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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jeremia - Kapitel 37

1 König Nebukadnezzar von Babylon hatte Zidkija Ben-Joschija anstelle von Konja Ben-Jojakim zum König über Juda eingesetzt. (2. Könige 24.17) 2 Aber weder Zidkija noch seine Hofleute oder das Volk des Landes hörten auf das, was Jahwe ihnen durch den Propheten Jeremia sagen ließ. 3 Einmal schickte König Zidkija Juchal Ben-Schelemja und den Priester Zefanja Ben-Maaseja zum Propheten Jeremia und ließ ihm sagen: "Bete doch für uns zu Jahwe, unserem Gott!" (Jesaja 37.4) (Jeremia 42.2) 4 Damals konnte Jeremia sich noch frei bewegen. Man hatte ihn noch nicht ins Gefängnis geworfen. 5 Das Heer des Pharao war gerade aus Ägypten aufgebrochen, und die Chaldäer, die Jerusalem belagerten, hatten die Nachricht davon bekommen und waren von Jerusalem abgezogen. 6 Da kam das Wort Jahwes zu dem Propheten Jeremia: 7 "So spricht Jahwe, der Gott Israels: 'Richtet dem König von Juda aus, der euch zu mir geschickt hat, um mich zu befragen: Passt auf! Das Heer des Pharao, das zu eurer Hilfe ausgezogen ist, wird wieder nach Ägypten umkehren. 8 Und die Chaldäer werden zurückkommen und diese Stadt angreifen. Sie werden sie erobern und niederbrennen.'" 9 So spricht Jahwe: "Redet euch nicht ein, dass die Chaldäer endgültig von euch abgezogen sind. Nein, sie werden nicht abziehen. 10 Selbst wenn ihr das ganze Heer der Chaldäer schlagen könntet und nur ein paar Verwundete von ihnen in den Zelten übrig blieben, dann würden diese noch aufstehen und die Stadt niederbrennen." 11 Als das Heer der Chaldäer wegen dem anrückenden ägyptischen Heer von Jerusalem abgezogen war, 12 wollte Jeremia die Stadt verlassen, um im Stammesgebiet von Benjamin an einer Erbteilung in seiner Verwandtschaft teilzunehmen. (Jeremia 32.9) 13 Im Benjamintor hielt ihn der wachhabende Offizier fest. Es war Jirija Ben-Schelemja, der Enkel Hananjas. "Halt!", rief er. "Du willst zu den Chaldäern überlaufen." 14 "Das ist nicht wahr!", sagte Jeremia. "Ich bin kein Überläufer!" Doch Jirija glaubte ihm nicht, sondern nahm ihn fest und brachte ihn zu den Oberen. 15 Diese wurden wütend auf Jeremia; sie schlugen ihn und ließen ihn in das Haus des Staatsschreibers Jonatan bringen, das man zum Gefängnis gemacht hatte. (Jeremia 20.2) 16 So kam Jeremia in einen gewölbten Keller, der vorher als Zisterne gedient hatte. Dort musste er viele Tage bleiben. 17 Eines Tages ließ König Zidkija ihn heimlich in seinen Palast holen und fragte ihn: "Hast du ein Wort Jahwes für mich?" - "Ja", erwiderte Jeremia, "es lautet: Du wirst dem König von Babylon in die Hände fallen." (Jeremia 34.21) 18 Dann fragte Jeremia den König: "Welches Verbrechen habe ich gegen dich, deine Hofleute oder das Volk begangen, dass ihr mich ins Gefängnis geworfen habt? 19 Wo sind denn jetzt die Propheten, die euch geweissagt haben, dass der König von Babylon euch und euer Land nicht angreifen wird? 20 Doch hör mich an, mein Herr und König! Ich flehe dich an! Schick mich bitte nicht ins Haus Jonatans zurück! Das wäre mein Tod." 21 Da ordnete König Zidkija an, Jeremia in den Wachthof zu verlegen. Dort bekam er täglich ein Rundbrot aus der Bäckergasse, bis es in der Stadt kein Brot mehr gab. So blieb Jeremia im Wachthof. (Jeremia 32.2)