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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jeremia - Kapitel 41

1 Im Oktober desselben Jahres kam Jischmaël Ben-Netanja, der Enkel Elischamas, in Begleitung von zehn anderen Männern zu Gedalja nach Mizpa. Jischmaël gehörte zur königlichen Familie und war einer von den Oberen des Königs gewesen. Als sie zusammen beim Gastmahl saßen, (2. Könige 25.25) (Jeremia 40.8) 2 fielen Jischmaël und seine zehn Männer plötzlich mit gezogenen Schwertern über Gedalja Ben-Ahikam her. Sie töteten den Enkel Schafans, den doch der König von Babylon als Statthalter für das Land eingesetzt hatte. (Jeremia 40.5) 3 Jischmaël ließ auch alle Judäer, die sich bei Gedalja in Mizpa aufhielten, niedermachen und ebenso die chaldäischen Soldaten, die er dort fand. 4 Am nächsten Tag, als noch niemand von der Ermordung Gedaljas erfahren hatte, 5 näherten sich 80 Männer aus Sichem, Schilo und Samaria. Sie hatten ihre Bärte abgeschnitten, ihre Gewänder eingerissen und ihre Haut blutig geritzt und wollten nach Jerusalem, um Weihrauch und Speisopfer in das Haus Jahwes zu bringen. (3. Mose 19.28) 6 Jischmaël Ben-Netanja ging ihnen von Mizpa aus weinend entgegen und lud sie ein: "Kommt zu Gedalja Ben-Ahikam!" 7 Als sie aber in der Stadt waren, stachen er und seine Männer sie nieder und warfen ihre Leichen in eine Zisterne. 8 Nur zehn von ihnen ließ Jischmaël am Leben, denn sie hatten ihn angefleht: "Töte uns nicht! Wir geben dir alle unsere Vorräte an Weizen, Gerste, Öl und Honig, die wir auf dem Feld draußen versteckt haben." 9 Die Zisterne, in die Jischmaël die Leichen jener Männer geworfen hatte, die er durch die Täuschung im Zusammenhang mit Gedalja umbringen konnte, war jene große Zisterne, die König Asa wegen der Bedrohung durch König Bascha von Israel hatte aushauen lassen. Jetzt füllte Jischmaël Ben-Netanja sie mit Leichen. (1. Könige 15.16) (1. Könige 15.22) 10 Dann führte er den ganzen Rest des Volkes, der sich in Mizpa befand, gefangen weg, auch die Königstöchter, die Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, seinerzeit in die Obhut Gedaljas gegeben hatte. Jischmaël wollte mit ihnen ammonitisches Gebiet erreichen. 11 Als Johanan Ben-Kareach und die anderen Offiziere von den Verbrechen Jischmaëls erfuhren, 12 riefen sie ihre Truppen zusammen und verfolgten ihn. Am großen Teich von Gibeon holten sie ihn ein. 13 Als das Volk, das bei Jischmaël war, Johanan und die anderen Offiziere sah, freuten sie sich. 14 Und alle, die Jischmaël von Mizpa verschleppt hatte, liefen zu Johanan über. 15 Jischmaël Ben-Netanja selbst konnte allerdings mit acht Männern entkommen und floh zu den Ammonitern. 16 Johanan Ben-Kareach und die Offiziere bei ihm übernahmen nun die Verantwortung für den Rest des Volkes, den sie Jischmaël Ben-Netanja bei Gibeon abgejagt hatten, nachdem dieser Gedalja erschlagen und das Volk von Mizpa entführt hatte. Es waren Männer, Frauen und Kinder, auch einige Soldaten und Hofbeamte. 17 Sie zogen mit ihnen fort und machten erst vor Bethlehem bei der Herberge Kimhams Halt, um von dort aus weiter nach Ägypten zu fliehen, 18 aus Angst vor den Chaldäern. Denn Jischmaël Ben-Netanja hatte den vom babylonischen König eingesetzten Statthalter Gedalja Ben-Ahikam erschlagen.