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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jeremia - Kapitel 38

1 Einige der Oberen des Königs, nämlich Schefatja Ben-Mattan, Gedalja Ben-Paschhur, Juchal Ben-Schelemja und Paschhur Ben-Malkija hörten, wie Jeremia im Wachthof öffentlich sagte: (Jeremia 21.1) 2 "So spricht Jahwe: 'Wer in dieser Stadt bleibt, wird entweder durch das Schwert, durch den Hunger oder die Pest sterben. Wer aber hinausgeht und sich den Chaldäern ergibt, kommt mit dem Leben davon.' (Jeremia 21.9) 3 So spricht Jahwe: 'Das Heer des Königs von Babylon wird diese Stadt ganz gewiss in die Hand bekommen und erobern.'" 4 Die Oberen sagten zum König: "Dieser Mann muss getötet werden! Wenn er so weiterredet, raubt er den Soldaten, die in der Stadt noch übrig sind, und dem ganzen Volk den letzten Mut. Dieser Mensch sucht nicht das Wohl des Volkes, sondern seinen Untergang." (Amos 7.10) 5 "Macht mit ihm, was ihr wollt", sagte der König. "Ich kann euch nicht daran hindern." 6 Da brachten sie Jeremia zur Zisterne des Prinzen Malkija und ließen ihn an Stricken hinunter. In der Zisterne war kein Wasser mehr, sondern nur Schlamm. Jeremia sank tief darin ein. 7 Im Königspalast lebte ein Eunuch aus Nubien namens Ebed-Melech; der hörte, dass sie Jeremia in die Zisterne gebracht hatten. Der König hielt sich gerade im Benjamintor auf. (Jeremia 39.16) 8 Da verließ Ebed-Melech den Palast und ging zum König. 9 "Mein Herr und König", sagte er, "diese Männer haben dem Propheten Jeremia übel mitgespielt. Sie haben ihn in die Zisterne geworfen. Er wird dort verhungern, denn es gibt kein Brot mehr in der Stadt." 10 Da befahl der König: "Nimm dir dreißig Männer von hier mit und hole ihn aus der Zisterne, bevor er stirbt." 11 Ebed-Melech ging in Begleitung dieser Männer in den Königspalast und holte aus der Vorratskammer Lumpen und zerrissene Kleider. Dann ließ er diese an Stricken zu Jeremia hinunter 12 und rief ihm zu: "Leg die zerlumpten Kleider unter deine Achseln, damit die Stricke nicht einschneiden." Jeremia tat es. 13 Nun zogen sie ihn an den Stricken hoch und holten ihn aus der Zisterne. Jeremia blieb von da an wieder im Wachthof. 14 Dann ließ König Zidkija den Propheten Jeremia zu sich in den dritten Eingang vom Haus Jahwes holen. Er sagte: "Ich frage dich, ob du eine Botschaft für mich hast. Verschweige mir nichts!" 15 Jeremia erwiderte: "Wenn ich es dir sage, lässt du mich bestimmt umbringen. Und wenn ich dir einen Rat gebe, hörst du ja doch nicht darauf." 16 Da schwor der König Jeremia heimlich: "So wahr Jahwe lebt, der uns das Leben gegeben hat: Ich lasse dich nicht töten und liefere dich auch nicht den Männern aus, die dich umbringen wollen!" (Jeremia 38.4-5) 17 Da sagte Jeremia zu Zidkija: "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott, der Gott Israels: 'Wenn du hinausgehst und dich den Heerführern des Königs von Babylon ergibst, wirst du mit deiner Familie am Leben bleiben, und diese Stadt wird nicht in Brand gesteckt. 18 Wenn du aber nicht hinausgehst, wird die Stadt den Chaldäern in die Hände fallen und sie werden sie niederbrennen. Auch du wirst ihnen dann nicht entkommen.'" 19 Der König entgegnete: "Ich fürchte, dass die Chaldäer mich den Judäern ausliefern, die schon zu ihnen übergelaufen sind. Die würden mir sicher übel mitspielen." 20 "Nein", sagte Jeremia, "man wird dich nicht ausliefern. Hör doch auf das, was Jahwe dir durch mich sagen lässt; dann geschieht dir nichts und du bleibst am Leben! 21 Doch wenn du dich nicht ergibst, wird geschehen, was Jahwe mir gezeigt hat. 22 Du wirst sehen: Alle Frauen, die im Palast des Königs von Juda übrig geblieben sind, werden zu den Heerführern des Königs von Babylon hinausgeführt. Sie werden klagen: 'Verführt und betrogen haben sie dich, / die Männer deines Vertrauens. / Deine Füße versanken im Sumpf, / doch sie machten sich alle davon!' (Jeremia 6.14) 23 Man wird alle deine Frauen und Kinder zu den Chaldäern hinausführen. Auch du wirst ihnen nicht entkommen, sondern dem König von Babylon gefangen ausgeliefert werden. Und du wirst schuld daran sein, dass diese Stadt niedergebrannt wird." (Jeremia 32.4) (Jeremia 34.3) 24 Zidkija sagte noch zu Jeremia: "Niemand darf erfahren, was wir hier besprochen haben, sonst bringen sie dich um. 25 Und wenn die Oberen hören, dass ich mit dir geredet habe, werden sie zu dir kommen und dich ausfragen: 'Was hast du zum König gesagt? Was hat dir der König erwidert? Verschweige uns nichts, sonst bringen wir dich um!' 26 Dann sage ihnen nur: 'Ich habe den König dringend gebeten, mich nicht ins Haus Jonatans zurückzuschicken, denn dort würde ich sterben.'" 27 Tatsächlich kamen alle Oberen zu Jeremia und fragten ihn aus. Er antwortete ihnen genauso, wie der König es ihm befohlen hatte. Da ließen sie ihn in Ruhe, denn die Sache war sonst nicht bekannt geworden. 28 Jeremia blieb im Wachthof bis zu dem Tag, an dem Jerusalem erobert wurde. (Jeremia 37.21)