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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jesaja - Kapitel 59

1 Seht es doch: Jahwes Arm ist zum Helfen nicht zu kurz, / sein Ohr ist zum Hören nicht zu taub! (Jesaja 50.2) 2 Nein, eure Vergehen haben die Mauer gebaut, / die zwischen euch und eurem Gott steht. / Eure Sünden verhüllten sein Gesicht, / dass er euch auch nicht anhören will. 3 Eure Hände sind mit Blut befleckt, / Unrecht klebt an euren Fingern. / Eure Lippen lügen, / und eure Zunge zischt Boshaftigkeit. (Jesaja 1.15) 4 Keiner bringt gerechte Klagen vor, / keiner hält ehrlich Gericht. / Man vertraut auf Nichtigkeiten, / redet gehaltloses Zeug, / geht mit Unheil schwanger / und bringt Unrecht zur Welt. 5 Schlangeneier brüten sie aus, / und Spinngewebe weben sie. / Wer von den Eiern isst, wird sterben; / und wenn man eins zerdrückt, fährt eine Giftschlange heraus. 6 Ihre Fäden werden nie zum Gewand, / und ihr Gewebe deckt keinen Menschen zu. / Ihre Werke sind Handlungen des Unrechts, / und ihre Hände sind voller Gewalt. 7 Ihre Füße laufen dem Bösen nach, / schnell vergießen sie unschuldiges Blut. / Ihre Pläne sind von Unheil erfüllt, / nur Scherben und Verderben sind auf ihren Straßen. (Römer 3.15-17) 8 Was zum Frieden führt, kennen sie nicht; / in ihren Spuren zeigt sich kein Recht. / Bewusst schlagen sie krumme Wege ein. / Wer ihnen folgt, kennt den Frieden nicht mehr. 9 Darum gibt es bei uns kein Recht, / und Gerechtigkeit erreicht uns nicht. / Wir hoffen auf Licht und bekommen Finsternis; / wir warten darauf, dass es hell wird, doch uns umgibt finstere Nacht. 10 Wie Blinde tasten wir uns an der Wand entlang, / wie Augenlose tappen wir herum. / Am hellen Mittag stolpern wir wie in der Dämmerung, / wie Tote sind wir mitten im Leben. 11 Wie aufgeschreckte Bären brummen wir, / und gurren wie klagende Tauben. / Wir hoffen auf das Recht, aber nichts geschieht, / auf die Rettung, doch sie bleibt fern von uns. 12 Denn vielfach haben wir uns gegen dich vergangen, / unsere Sünden klagen uns an! / Ja, unsere Vergehen sind uns bewusst, / wir kennen unsere Schuld: 13 Untreue und Verleugnung Jahwes, / Abkehr von unserem Gott, / Reden von Gewalttat und Aufruhr, / mit Lügenworten schwanger gehen / und sie dann aus dem Herzen hervorstoßen. 14 So wurde das Recht verdrängt, / und die Gerechtigkeit zog sich zurück. / Die Wahrheit kommt auf dem Marktplatz zu Fall, / die Redlichkeit ist nicht mehr gefragt. 15 So wird die Wahrheit bei uns vermisst, / und wer das Böse meidet, wird ausgeraubt. Das alles hat Jahwe gesehen, / und ihm missfällt, dass es kein Recht mehr gibt. 16 Er sieht, dass niemand sich regt, / und wundert sich, dass keiner dazwischentritt. / Da greift er mit eigener Hand ein, / von eigener Wahrhaftigkeit unterstützt. (Jesaja 63.5) 17 Er zieht die Gerechtigkeit wie einen Panzer an / und hat aufgesetzt den Helm des Heils. / Mit Vergeltung kleidet er sich, / er hat den Mantel der Entschlossenheit an. 18 Jedem zahlt er es nach seinen Taten heim: / seinen Gegnern Zorn, / seinen Feinden Vergeltung. / Auch den Meeresländern zahlt er den verdienten Lohn. 19 Dann fürchtet man im Westen den Namen Jahwes / und im Osten seine Herrlichkeit. / Denn er kommt wie ein eingezwängter reißender Strom, / den sein Atem vorwärtstreibt. 20 Doch für Zion kommt er als Erlöser, / und auch für die in Jakobs Nachkommenschaft, / die umkehren von ihrer Abtrünnigkeit. / Das sagt Jahwe. (Jesaja 1.27) (Römer 11.26) 21 "Ich schließe einen Bund mit ihnen", sagt Jahwe. "Mein Geist, der auf dir ruht, und die Worte, die ich dir anvertraut habe, sollen immer in dir bleiben, und genauso auch in deinen Nachkommen und in den Nachkommen deiner Nachkommen. Das gilt von jetzt an bis in Ewigkeit! Ich, Jahwe, habe es gesagt." (Jeremia 1.9)