zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 51

1 "Hört auf mich, die ihr nach Gerechtigkeit fragt, / die ihr nach Jahwe sucht! / Schaut zu dem Felsen hin, aus dem ihr gehauen seid, / auf den Brunnenschacht, aus dem man euch gegraben hat. (Jesaja 48.1) 2 Seht auf euren Vater Abraham / und auf Sara, die euch unter Schmerzen gebar! / Als Einzelnen berief ich ihn. / Doch ich habe ihn gesegnet und ihm viele Nachkommen geschenkt." (Hesekiel 33.24) 3 Seid gewiss! Jahwe tröstet Zion und auch alle seine Trümmer! / Das verwüstete Land macht er zu einem Paradies, / die Steppe wie den Garten Jahwes. Freude und Fröhlichkeit findet man dort, / Lobpreis und Gesang. 4 "Merke auf, mein Volk und höre auf mich! / Denn von mir geht die Weisung aus / und mein Recht wird den Völkern zum Licht. 5 Meine Wahrheit ist nah, / mein Heil tritt hervor, / mein Arm verschafft den Völkern ihr Recht. / Die Meeresländer hoffen auf mich, / auf meinen Beistand warten sie. 6 Blickt zum Himmel hoch: / Er wird sich auflösen wie Rauch. / Schaut auf die Erde unter euch: / Sie wird zerfallen wie ein altes Gewand, / und ihre Bewohner werden sterben wie die Fliegen. / Doch mein Heil wird ewig bleiben, / und meine Gerechtigkeit zerbricht nie. (Psalm 102.27) 7 Hört auf mich, die ihr Gerechtigkeit kennt, / du Volk, das meine Weisung in sich trägt: / Fürchtet nicht den Hohn von Menschen, / erschreckt doch nicht vor ihrem Spott! (Matthäus 5.11) 8 Denn wie die Motte ein Kleid zerfrisst, so wird es ihnen ergehen, / wie Wolle, die von der Schabe gefressen wird. / Doch meine Gerechtigkeit wird ewig bestehen / und mein Heil in jeder Generation." 9 "Wach auf, Jahwe, wach auf! / Umkleide dich mit Kraft! / Zeig deine Macht, wie du sie in den Tagen der Vorzeit erwiesen hast! / Warst du es nicht, der Rahab zerhieb, / der das Ungetüm im Meer erstach? (2. Mose 14.14) (2. Mose 15.7) 10 Hast du nicht das Meer trockengelegt, / das Wasser der großen Flut? / Hast du nicht den Meeresgrund zu einem Weg gemacht, / auf dem hindurchzog dein befreites Volk?" (2. Mose 14.21-22) 11 So kehren die von Jahwe Befreiten zurück, / voll Jubel kommen sie wieder nach Zion, / bleibende Freude wird um sie her sein; / ja, Wonne und Glück stellen sich ein, / und Kummer und Seufzen sind für immer vorbei. (Jesaja 35.10) 12 "Ich, ich bin es, der euch tröstet! / Wie kommst du dazu, dich vor Sterblichen zu fürchten, / vor Menschen, die vergehen wie Gras, (Psalm 56.5) (Jesaja 40.6) 13 und Jahwe zu vergessen, der dich gemacht hat, / der den Himmel ausgespannt und die Erde gegründet hat? / Warum zitterst du den ganzen Tag vor dem Zorn deines Unterdrückers, / wenn er sich rüstet, um dich zu vernichten? / Wo bleibt denn die Wut des Bedrückers? 14 Bald werden die Gefesselten befreit, / keiner wird durch Hunger sterben, / für alle ist genug zu essen da. 15 Ich bin doch Jahwe, dein Gott, / der das Meer aufwühlt, sodass die Wogen tosen, / Jahwe, der allmächtige Gott, bin ich. 16 Meine Worte gab ich in deinen Mund / und mit dem Schatten meiner Hand hüllte ich dich ein, / als ich den Himmel ausspannte und die Erde gründete, / als ich zu Zion sagte: 'Du bist mein Volk.'" (Jesaja 49.2) 17 Raff dich auf, Jerusalem! / Erhebe dich, steh auf! / Jahwe ließ dich trinken den Becher seines Zorns. / Du hast ihn bis zur Neige ausgeschlürft, / den Trank, der jeden taumeln macht. (Psalm 60.5) (Psalm 75.9) (Jeremia 25.15-18) 18 Und von all den Söhnen, die Jerusalem gebar, / war keiner, der sie bei der Hand nahm, / von allen, die sie aufzog, / niemand, der sie führte. 19 Doppelt hat es dich getroffen, / doch wer zeigt dir schon sein Mitgefühl? / Verwüstung und Zusammenbruch, / Hungersnot und Schwert - und niemand tröstet dich. (Jesaja 47.9) 20 Ohnmächtig sanken deine Kinder hin, / an den Ecken aller Gassen lagen sie wie die Antilope im Netz, / getroffen vom Zorn Jahwes, / von Gottes Schelte und Grimm. (Klagelieder 2.11) (Klagelieder 2.19) 21 Darum höre doch, gebeugte Stadt, / die taumelt und doch nicht betrunken ist! 22 So spricht Jahwe, dein Herr und dein Gott, / der den Prozess seines Volkes führt: / 'Ich nehme dir den Becher aus der Hand, / den Trank des Zornes, der dich taumeln macht, / du musst ihn nicht mehr trinken. (Jesaja 51.17) 23 Ich drück ihn denen in die Hand, / die dich gepeinigt haben, / denen, die dir sagten: / 'Wirf dich nieder, wir schreiten über dich!' / So musstest du deinen Rücken zum Fußboden machen, / zum Weg für die, / die über dich hinweggeschritten sind." (Psalm 129.3)