen, wie das Wasser des Jordan abriss, als die Bundeslade Jahwes hindurchzog. Die Steine sollen euch in aller Zukunft daran erinnern." 8 Die Männer gehorchten Josua und hoben zwölf Steine aus dem Jordan, für jeden Stamm einen, wie Jahwe es befohlen hatte. Sie trugen sie bis zum Lagerplatz und legten sie dort nieder. 9 Josua aber schichtete mitten im Jordan an der Stelle, wo die Priester mit der Bundeslade standen, ebenfalls zwölf Steine auf. Dort liegen sie heute noch. 10 Während der ganzen Zeit blieben die Priester mit der Bundeslade mitten im Jordan stehen, bis alles ausgeführt war, was Jahwe dem Volk durch Josua befohlen hatte, genauso, wie es schon Mose Josua aufgetragen hatte. Das Volk beeilte sich, durch das trockene Flussbett zu kommen. 11 Sobald alle den Fluss überquert hatten, kamen auch die Priester mit der Bundeslade Jahwes ans andere Ufer. Das ganze Volk sah zu. 12 Die Männer von den Stämmen Ruben, Gad und vom halben Stamm Manasse waren bewaffnet vor den Israeliten hergezogen, wie Mose es ihnen befohlen hatte. (4. Mose 32.21) (4. Mose 32.29) 13 Etwa 40.000 Bewaffnete zogen so vor Jahwe zum Kampf in die Ebene von Jericho. 14 An diesem Tag machte Jahwe Josua vor dem ganzen Volk groß. Die Israeliten hatten den gleichen Respekt vor ihm, wie sie ihn vor Mose gehabt hatten. Und so blieb es sein Leben lang. (Josua 3.7) 15 Dann sagte Jahwe zu Josua: 16 "Befiehl den Priestern, mit der Bundeslade aus dem Jordan herauszukommen." 17 Josua gab den Befehl, 18 und kaum hatten die Fußsohlen der Priester das trockene Ufer betreten, da kehrte das Wasser des Jordan in sein Bett zurück, und der Fluss trat wieder über seine Ufer. 19 Es war am 10. April als das Volk durch den Jordan zog und sein Lager bei Gilgal an der Ostgrenze des Stadtgebietes von Jericho aufschlug. (Josua 5.9) 20 Dort richtete Josua die zwölf Steine auf, die sie aus dem Jordan geholt hatten, 21 und sagte zu den Israeliten: "Wenn eure Kinder später ihre Väter fragen, was diese Steine bedeuten, (Josua 4.6) 22 dann sollt ihr es ihnen so erklären: 'Diesen Jordan hat Israel trockenen Fußes durchquert.' 23 Denn Jahwe, euer Gott, hat das Wasser des Jordan vor euch austrocknen lassen, bis ihr hindurchgezogen wart, genauso, wie er auch das Schilfmeer vor uns austrocknete, damit wir durchziehen konnten. (2. Mose 14.21-22) 24 Alle Völker der Erde sollen daran erkennen, wie groß die Macht Jahwes ist, damit auch ihr eurem Gott Jahwe immer mit Ehrfurcht begegnet."