zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 2

1 Diese Botschaft wurde Jesaja Ben-Amoz über Juda und Jerusalem offenbart. 2 Am Ende der von Gott bestimmten Zeit wird folgendes geschehen: Festgegründet an der Spitze der Berge / steht der Berg mit dem Haus Jahwes, / erhaben über alle Hügel, / und alle Völker strömen ihm zu. (Jeremia 3.17) (Micha 4.1-3) 3 Die Menschen sagen überall: / "Kommt, wir ziehen zum Berg Jahwes, / zum Haus, das dem Gott Jakobs gehört. / Er soll uns lehren, was recht ist; / was er sagt, wollen wir tun. / Denn von Zion geht die Weisung aus, / von Jerusalem das Wort Jahwes." (Johannes 4.22) 4 Er spricht Recht im Streit der Völker; / er weist viele Nationen zurecht. / Dann schmieden sie die Schwerter zu Pflugscharen um, / die Speere zu Messern für Winzer. / Kein Volk greift mehr das andere an, / und niemand lernt mehr für den Krieg. (Jesaja 9.4) 5 Auf, ihr Nachkommen Jakobs, / lasst uns leben im Licht von Jahwe. 6 Ja, du hast verstoßen die Nachkommen Jakobs, / dein Volk, / denn ihr Land ist mit östlichen Bräuchen gefüllt. / Wie die Philister deuten sie Zeichen, / zaubern mit Fremden / und klatschen in die Hand. 7 Ihr Land ist voll von Silber und Gold, / sie haben Schätze ohne Ende. / Ihr Land ist voll von Pferden / und unzähligen Streitwagen zum Kampf. (5. Mose 17.16) (Micha 5.9) 8 Und ihr Land ist voll von Götzen. / Sie beten ihre Bildwerke an, / die doch von Menschenhänden gemacht sind. 9 Ja, da bückt sich der Mensch, / da erniedrigt sich der Mann. / "Vergib ihnen das nicht, Jahwe!" 10 Verkriech dich zwischen Felsen, / versteck dich in der Erde / vor dem Schrecken Jahwes, / vor der Pracht seiner Majestät! (Jesaja 2.19) (Jesaja 2.21) 11 Da werden stolze Augen gesenkt / und hochmütige Männer geduckt. / Jahwe allein ist groß an jenem Tag. (Jesaja 5.15) 12 Denn Jahwe, der allmächtige Gott, hat einen Tag vorgesehen, / an dem er alles erniedrigen wird, / alles, was groß, stolz und überheblich ist, 13 alle Zedern auf dem Libanon, / wie stolz und hoch sie auch sind, / und alle Eichen auf dem Baschan, 14 alle hohen Berge und alle stattlichen Hügel, 15 jeden hohen Turm und jede steile Mauer, 16 alle Hochseeschiffe und jedes prunkende Boot. 17 Dann wird der Stolz der Menschen gebeugt, / die hochmütigen Männer geduckt. / Jahwe allein ist groß an jenem Tag, 18 und mit den Götzen ist es aus und vorbei. 19 Dann wird man sich in Felshöhlen verkriechen vor dem Schrecken Jahwes / und in Erdlöchern verstecken vor der Pracht seiner Majestät, / wenn er aufsteht und die Erde in Schrecken versetzt. (Lukas 23.30) 20 An jenem Tag werfen sie ihre Götzen weg. / Wo Ratten und Fledermäuse hausen, / liegen jetzt die Götter aus Silber und Gold, / die sie sich zur Anbetung machten. 21 Und sie verkriechen sich im Fels, / in Höhlen und Spalten, / vor dem Schrecken Jahwes, / vor der Pracht seiner Majestät, / wenn er aufsteht und die Erde in Schrecken versetzt. (2. Thessalonicher 1.9) 22 Zählt nicht auf Menschen, / sie sind nur ein Hauch. / Ein Mensch, was bedeutet er schon? (1. Mose 2.7)