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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jeremia - Kapitel 33

1 Als Jeremia im Wachthof eingeschlossen war, kam das Wort Jahwes noch ein zweites Mal zu ihm. (Jeremia 32.2) 2 So spricht Jahwe, der alles geschaffen, Jahwe, der alles geformt und bereitgestellt hat, Jahwe ist sein Name: 3 "Rufe mich an, dann antworte ich dir und teile dir große, unfassbare Dinge mit, von denen du nichts weißt." 4 Denn so spricht Jahwe, der Gott Israels, über die Häuser dieser Stadt und die Paläste der Könige von Juda, die abgebrochen werden, um sie gegen die Sturmwälle und für andere Kriegszwecke zu verwenden: (Jesaja 22.10) 5 "Man kommt nur, um gegen die Chaldäer zu kämpfen und die Häuser mit den Leichen der Menschen zu füllen, die ich in meiner Zornglut erschlug, weil ich mich wegen der Bosheit dieser Stadt von ihr abgewandt habe: 6 Seht, ich lasse eine Haut über ihre Wunde wachsen und bringe ihr Heilung. Ich stelle sie wieder her und bringe ihr echten, dauerhaften Frieden. 7 Ich wende das Schicksal Judas und Israels und baue sie auf wie am Anfang. (Jeremia 29.14) (Jeremia 30.3) 8 Ich reinige sie von all ihren Sünden, die sie gegen mich begingen, und vergebe ihnen die bösen Taten ihrer Auflehnung gegen mich. (Jeremia 31.34) 9 Dann werde ich mich über Jerusalem freuen, denn diese Stadt wird mir bei allen Völkern der Welt Ruhm und Ehre einbringen. Sie werden von Ehrfurcht überwältigt sein, wenn sie hören, wie viel Gutes und welchen Frieden ich dieser Stadt schenke." 10 So spricht Jahwe: "An diesen Ort, von dem ihr sagt: 'Er ist verwüstet, ohne Menschen und Vieh', in die Städte Judas und die Straßen Jerusalems, die menschenleer sind, in denen man kein Tier mehr findet, 11 dorthin kehren Jubel und Freude zurück. Man wird den Ruf von Bräutigam und Braut wieder hören, und das Lob von denen, die ins Haus Jahwes einziehen und sagen: 'Preist Jahwe, den Allmächtigen, denn Jahwe ist gütig und seine Gnade besteht ewig!' Denn ich werde das Schicksal des Landes wenden, und es wird sein wie am Anfang", spricht Jahwe. (Esra 3.11) (Psalm 106.1) (Jeremia 7.34) 12 So spricht Jahwe, der Allmächtige: "An diesem Ort, der verwüstet ist, wo es keinen Menschen und kein Tier mehr gibt, und in allen umliegenden Städten wird es wieder Weideland geben, auf dem die Hirten mit ihren Herden lagern. 13 Auch die Städte im Bergland und in der Schefela, im Land Benjamin, in der Umgebung von Jerusalem und in ganz Juda sehen wieder Herden vorüberziehen, die von den Hirten gezählt werden", spricht Jahwe. (Jeremia 32.44) 14 "Es kommt eine Zeit", spricht Jahwe, "da lasse ich das gute Wort in Erfüllung gehen, das ich über Israel und Juda geredet habe. 15 In diesen Tagen, zu dieser Zeit werde ich aus der Nachkommenschaft Davids einen gerechten Mann hervorkommen lassen. Er wird im Land für Recht und Gerechtigkeit sorgen. (Jesaja 4.2) (Jeremia 23.5) 16 Dann ist Juda und Jerusalem frei und sicher. Jerusalem wird dann den Namen tragen: 'Jahwe, unsere Gerechtigkeit'." (5. Mose 33.28) (Jeremia 23.6) 17 Denn so spricht Jahwe: "Nie soll es dem Haus Davids an einem Mann fehlen, der auf dem Thron Israels sitzt. (2. Samuel 7.12) (1. Könige 9.5) 18 Auch den Priestern aus dem Stamm Levi soll es nie an einem Mann fehlen, der mir Brandopfer bringt, der das Speisopfer in Rauch aufgehen lässt und das Freudenopfer schlachtet." 19 Das Wort Jahwes kam zu Jeremia. 20 So spricht Jahwe: "Wenn ihr meinen Bund mit Tag und Nacht brechen könnt, sodass Tag und Nacht nicht mehr zu ihrer Zeit eintreten werden, (Jeremia 31.35-36) 21 dann könnte auch mein Bund mit meinem Diener David gebrochen werden, dass er keinen Nachkommen mehr hätte, der als König regiert. Ebenso ist es mit meinen Dienern, den levitischen Priestern. 22 So, wie man die Sterne am Himmel nicht zählen und den Sand am Meer nicht messen kann, so werde ich die Nachkommen meines Dieners David und die Leviten zahlreich machen, die mir dienen." (1. Mose 15.5) (1. Mose 22.17) 23 Das Wort Jahwes kam zu Jeremia: 24 "Hast du gehört, was die Leute sagen? 'Jahwe hat die beiden Stammesverbände verstoßen, die er doch selbst erwählt hatte.' So verachten sie mein Volk, als hätte es aufgehört, ein Volk zu sein." 25 So spricht Jahwe: "Wenn ich meinen Bund mit Tag und Nacht und die Gesetze von Himmel und Erde nicht mehr bestehen ließe, (Jeremia 33.20) 26 dann würde ich auch die Nachkommen Jakobs und die meines Dieners David verwerfen, sodass niemand mehr aus Davids Familie über die Nachkommen von Abraham, Isaak und Jakob herrscht. Denn ich werde Erbarmen mit ihnen haben und ihr Schicksal wenden." (Jeremia 32.44)