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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Josua - Kapitel 17

1 Ein Teil der Nachkommen von Manasse, dem ältesten Sohn Josefs, hatte Gilead und Baschan erhalten. Das waren die Nachkommen von Manasses ältestem Sohn Machir und dessen Sohn Gilead, einem kampferprobten Mann. (4. Mose 26.29) (Josua 13.31) 2 Auch den anderen Söhnen Manasses und ihren Sippen wurden Gebiete zugewiesen: den Nachkommen von Abiëser, Helek, Asriël, Schechem, Hefer und Schemida. 3 Doch Zelofhad, der Sohn Hefers und Enkel Gileads aus der Sippe von Machir Ben-Manasse, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter. Sie hießen Machla, Noa, Hogla, Milka und Tirza. (4. Mose 26.33) (4. Mose 27.1) 4 Diese Frauen gingen zum Priester Eleasar und zu Josua Ben-Nun und den Stammesoberhäuptern und sagten: "Jahwe hat Mose angewiesen, uns einen Erbbesitz unter unseren Brüdern zu geben." Da gab er ihnen nach der Anweisung Jahwes einen Erbbesitz unter der Sippe ihres Vaters. 5 So kam es, dass der Stamm Manasse außer dem Land Gilead und Baschan auch westlich des Jordan zehn Anteile besaß, 6 denn die Sippen der weiblichen Nachkommen Manasses erhielten dort ebenso einen Anteil wie die der männlichen. Das Land Gilead wurde aber nur unter die männlichen Nachkommen aufgeteilt. 7 Das Gebiet Manasses grenzte im Norden an das des Stammes Ascher. Die Südgrenze verlief von Michmetat gegenüber von Sichem zum Siedlungsgebiet von En-Tappuach. 8 Die Umgebung von Tappuach gehörte Manasse, Tappuach selbst gehörte zu Efraïm. 9 Die Grenze verlief dann südlich vom Kana-Bach bis zum Meer. Nördlich des Baches begann das Gebiet Manasses. Im Westen reichte es bis ans Meer. Die Städte südlich des Baches gehören zu Efraïm, obwohl sie noch im Stammesgebiet von Manasse lagen. (Josua 16.9) 10 Das Bachtal bildete also die Grenze zwischen den beiden Stämmen. Das Meer war für beide die Westgrenze. Im Norden stieß das Land Manasses an das Gebiet des Stammes Ascher und im Osten an das von Issachar. 11 Und in den Stammesgebieten von Issachar und Ascher gehörten einige Städte mit den umliegenden Dörfern zu Manasse: Bet-Schean, Jibleam, der ganze Bezirk von Dor, En-Dor, Taanach und Megiddo, das Dreihügelgebiet. (Richter 1.27) (1. Samuel 28.7) 12 Die Männer von Manasse konnten diese Städte allerdings nicht erobern. So gelang es den Kanaanitern, in diesem Gebiet wohnen zu bleiben. (Josua 15.63) 13 Auch als die Israeliten stärker wurden, vertrieben sie die Kanaaniter nicht, verpflichteten sie aber zu Zwangsarbeiten. (Josua 16.10) 14 Da beschwerten sich die Nachkommen Josefs bei Josua: "Warum hast du uns bei der Landverteilung nur den Anteil für einen einzigen Stamm gegeben? Wir sind doch so viele Leute. Jahwe hat uns reich gesegnet und zu einem großen Volk gemacht." 15 Da sagte Josua: "Wenn ihr so viele seid und euch das Gebirge Efraïm nicht ausreicht, dann zieht doch in das Waldgebiet der Perisiter und Refaïter und rodet euch dort Land." 16 Da sagten die Nachkommen Josefs: "Das Gebirge ist zu klein für uns, und die Kanaaniter in der Ebene Jesreel bis nach Bet-Schean haben eiserne Streitwagen." 17 Da erwiderte Josua den Nachkommen Josefs, den Stämmen Efraïm und Manasse: "Ja, ihr seid ein großes und starkes Volk und sollt nicht nur einen Losanteil haben. 18 Ihr bekommt ein bewaldetes Bergland mit seinen Ausläufern dazu. Den Wald könnt ihr roden, und die Kanaaniter werdet ihr vertreiben, auch wenn sie stark sind und eiserne Streitwagen haben."