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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jesaja - Kapitel 48

1 Hört her, ihr Nachkommen Jakobs, / die ihr den Namen Israels tragt, / aus Judas Stamm hervorgegangen seid! / Ihr schwört beim Namen Jahwes / und bekennt euch zu Israels Gott - / aber doch nicht aufrichtig und treu. (Jesaja 51.1) 2 Ihr nennt euch nach der heiligen Stadt / und stützt euch auf Israels Gott, / der Jahwe, der Allmächtige, heißt. 3 "Was früher geschah, hatte ich lange vorher gesagt. / Es kam aus meinem Mund, / ich ließ es hören, / und plötzlich tat ich es, und es trat ein. 4 Weil ich wusste, dass du starrsinnig bist, / dein Nacken wie aus Eisen ist / und deine Stirn wie aus Erz, (Jeremia 5.3) 5 so habe ich dir alles vorher schon gesagt. / Bevor es eintraf, hast du es gehört, - sonst sagst du noch: 'Mein Götze hat es getan. / Das hat mein Schnitz- oder Gussbild befohlen.' 6 Du hast es gehört, nun schau dir alles an! / Wollt ihr das nicht weitersagen? / Von jetzt an lasse ich dich Neues hören; / bisher war es verborgen, / du hast nichts davon gewusst. 7 Jetzt erst habe ich es geschaffen / und nicht schon früher. / Vor dem heutigen Tag hast du nichts davon gehört, / damit du nicht sagen kannst: 'Ich habe es ja schon lange gewusst!' 8 Nein, du hast nichts davon gewusst / und noch nie etwas davon gehört! / Denn ich wusste, dass du völlig treulos bist / und dass man dich nicht umsonst nennt: / 'aufsässig von Mutterleib an'. 9 Doch weil es um meinen Namen geht, / bezwinge ich meinen Zorn, / nur wegen meiner Ehre bezähme ich mich und vernichte dich nicht! 10 Seht, ich habe euch geläutert, / im Schmelzofen des Elends habe ich euch geprüft, / aber ich fand kein Silber darin. (Psalm 66.10) 11 Nur um meinetwillen handle ich jetzt, / denn sonst würde mein Name entweiht. / Meine Ehre gebe ich keinem anderen preis! (Jesaja 42.8) 12 "Jakob, hör auf mich! / Höre mich, Israel, den ich berief! / Ich bin es, ich, der Erste und auch der Letzte. (Jesaja 41.4) 13 Mit meiner Hand habe ich die Erde gegründet, / mit meiner Rechten den Himmel ausgespannt. / Ich rief ihnen zu, schon standen sie da. 14 Kommt alle her und hört zu! / Wer von den Göttern hat so etwas jemals gesagt? / Der, den Jahwe liebt, vollstreckt seinen Willen an Babylon, / die Chaldäer spüren seine Macht. (Jesaja 41.2) 15 Ich selbst, ich habe es gesagt, / und ich habe ihn gerufen! / Ich ließ ihn kommen, damit sein Vorhaben gelingt. 16 Kommt her und hört zu! / Von Anfang an habe ich dies öffentlich gesagt, / und seit es geschieht, bin ich dabei." / Und nun hat Jahwe, der Herr, mich und seinen Geist gesandt. (Jesaja 45.19) 17 So spricht Jahwe, dein Erlöser, Israels heiliger Gott: / "Ich bin Jahwe, dein Gott, / der dich zu deinem Nutzen belehrt, / der dich auf den Weg führt, den du gehen sollst. 18 Hättest du doch auf meine Gebote gehört! / Dann wäre jetzt dein Frieden wie ein Strom, / deine Gerechtigkeit wie die Wogen im Meer. (5. Mose 5.26) 19 Die Menge deiner Nachkommen wäre wie Sand / und wie Sandkörner deine Sprösslinge. / Ihr Name würde nie beseitigt, / nie ausgelöscht vor mir. 20 Zieht aus Babel fort, / rennt mit Jubel aus Chaldäa heraus! / Macht es bekannt bis an das Ende der Erde: / 'Jahwe hat Jakob, seinen Diener, erlöst!' (Jesaja 52.11) (Jeremia 51.6) (2. Korinther 6.17) (Offenbarung 18.4) 21 Er führt sie durch Wüsten, doch sie leiden keinen Durst. / Er sorgt, dass Wasser aus dem Felsen rinnt, / er spaltet Gestein, damit das Wasser fließt. (2. Mose 17.6) 22 Doch für Gottlose gibt es keinen Frieden", spricht Jahwe. (Jesaja 57.21) (Jesaja 66.24)