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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Josua - Kapitel 2

1 Von Schittim aus hatte Josua heimlich zwei Männer als Kundschafter losgeschickt und sie beauftragt, das Land und besonders Jericho zu erkunden. Die Kundschafter kamen in die Stadt und kehrten im Haus einer Hure namens Rahab ein, um dort zu übernachten. (Hebräer 11.31) (Jakobus 2.25) 2 Kurz darauf wurde dem König von Jericho gemeldet: "Kundschafter von den Israeliten sind heute Nacht in die Stadt gekommen." 3 Da schickte der König einige Wachen zu Rahab und befahl: "Gib die Männer heraus, die bei dir eingekehrt sind. Sie sind nur gekommen, um das Land auszukundschaften." 4 Die Frau hatte die beiden Männer jedoch versteckt und sagte: "Ja, die Männer sind bei mir gewesen, aber ich wusste nicht, woher sie waren. 5 Kurz vor dem Schließen des Stadttors, bei Einbruch der Dunkelheit, sind sie wieder gegangen. Ich weiß aber nicht, wohin. Wenn ihr sie gleich verfolgt, werdet ihr sie bestimmt einholen." 6 - Rahab hatte die beiden aber auf das flache Dach ihres Hauses gebracht und unter aufgeschichteten Flachsstängeln versteckt. - 7 Da nahmen die Wachen die Verfolgung auf und suchten den ganzen Weg bis zu den Jordanfurten ab. Sobald sie aus der Stadt waren, wurde das Tor wieder geschlossen. 8 Noch bevor die beiden Israeliten sich schlafen gelegt hatten, kam Rahab zu ihnen aufs Dach 9 und sagte: "Ich weiß, dass Jahwe euch das Land geben wird. Uns hat ein derartiges Entsetzen vor euch überfallen, dass alle Bewohner des Landes wie gelähmt sind. (2. Mose 23.27) 10 Denn wir haben gehört, dass Jahwe das Wasser des Schilfmeeres vor euch ausgetrocknet hat, als ihr aus Ägypten zogt, und wir wissen auch, was ihr mit den beiden Königen der Amoriter auf der anderen Jordanseite gemacht habt, mit Sihon und Og. Ihr habt den Bann an ihnen vollstreckt und sie vernichtet. (2. Mose 14.21) (4. Mose 21.24) (4. Mose 21.35) 11 Als wir das hörten, haben wir allen Mut verloren. Keiner von uns wagt es noch, gegen euch zu kämpfen. Ja, euer Gott, Jahwe, er ist Gott im Himmel oben und auf der Erde unten. (2. Mose 15.14-15) (5. Mose 4.39) (Josua 5.1) 12 Nun bitte ich euch, schwört mir bei Jahwe, dass ihr meine Familie genauso verschont, wie ich euch verschont habe, und gebt mir ein sicheres Zeichen, (Josua 6.23) (Josua 6.25) 13 dass ihr meine Angehörigen, meinen Vater, meine Mutter, meine Brüder und Schwestern und alle, die zu ihnen gehören, am Leben lasst, dass ihr uns rettet vom Tod." 14 Da sagten die Kundschafter zu ihr: "Unser Leben steht für euer Leben! Wenn ihr unsere Sache nicht verratet, werden wir dich und deine Angehörigen verschonen, wenn Jahwe uns dieses Land gibt." 15 Bevor Rahab die beiden Männer nun durchs Fenster an einem Seil die Mauer hinunterließ, - ihr Haus war nämlich an die Stadtmauer gebaut, sie wohnte praktisch direkt in der Mauer - 16 sagte sie zu ihnen: "Geht zuerst ins Gebirge und versteckt euch dort drei Tage, damit ihr nicht den Verfolgern in die Arme lauft. Wenn sie dann zurück gekommen sind, könnt ihr gehen, wohin ihr wollt." 17 Und die Kundschafter sagten: "Damit wir unseren Eid halten können, musst du Folgendes tun: 18 Binde diese rote Schnur an das Fenster, durch das du uns herunterlassen wirst, und hole deinen Vater, deine Mutter, deine Brüder und alle deine Verwandten zu dir ins Haus. 19 Niemand darf das Haus verlassen, sonst ist er selbst für seinen Tod verantwortlich und wir sind von unserem Eid frei. Doch für jeden, der im Haus bleibt, tragen wir die Verantwortung, dass niemand ihn antastet. 20 Natürlich darfst du auch unsere Sache nicht verraten, sonst sind wir nicht mehr an den Eid gebunden, den wir dir geschworen haben." 21 "Einverstanden", sagte sie, "so soll es sein", und ließ sie gehen. Dann band sie die rote Schnur ans Fenster. 22 Die Männer versteckten sich drei Tage lang in den Bergen, bis die Verfolger in die Stadt zurückgekehrt waren. Sie hatten alle Wege abgesucht und sie nicht gefunden. 23 Jetzt machten sich die Kundschafter auf den Rückweg. Sie stiegen vom Gebirge herab und überquerten den Jordan. Als sie wieder bei Josua Ben-Nun waren, berichteten sie ihm alles, was sie erlebt hatten. 24 Sie versicherten ihm: "Jahwe hat das ganze Land in unsere Hand gegeben. Alle Einwohner zittern vor uns." (Josua 2.9)