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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jeremia - Kapitel 17

1 Mit Eisengriffeln ist Judas Sünde aufgeschrieben, / mit Diamantenspitze eingegraben / in die Tafeln ihrer Herzen / und die Hörner ihrer Altäre. 2 "Wie an ihre Kinder - so denken sie an ihre Altäre und Aschera-Pfähle bei den grünen Bäumen auf den Opferhöhen. 3 Du Volk von Berg- und Hügelpilgern! Deinen Besitz und all deine Schätze und auch deine Opferhöhen gebe ich zur Plünderung frei. Das ist der Lohn für deine Sünden in deinem ganzen Wohngebiet. 4 Du bist selbst daran schuld, wenn du den Erbbesitz, den ich dir gegeben habe, loslassen musst. Ich mache dich zum Sklaven deiner Feinde in einem fremden, unbekannten Land. Ihr habt Feuer in mein Gesicht gebracht, das ist mein Zorn, der ewig brennt." (Jeremia 15.14) 5 So spricht Jahwe: / "Verflucht ist der Mann, der auf Menschen vertraut, / der sich auf Menschenkraft verlässt / und sein Herz von Jahwe abkehrt! (Psalm 118.8) (Psalm 146.3) 6 Er ist wie ein kahler Strauch in der Steppe, / der vergeblich auf Regen hofft. / Er steht auf dürrem Wüstenboden, / im salzigen Land, wo niemand wohnt. (Jeremia 48.6) 7 Gesegnet ist der Mann, der auf Jahwe vertraut, / dessen Hoffnung Jahwe ist! (Psalm 146.5) 8 Er ist wie ein Baum, der am Wasser steht / und seine Wurzeln zum Bach hinstreckt. / Er hat nichts zu fürchten, wenn Hitze kommt, / seine Blätter bleiben grün und frisch. / Ihm ist nicht bange vor dem Dürrejahr; / er trägt immer seine Frucht." 9 Abgründig ist das menschliche Herz, / beispiellos und unverbesserlich. / Wer kann es durchschauen? (Psalm 1.3) 10 Ich, Jahwe, sehe bis auf den Grund. / Ich prüfe die geheimsten Wünsche, / um jedem zu geben, was er verdient, / und zwar aufgrund seiner Taten. (Psalm 7.10) (Römer 2.6) 11 Wie ein Rebhuhn, das Eier ausbrütet, / die es nicht selbst gelegt hat, / so ist ein Mensch, / der Reichtum durch Unrecht erwirbt. / In der Mitte seines Lebens muss er ihn lassen, / und am Ende steht er als Trottel da. (Psalm 39.7) 12 Der Ort unseres Heiligtums / ist ein Thron der Herrlichkeit, / erhaben von Anfang an. 13 Jahwe, du Hoffnung Israels! / Die dich verlassen, werden scheitern, / werden in den Staub geschrieben, / denn sie verließen Jahwe, / die Quelle frischen Wassers. (Jeremia 2.13) 14 Heile mich, Jahwe, dann werd ich geheilt! / Hilf du mir, dann ist mir wirklich geholfen! / Du gibst mir Anlass, dich zu preisen. 15 Sieh doch, wie sie zu mir sagen: "Wo bleibt denn Jahwes Wort? / Es soll sich doch erfüllen!" (Jesaja 5.19) 16 Ich gab den Hirtendienst nicht auf, / wünschte das Unheil nicht herbei, / wie du ja weißt. / Was von meinen Lippen kam, / ist dir wohlbekannt. 17 Mach mir keine Angst, / du bist doch meine Zuflucht, / wenn das Unheil kommt. 18 Bring Schande über meine Verfolger, / aber nicht über mich! / Sie soll das Entsetzen packen, / nicht aber mich. / Bring über sie den Unheilstag, / zerschmettere sie im völligen Zusammenbruch! 19 So sprach Jahwe zu mir: "Stell dich an das Tor des Volkes, durch das die Könige Judas ein- und ausziehen, und auch an alle anderen Tore Jerusalems 20 und rufe dort aus: 'Hört die Botschaft Jahwes, Könige von Juda, Volk von Juda, Einwohner von Jerusalem und alle, die durch diese Tore kommen! 21 So spricht Jahwe: Wenn euch das Leben lieb ist, dann hütet euch davor, am Sabbat irgendeine Last durch diese Tore hereinzutragen! 22 Auch aus euren Häusern dürft ihr am Sabbat nichts hinaustragen. An diesem Tag muss jede Arbeit ruhen. Ehrt den Sabbat als heiligen Tag, wie ich es schon euren Vätern befahl! (Jesaja 56.2) (Jesaja 58.13) 23 Leider haben sie nicht gehorcht, ja nicht einmal hingehört. Sie stellten sich stur und wollten sich nichts sagen lassen. (Jeremia 11.8) 24 Wenn ihr mir aber gehorcht, spricht Jahwe, wenn ihr am Sabbat keine Last durch diese Tore tragt, wenn ihr ihn als heiligen Tag ehrt und keine Arbeit verrichtet, 25 dann werden auch weiterhin Könige durch die Tore dieser Stadt einziehen, die auf dem Thron Davids sitzen; mit Wagen und Pferden werden sie sich fortbewegen, sie und ihre Oberen, die Männer von Juda und die Einwohner Jerusalems. Diese Stadt wird dann für immer bewohnt bleiben. 26 Dann werden Leute aus den Städten Judas und aus der Umgebung Jerusalems kommen, aus dem Land Benjamin, aus der Schefela, vom Gebirge und aus dem Negev. Sie bringen ihre Opfergaben in das Haus Jahwes: Brand- und Freudenopfer, Speise- und Lobopfer und Weihrauch. 27 Wenn ihr aber nicht auf mich hört, wenn ihr den Sabbat nicht als heiligen Tag ehrt, wenn ihr am Sabbat mit Lasten durch die Tore Jerusalems kommt, dann werde ich ein unlöschbares Feuer in diesen Toren entfachen, das die Paläste der Stadt verzehrt.'"