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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jesaja - Kapitel 54

1 "Freue dich, du Unfruchtbare, die noch nie geboren hat; / du, die nie in Wehen lag, brich in Jubel aus! / Denn die Verlassene wird viel mehr Söhne haben als die Frau, die verheiratet war", sagt Jahwe. (Jesaja 49.20) (Galater 4.27) 2 "Vergrößere dein Zelt, spann deine Zeltdecken aus, spare nicht! / Mach deine Seile lang und schlage die Pflöcke fest ein! 3 Denn nach rechts und links breitest du dich künftig aus. / Deine Nachkommenschaft wird ganze Völker beerben, / und verödete Städte besiedeln sie neu. 4 Hab keine Angst, du wirst nicht wieder enttäuscht; / schäme dich nicht, du wirst nicht wieder beschämt! / Denn die Schande deiner Jugendzeit wirst du vergessen, / wirst nicht mehr an die Schmach deiner Witwenschaft denken. (Jeremia 51.5) 5 Denn dein Schöpfer ist dein Ehemann, / es ist Jahwe, der allmächtige Gott, dein Befreier; / es ist der heilige Gott Israels, / der Gott, dem die ganze Erde gehört. (Hosea 2.21) 6 Denn wie eine verstoßene und tiefgekränkte Frau rief Jahwe dich zurück. / Wie kann man denn seine Jugendliebe verstoßen?", sagt dein Gott. (Jesaja 50.1) 7 "Für eine kleine Weile habe ich dich verlassen, / aber mit großem Erbarmen hole ich dich wieder heim. (Psalm 30.6) 8 Als mein Zorn aufwallte, habe ich mich für einen Augenblick von dir abgewandt, / aber mit ewig währender Gnade erbarme ich mich jetzt über dich, / spricht Jahwe, der dich befreit. (Jesaja 60.10) 9 Wie in Noahs Zeit soll es für mich sein, / als ich schwor, dass Noahs Flut die Erde nie mehr überschwemmen wird, / so schwöre ich jetzt: 'Ich werde nie mehr zornig auf dich sein / und schreie dich niemals mehr an!' (1. Mose 9.11) 10 Eher weichen die Berge von ihrem Platz und die Hügel stürzen um, / als dass meine Gnade von dir weicht und mein Friedensbund wankt, / spricht Jahwe, dein Erbarmer." (Hesekiel 37.26) 11 "Du leidgeprüfte, verwüstete und preisgegebene Stadt! / Ich lege deine Steine in besten Mörtel ein / und gründe deine Mauern auf Saphir. 12 Deine Zinnen werden Rubine sein / und deine Tore aus Karfunkeln bestehen, / die gesamte Umfassung aus teurem Gestein. (Offenbarung 21.18-21) 13 Deine Kinder werden von mir selbst belehrt, / sie werden in Frieden leben und ungestörtem Glück. (Johannes 6.45) 14 Du wirst auf Gerechtigkeit gegründet sein, / weißt dich fern von jeder Not, / weil du sie nicht mehr fürchten musst, / fern von Schrecken und Angst, / denn sie kommen nicht an dich heran. 15 Und wenn dich jemand angreifen will, / dann geschieht es ohne mich, / er kommt an dir zu Fall. (Römer 8.31) 16 Seht, ich selber schuf den Schmied, / der das Kohlenfeuer entfacht und Waffen erzeugt. / Ich habe auch den gemacht, / der mit dieser Waffe Tod und Verderben bringt. 17 Deshalb wird dir keine Waffe etwas tun, die gegen dich geschmiedet ist. / Und jeder, der dich vor Gericht anklagt, / wird von dir als Schuldiger entlarvt. / Das ist das Vorrecht der Diener Jahwes, / so sieht ihre Gerechtigkeit aus!", spricht Jahwe.