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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jeremia - Kapitel 27

1 Es war noch am Anfang der Regierungszeit des Königs Zidkija Ben-Joschija von Juda, als ein Wort Jahwes zu Jeremia kam. 2 Jahwe sagte zu mir: "Mach dir Joche aus Hölzern und Stricken und lege sie dir um den Hals. (Jeremia 13.1) 3 Dann gib sie den Gesandten von Edom, Moab, Ammon, Tyrus und Sidon, die zu König Zidkija nach Jerusalem gekommen sind, an ihre Könige mit. (Jeremia 25.21-22) 4 Lass sie ihren Herren ausrichten: 'So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: 5 Ich habe die Erde, die Menschen und die Tiere, die es auf ihr gibt, geschaffen durch meine gewaltige Kraft und Macht. Ich kann sie geben, wem ich will! 6 Und jetzt habe ich all diese Länder in die Hand meines Dieners Nebukadnezzar gegeben, des Königs von Babylon. Selbst die wilden Tiere habe ich in seinen Dienst gestellt. (Jeremia 25.9) 7 Alle Völker sollen ihm, seinem Sohn und seinem Enkel dienen, bis auch die Zeit seines Landes gekommen ist. Dann wird es großen Völkern und mächtigen Königen unterworfen werden. (Jeremia 25.12) 8 Doch jetzt ist es so: Das Volk oder Reich, das König Nebukadnezzar von Babylon nicht dienen will, das den Hals nicht in sein Joch steckt, spricht Jahwe, über das lasse ich Krieg, Hunger und Pest kommen, bis es ganz in seiner Gewalt ist. 9 Hört nicht auf eure Propheten und Wahrsager, eure Träumer, Zauberer und Beschwörer, die euch einreden, dass ihr dem König von Babylon nicht dienen müsst. (Jeremia 14.13-14) 10 Denn sie lügen, wenn sie euch weissagen, und bringen euch so um eure Heimat, indem ich euch vertreibe und ihr umkommt. 11 Aber die Nation, die ihren Hals in das Joch des Königs von Babylon steckt und ihm dient, werde ich auf ihrem heimatlichen Boden lassen, spricht Jahwe. Sie kann ihn bebauen und dort wohnen bleiben. 12 Auch zu König Zidkija von Juda sagte ich dasselbe. Steckt eure Hälse in das Joch des Königs von Babylon und dient ihm und seinem Volk. Dann werdet ihr am Leben bleiben. 13 Warum willst du mit deinem Volk durch Krieg, Hunger und Pest sterben, wie es Jahwe jedem Volk angedroht hat, das sich dem König von Babylon nicht unterwirft? 14 Hört nicht auf die Propheten, die euch sagen: Ihr werdet dem König von Babylon nicht dienen! Was sie euch weissagen ist Lüge. (Jeremia 27.9) 15 Denn ich habe sie nicht gesandt, spricht Jahwe. Darum ist es Lüge, was sie in meinem Namen weissagen. Die Folge wird sein, dass ich euch vertreibe und ihr samt den Propheten, die euch weissagen, umkommt.'" 16 Zu den Priestern und dem ganzen Volk sagte ich: "So spricht Jahwe: Hört nicht auf die Worte eurer Propheten, wenn sie weissagen: 'Passt auf! Die Gegenstände aus dem Haus Jahwes werden nun bald aus Babylonien zurückgebracht.' Sie lügen euch an. (2. Chronik 36.10) (Jeremia 28.3) 17 Hört nicht auf sie! Unterwerft euch dem König von Babylon, dann bleibt ihr am Leben! Warum soll diese Stadt ein Trümmerfeld werden? 18 Wenn sie wirklich Propheten sind, von denen man das Wort Jahwes erfährt, dann sollten sie Jahwe, den Allmächtigen, bestürmen, damit die Gegenstände nicht nach Babylonien kommen, die im Haus Jahwes, im Königspalast und in Jerusalem noch übrig geblieben sind. 19 Denn so spricht Jahwe, der Allmächtige, über die Säulen, das sogenannte Meer, die Kesselwagen und die übrigen Gegenstände, (Jeremia 52.17) 20 die König Nebukadnezzar von Babylon nicht mitgenommen hat, als er König Jechonja Ben-Jojakim von Juda samt den Edelleuten von Juda und Jerusalem als Gefangene nach Babylonien wegführte. (2. Könige 24.14-15) 21 Ja, so spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels, über die Gegenstände, die im Haus Jahwes, im Königspalast und in Jerusalem noch übrig geblieben sind: 22 Sie sollen nach Babylonien gebracht werden und dort so lange bleiben, bis ich mich wieder um sie kümmere, und sie an diesen Ort zurückbringe", spricht Jahwe. (2. Chronik 36.22) (Esra 1.7-11)