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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Josua - Kapitel 11

1 Als Jabin, der König von Hazor, das hörte, schickte er Boten zu König Jobab von Madon, zu den Königen von Schimron und Achschaf, 2 zu den Königen im nördlichen Bergland, in der Ebene südlich von Kinneret, in der Schefela und im Küstengebiet von Dor, 3 zu den Kanaanitern im Osten und Westen, zu den Amoritern, den Hetitern, den Perisitern und den Jebusitern im Gebirge und zu den Hiwitern am Fuß des Hermon im Gebiet von Mizpa. 4 Alle diese Könige brachen mit ihren Truppen auf, es war eine riesige Menge, unzählbar wie der Sand am Meeresstrand; und sie hatten sehr viele Pferde und Streitwagen dabei. 5 Ihr gemeinsames Feldlager zum Kampf gegen Israel schlugen sie am Wasser von Merom auf. 6 Da sagte Jahwe zu Josua: "Hab keine Angst vor ihnen! Ich werde dafür sorgen, dass ihr sie morgen um diese Zeit alle erschlagen habt. Du wirst ihre Pferde lähmen und ihre Streitwagen in Brand stecken!" 7 Josua führte Israels Heer zu einem Überraschungsangriff auf das feindliche Lager am Wasser von Merom, 8 und Jahwe gab sie in ihre Hand. Sie schlugen sie in die Flucht und verfolgten sie bis zu der großen Stadt Sidon, bis nach Misrefot-Majim und in die Talebene von Mizpe im Osten. Keiner der Fliehenden entkam. (Josua 13.6) 9 Nach Jahwes Befehl ließ Josua ihre Pferde lähmen und die Streitwagen verbrennen. 10 Dann kehrte er um und eroberte Hazor, die Hauptstadt dieser Vereinigung von Stadtkönigen, und erschlug ihren König. 11 An allem Lebendigen ließ er den Bann vollstrecken. Alle Bewohner wurden mit dem Schwert getötet, und die Stadt wurde in Brand gesteckt. (4. Mose 21.2) 12 Auch alle anderen Städte dieser Vereinigung eroberte Josua und vollstreckte an ihren Königen und Einwohnern den Bann, wie es Mose, der Diener Jahwes, befohlen hatte. 13 Niederbrennen ließ Josua aber nur Hazor. Die anderen Städte auf den Hügeln ließ er stehen. 14 Die Beute aus diesen Städten und das Vieh nahmen die Israeliten für sich, aber von den Menschen ließen sie niemand am Leben. Sie vernichteten sie völlig und erschlugen alle mit dem Schwert. 15 Wie Jahwe es seinem Diener Mose befohlen hatte, so trug Mose es Josua auf. Und Josua hielt sich genau an alle Weisungen, die Mose von Jahwe bekommen hatte. 16 Josua nahm das ganze Land ein, das Gebirge, den ganzen Negev und ganz Goschen, die Schefela, die Jordantiefebene und das Bergland Israels, (Josua 10.41) 17 alles Land vom kahlen Berg Seïr bis hin nach Baal-Gad im Libanontal am Fuß des Hermon. Alle Könige, die dort regierten, nahm er gefangen und tötete sie. 18 Er musste jedoch lange gegen sie kämpfen, 19 denn außer der Hiwiterstadt Gibeon ergab sich keine Stadt den Israeliten freiwillig. Alle mussten sie im Kampf erobern. (Josua 9.15) 20 Jahwe hatte sie starrsinnig zum Krieg gegen Israel gemacht, damit er den Bann an ihnen vollstrecken konnte. Es sollte keine Gnade für sie geben. Israel musste sie vernichten, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. (5. Mose 7.2) 21 Damals vernichtete Josua auch die Anakiter, die im Gebirge, in Hebron, Debir und Anab wohnten, und in allen anderen Städten im Gebirge Juda und Israel. Josua vollstreckte den Bann an ihnen, (4. Mose 13.22) (5. Mose 1.28) 22 sodass in dem eroberten Land niemand von ihnen übrig blieb. Nur in Gaza, Gat und Aschdod entkamen sie dem Untergang. (1. Samuel 17.4) 23 So eroberte Josua das ganze Land, wie es Jahwe zu Mose gesagt hatte, und gab es Israel zum Eigentum, jedem Stamm sein Gebiet. Das Land hatte nun Ruhe vor dem Krieg. (Josua 14.15)