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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jeremia - Kapitel 4

1 "Wenn du umkehrst, Israel", spricht Jahwe, "wenn du zu mir umkehrst und mir deine Scheusale aus den Augen schaffst, so wirst du nicht mehr umherirren. 2 Und wenn du beim Schwören ehrlich sagst: 'So wahr Jahwe lebt!' und aufrichtig zu deinem Wort stehst, dann werden auch die anderen Völker sich in meinem Namen segnen und stolz darauf sein, mich zu kennen." (Jesaja 65.16) (Jeremia 12.16) 3 Denn so spricht Jahwe zu den Männern von Juda und Jerusalem:"Pflügt euch Neuland / und sät nicht unter Dornen! (Hosea 10.12) 4 Beschneidet euch so, wie es Jahwe gefällt, / und entfernt die Vorhaut eures Herzens, / ihr Leute von Juda und Jerusalem. / Sonst bricht mein Zorn wie Feuer los / über euer boshaftes Tun; / er brennt, / und niemand kann ihn löschen." (5. Mose 10.16) (Jeremia 9.25) 5 "Verkündigt es in Juda, / meldet es Jerusalem: / Stoßt ins Horn auf dem Land! / Schreit aus voller Kehle: / 'Bringt euch in Sicherheit! / Hinein in die befestigten Städte! 6 Stellt Wegweiser auf nach Zion! / Vorwärts, bleibt nicht stehen!' / Ich bringe Tod und Verderben über euch, / ich führe den Feind aus dem Norden herbei! (Jeremia 1.14) 7 Ein Löwe kommt aus seinem Dickicht, / der Völkervernichter bricht auf. / Er verlässt seinen Ort, / um dein Land zur Wüste zu machen. / Deine Städte werden veröden, / weil keiner darin wohnt." 8 Darum zieht den Trauersack an, / jammert und heult, / weil die Zornglut Jahwes / sich nicht von uns abgewandt hat. 9 "Der Tag wird kommen", spricht Jahwe, "an dem der König und seine Oberen den Mut verlieren. Die Priester werden entsetzt sein und die Propheten verstört." 10 Da sagte ich: "Ach Herr, Jahwe! Du hast dieses Volk und Jerusalem bitter getäuscht. Du hast uns Frieden angekündigt, während wir das Schwert im Nacken haben." (Jeremia 6.14) 11 "Dann werde ich diesem Volk und Jerusalem sagen:'Ein Glutwind von den kahlen Wüstenhöhen / stürzt sich auf mein Volk herab. / Er ist nicht zum Worfeln geeignet, / zum Reinigen von Getreide, 12 dafür ist er viel zu stark. / Der Sturm kommt von mir / und bringt euch das Urteil meines Gerichts. 13 Seht, wie Wetterwolken kommen sie! / Ihre Streitwagen sind wie ein Sturm, / ihre Pferde schneller als Adler. / Weh uns, wir sind verloren! 14 Jerusalem, wasch dir das Böse vom Herzen, / damit du gerettet wirst! / Wie lange noch wohnen die bösen Gedanken in dir? (Jesaja 1.16) 15 Horch nur, man meldet aus Dan, / verkündet Unheil vom Bergland Efraïms!' 16 Lasst es die Völker wissen, / verkündet es in Jerusalem: / Belagerer kommen aus fernem Land, / Geschrei drängt gegen Judas Städte. 17 Wie Wächter auf dem Feld / stehen sie rings um die Stadt, / denn gegen mich hat sie sich aufgelehnt", spricht Jahwe. (Jeremia 1.15) (Jeremia 6.3) 18 Das hat dein Tun und Treiben dir gebracht. / Deine Bosheit stürzte dich in dieses Leid. / Nun ist es bitter und dringt an dein Herz! 19 Diese Qual in meinen Eingeweiden! / Ich krümme mich vor Schmerz. / Mein Herz tobt, / dass es fast zerspringt. / Ich kann nicht mehr schweigen. / Ich höre schon den Hörnerschall, / das Geschrei in der Schlacht. (Jesaja 16.9) 20 Niederlage und Zerstörung ruft man aus. / Das ganze Land wird verwüstet. / Plötzlich sind die Zelte umgestürzt, / im Nu alle Decken zerfetzt. 21 Wie lange noch muss ich das Feldzeichen sehen, / den Lärm des Hornes ertragen? 22 "Wie verblendet ist mein Volk, / mich, Jahwe, kennen sie nicht! / Närrische Kinder ohne Verstand! / Sie wissen wie man Böses tut, / doch Gutes zu tun verstehen sie nicht." 23 Ich sah die Erde an - sie war formlos und leer. / Ich schaute zum Himmel - er war ohne Licht. 24 Ich sah auf die Berge, / sie erzitterten, / die Hügel erbebten. 25 Ich sah nach den Menschen, / da war keiner mehr. / Und alle Vögel waren fort. 26 Ich sah nach dem fruchtbaren Land, / es war eine Wüste. / Und alle Städte waren zerstört, / zerstört von Jahwe, / von der Glut seines Zorns. 27 Denn so spricht Jahwe: "Zur Öde wird das ganze Land, / doch vollkommen vernichte ich es nicht. (Jeremia 5.10) (Jeremia 5.18) 28 Darüber trauert die Erde, / der Himmel wird schwarz. / Denn ich habe gesprochen, / ich habe entschieden und bereue es nicht. / Es bleibt nun dabei!" 29 Vor dem Lärm der Reiter / und vor den Bogenschützen / flüchtet das Volk aus der Stadt. / Sie ersteigen Felsen und kriechen in Höhlen, / verstecken sich im Dickicht. / Die Städte sind verlassen, / kein Mensch wohnt mehr darin. 30 Du Stadt, / dem Untergang geweiht, / was wirst du tun? / Auch wenn du dich kleidest in leuchtendes Rot, / wenn du dich mit Goldschmuck behängst / und dir die Augen größer schminkst: / Du machst dich vergeblich schön! / Deine Liebhaber haben dich satt. / Sie trachten dir jetzt nach dem Leben. 31 Denn ich höre schon das Schreien. / Es klingt wie von einer Frau, / die zum ersten Mal in Wehen liegt. / Es ist die Stimme der Zionsstadt. / Sie keucht, / sie breitet ihre Hände aus: / "O weh mir, / sie bringen mich um!"