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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jeremia - Kapitel 35

1 Als König Jojakim Ben-Joschija in Juda regierte, kam das Wort Jahwes zu Jeremia: 2 "Geh zu den Männern der Sippe Rechab und lade sie in einen der Versammlungsräume im Haus Jahwes ein. Biete ihnen dort Wein an!" (1. Chronik 2.55) 3 Da ging ich zu Jaasanja Ben-Jirmea, dem Enkel von Habazzinja, und holte ihn mit seinen Brüdern und Söhnen und allen Mitgliedern der Sippe Rechab 4 ins Haus Jahwes in den Raum, in dem sich gewöhnlich die Schüler des Gottesmannes Hanan Ben-Jigdalja versammeln. Er liegt neben dem Raum der Oberen im ersten Stock und über dem von Maaseja Ben-Schallum, dem Torwächter. 5 Ich stellte den Männern der Sippe Rechab einige Weinkrüge hin, gab ihnen Becher und lud sie zum Weintrinken ein. 6 Doch sie erwiderten: "Wir trinken keinen Wein! Unser Stammvater Jonadab Ben-Rechab hat uns und unseren Nachkommen befohlen, niemals Wein zu trinken. (2. Könige 10.15) (2. Könige 10.23) 7 Außerdem sagte er uns: 'Ihr dürft kein Haus bauen, keine Felder beackern und keinen Weinberg besitzen. Ihr sollt ausschließlich in Zelten wohnen, damit ihr lange lebt in dem Land, in dem ihr euch als Fremde aufhaltet.' 8 Wir haben auf unseren Stammvater Jonadab Ben-Rechab gehört und alle seine Weisungen befolgt. Deshalb trinken wir unser Leben lang keinen Wein, auch unsere Frauen, unsere Söhne und unsere Töchter nicht. 9 Wir bauen uns auch keine Wohnhäuser und besitzen weder Weinberge noch Felder noch Saatgut. 10 So haben wir in Zelten gewohnt und uns genau an das gehalten, was unser Stammvater Jonadab uns befohlen hat. 11 Und als König Nebukadnezzar von Babylon gegen dieses Land zog, sagten wir uns: 'Kommt, wir bringen uns in Jerusalem vor dem Heer der Chaldäer und Aramäer in Sicherheit!' Nur deshalb sind wir jetzt in Jerusalem." 12 Da kam das Wort Jahwes zu Jeremia: 13 "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: Geh und verkünde den Leuten von Juda und Jerusalem: 'Soll euch das nicht eine Lehre sein, dass ihr endlich auf mich hört?' spricht Jahwe. 14 'Was Jonadab Ben-Rechab seinen Söhnen befohlen hat, das haben sie eingehalten. Er verbot ihnen das Weintrinken, und sie haben sich bis heute daran gehalten. Sie gehorchten der Anweisung ihres Stammvaters. Ich aber habe zu euch geredet, habe beizeiten damit angefangen, habe geredet und geredet, aber ihr habt einfach nicht gehört. 15 Immer wieder habe ich meine Diener, die Propheten, zu euch gesandt und euch sagen lassen: Kehrt doch um von euren bösen Wegen, macht Schluss mit eurem bösen Tun! Und lauft nicht den fremden Göttern nach, um ihnen zu dienen und sie anzubeten! Dann könnt ihr in dem Land wohnen bleiben, das ich euch und euren Vorfahren gegeben habe. Aber ihr habt nicht einmal zugehört, geschweige denn gehorcht! (Jeremia 25.4-7) 16 Ja, die Nachkommen von Jonadab Ben-Rechab haben sich an die Weisung ihres Stammvaters gehalten, aber dieses Volk hat nicht auf mich gehört.' 17 Darum spricht Jahwe, der allmächtige Gott, der Gott Israels: 'Passt auf! Ich bringe alles Unheil über die Leute von Juda und Jerusalem, das ich ihnen angekündigt habe. Denn ich habe zu ihnen geredet, aber sie haben nicht gehört, ich habe sie angerufen, aber sie haben nicht geantwortet.'" (Jeremia 7.13) 18 Aber zu den Leuten der Sippe Rechab sagte Jeremia: "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: 'Weil ihr die Weisung eures Stammvaters Jonadab befolgt, seinen Anordnungen gehorcht und alles getan habt, was er euch befohlen hat, 19 darum soll es Jonadab Ben-Rechab nie an einem männlichen Nachkommen fehlen, der mir dient', spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels."