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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jeremia - Kapitel 42

1 Da kamen alle Offiziere, auch Johanan Ben-Kareach und Jesanja Ben-Hoschaja und das ganze Volk vom Kleinsten bis zum Größten 2 zum Propheten Jeremia. Sie baten ihn: "Wir flehen dich an: Bete für uns zu Jahwe, deinem Gott! Bete für den Rest dieses Volkes, denn du siehst, wie wenige von uns übrig geblieben sind! (Jeremia 37.3) 3 Bitte Jahwe, deinen Gott, dass er uns sagt, wohin wir gehen und was wir tun sollen!" 4 Jeremia antwortete ihnen: "Ich habe es gehört und will eure Bitte vor Jahwe, euren Gott, bringen, so wie ihr es gesagt habt. Und ich verspreche, dass ich euch alles mitteilen werde, was Jahwe euch antwortet; ich werde euch nichts verschweigen." 5 Sie versicherten ihm: "Jahwe soll als wahrhaftiger und zuverlässiger Zeuge gegen uns auftreten, wenn wir uns nicht genau nach dem richten, was Jahwe, dein Gott, uns durch dich sagen lässt. 6 Egal, ob es uns gut oder schlecht erscheint, wir wollen auf Jahwe, unseren Gott, hören, zu dem wir dich senden. Denn wenn wir auf Jahwe, unseren Gott, hören, wird es uns gut gehen." 7 Zehn Tage später kam das Wort Jahwes zu Jeremia. 8 Da rief er Johanan Ben-Kareach, die Offiziere und das ganze Volk vom Kleinsten bis zum Größten zusammen 9 und sagte zu ihnen: "So spricht Jahwe, der Gott Israels, zu dem ihr mich mit eurem Anliegen geschickt habt: 10 Wenn ihr in diesem Land wohnen bleibt, werde ich euch aufbauen und nicht abreißen, euch einpflanzen und nicht ausreißen. Denn das Unglück, das ich über euch hereinbrechen ließ, tut mir weh. 11 Ihr habt jetzt Angst vor dem König von Babylon, aber ihr müsst euch nicht vor ihm fürchten", spricht Jahwe, "denn ich bin bei euch und werde euch aus seiner Hand retten. 12 Ich bringe ihn dazu, dass er Erbarmen mit euch hat und euch in eurem Land bleiben lässt. 13 Wenn ihr aber sagt: 'Nein, wir wollen nicht in diesem Land bleiben!', wenn ihr nicht auf Jahwe, euren Gott, hört 14 und sagt: 'Nein, wir wollen nach Ägypten ziehen und dort bleiben, wo wir nichts mehr vom Krieg sehen, keine Alarmsignale hören und nicht hungern müssen!' - 15 Dann höre das Wort Jahwes, Rest von Juda: So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: Wenn ihr wirklich darauf besteht, nach Ägypten auszuwandern, 16 dann wird euch das Schwert, das ihr fürchtet, dort in Ägypten erreichen. Der Hunger, der euch Angst macht, wird dort in Ägypten hinter euch her sein und ihr werdet dort sterben. 17 Alle Männer, die sich entschlossen haben, nach Ägypten auszuwandern, werden dort durch Schwert, Hunger und Pest sterben. Keiner wird dem Unheil entkommen, das ich über sie bringen werde. (Jeremia 29.17-18) 18 Denn so spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: Genauso wie mein wütender Zorn die Bewohner Jerusalems getroffen hat, wird er auch über euch kommen, wenn ihr nach Ägypten zieht. Ihr werdet dort zum Fluch werden und zu einem Bild des Entsetzens. Man wird euer Schicksal zur Verwünschung und Beschimpfung benutzen. Und dieses Land werdet ihr nie wieder sehen." 19 "Jahwe hat zu euch gesprochen, Rest von Juda! Zieht nicht nach Ägypten! Ihr sollt genau wissen, dass ich euch heute gewarnt habe. 20 Ihr setzt nur euer Leben aufs Spiel! Erst schickt ihr mich zu Jahwe, eurem Gott, und sagt: 'Bete für uns zu Jahwe, unserem Gott, und teile uns dann alles mit, was er gesagt hat. Wir werden uns danach richten!' (Jeremia 42.5) 21 Heute habe ich euch den Bescheid gegeben, aber ihr wollt nicht hören, was Jahwe, euer Gott, euch durch mich sagen lässt. 22 Jetzt sollt ihr wissen, dass ihr in dem Land, in das ihr auswandern wollt, durch Schwert, Hunger und Pest sterben werdet."