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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jesaja - Kapitel 42

1 Seht, das ist mein Diener, ich stehe zu ihm! / Ich habe ihn erwählt, und ich finde Gefallen an ihm. / Ich habe meinen Geist auf ihn gelegt. / Er bringt den Völkern das Recht. (Jesaja 41.8) (Jesaja 49.1) (Jesaja 52.13) (Matthäus 3.17) (Matthäus 12.18-21) 2 Er macht kein Aufheben und schreit nicht herum. / Auf der Straße hört man seine Stimme nicht. 3 Das geknickte Rohr bricht er nicht durch, / den glimmenden Docht löscht er nicht aus. / Ja, er bringt wirklich das Recht. (Psalm 34.19) 4 Er selbst verglimmt nicht und knickt auch nicht ein, / bis er das Recht auf der Erde durchgesetzt hat. / Die Meeresländer warten schon auf sein Gesetz. 5 So spricht Jahwe, Gott, / der den Himmel geschaffen und ausgespannt / und die Erde und all ihr Gewächs ausgebreitet hat; / der dem Volk auf ihr den Atem gab, / Leben und Geist denen, die auf ihr gehen: 6 "Ich, Jahwe, ich habe dich aus Gerechtigkeit gerufen, / ich fasse dich an der Hand. / Ich stehe dir zur Seite und rüste dich aus. / Ich mache dich zum Bund für das Volk, / und für alle Völker zum Licht, (Jesaja 49.6) (Jesaja 49.8) 7 um blinde Augen zu öffnen und Gefangene aus dem Gefängnis zu holen, / um alle, die im Dunkeln sitzen, aus ihrer Haft zu befreien. (Jesaja 35.5) 8 Ich bin Jahwe, das ist mein Name! / Diese Ehre lass ich mir von niemandem nehmen. / Den Götzen gebe ich nicht mein Lob. (2. Mose 3.15) (Jesaja 48.11) 9 Seht, was ich früher sagte, ist eingetroffen. / Nun kündige ich Neues an. / Noch ehe es aufsprosst, hört ihr es von mir." (Jesaja 41.2) (Jesaja 41.27) 10 Singt Jahwe ein neues Lied! / Tragt seinen Ruhm bis ans Ende der Welt, / die ihr das Meer befahrt und von seiner Fülle lebt, / Meeresländer und ihre Bewohner! 11 Die Steppe mit ihren Orten erhebe lauten Gesang, / auch die Dörfer, die Kedar bewohnt. / Jubeln sollen die Felsbewohner, / jauchzen von den Gipfeln ihrer Berge! 12 Sie sollen Jahwe die Ehre geben, / seinen Ruhm in den Meeresländern verkünden! 13 Jahwe zieht aus wie ein Held, / entfacht wie ein Krieger seine Leidenschaft, / erhebt ein lautes Kriegsgeschrei, / bezwingt seine Feinde wie ein Held. 14 Lange habe ich geschwiegen, / blieb still, bezähmte mich. / Doch jetzt stöhne ich wie eine Frau bei der Geburt, / will schnauben und schnaufen zugleich. 15 Berge und Hügel dörre ich aus, dass all ihr Grün vertrocknen wird. / Ströme lasse ich versiegen und Seen trockne ich aus. 16 Blinde führe ich auf einem Weg, den sie nicht kennen, / ich lasse sie auf unbekannten Pfaden gehen. / Die Finsternis vor ihnen mache ich zum Licht, / holprige Stellen zur ebenen Bahn. / Das werde ich ganz sicher tun, niemand bringt mich davon ab! (Jesaja 35.5) (Jesaja 35.8) 17 Wer sich auf Götzenbilder verlässt, wird beschämt; / wer Gussbilder seine Götter nennt, wird völlig zuschanden. (Jesaja 44.9) 18 Hört, ihr Tauben! / Ihr Blinden, schaut her und seht! (Jesaja 43.8) 19 Wer ist blind, wenn nicht mein Knecht, / wer taub, wenn nicht mein Bote, den ich sende? Wer ist blind wie mein Vertrauter, / blind wie der Diener Jahwes? (Jesaja 41.8) 20 Du hast viel gesehen und doch nichts beachtet, / die Ohren geöffnet und doch nichts gehört. (Jesaja 53.1) 21 Jahwe hat euch in diese Lage gebracht, / denn er wacht über seine Gerechtigkeit / und macht so sein Gesetz groß und berühmt. 22 Doch jetzt sind sie ein beraubtes, ausgeplündertes Volk, / in Erdlöchern gefesselt, / in Gefängnissen versteckt. / Sie wurden als Beute verschleppt und kein Retter war da. / Sie wurden ausgeplündert und niemand sagte: "Gib wieder her!" 23 Wer von euch nimmt das zu Ohren, / und wer beherzigt es für die kommende Zeit? 24 Wer gab Jakob der Plünderung preis? / Wer lieferte Israel den Räubern aus? / War es nicht Jahwe, an dem wir uns versündigt hatten? / Doch sie wollten nicht auf seinen Wegen gehen / und hörten nicht auf sein Gesetz. 25 Da goss er die Glut seines Zorns über sie aus / und die Schrecken des Krieges. / Es loderte rings um sie her, / doch zur Erkenntnis kamen sie nicht, / es sengte sie an, / doch es hat sie nicht zur Besinnung gebracht.