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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jeremia - Kapitel 12

1 Du bist gerecht, Jahwe, wie könnte ich nur mit dir streiten? / Dennoch muss ich über das Recht mit dir reden. / Warum haben die Bösen Erfolg? / Weshalb können Abtrünnige sorglos sein? (Hiob 21.7) (Psalm 73.3) 2 Du hast sie gepflanzt, und sie haben Wurzeln geschlagen; / sie wachsen heran und bringen auch Frucht. / Doch nur in ihrem Reden bist du nah, / in ihrem Gewissen aber fern. 3 Du kennst mich, Jahwe, / du hast mich durchschaut / und meine Gesinnung geprüft. / Zerre sie fort wie Schafe zum Schlachten, / sondere sie zum Abschlachten aus! 4 Wie lange soll das Land vertrocknen, / das Grün auf den Feldern verdorren? / Wegen der Bosheit seiner Bewohner / gehen Vieh und Vögel zugrunde. / Denn sie sagen von mir: / "Der sieht unsere Zukunft nicht!" (Jeremia 9.9) 5 "Wenn du mit Fußgängern läufst, / und sie dich schon ermüden, / wie willst du den Lauf gegen Pferde bestehen? / Wenn du dich nur im Land des Friedens sicher fühlst, / wie wirst du dich dann im Jordandickicht verhalten? 6 Selbst deine Brüder und deine Verwandten haben dich verraten. / Sie schreien laut hinter dir her. / Trau ihnen nicht, / auch wenn sie freundlich mit dir reden." 7 "Ich habe mein Haus verlassen, / mein Eigentum verstoßen. / Das Volk, das ich von Herzen liebe, / gab ich in die Gewalt seiner Feinde. 8 Mein Erbteil ist mir fremd geworden. / Es ist wie ein Löwe im Wald / und brüllt mich feindselig an. / Darum musste ich es hassen. 9 Nun ist es wie ein bunter Vogel, / über dem die Raubvögel kreisen. / Los! Bringt die wilden Tiere herbei! / Hier gibt es genug zu fressen. 10 Viele Hirten haben meinen Weinberg verwüstet, / meinen Acker zerstampft, / meine herrlichen Felder / zu einer trostlosen Wüste gemacht. 11 Alles ist zur Öde geworden, / verwüstet trauert es mich an. / Das ganze Land ist eine Wüste, / weil niemand es sich zu Herzen nahm." 12 Über alle Wüstenhöhen kamen Zerstörer ins Land, denn das Schwert Jahwes verwüstet es von einem Ende bis zum anderen. Kein Mensch kann sicher sein. 13 Sie haben Weizen gesät und Dornen geerntet. Sie haben sich geplagt, aber ohne Erfolg. Nun stehen sie enttäuscht vor ihren Erträgen, vor der Glut von Jahwes Zorn. (5. Mose 28.38) (Hosea 8.7) 14 So spricht Jahwe: "Ich werde die unverschämten Nachbarn, die das Eigentum meines Volkes Israel antasten, ebenso aus ihrem Land herausreißen, wie ich das mit Juda tue. 15 Doch nachdem ich sie herausgerissen habe, werde ich mich wieder über sie erbarmen: Ich lasse jedes Volk in sein Land und seinen Grundbesitz zurückkehren. 16 Und wenn die Nachbarn dann die Lebensweise meines Volkes lernen, sodass sie bei meinem Namen schwören: 'So wahr Jahwe lebt!', so wie sie früher mein Volk lehrten, beim Baal zu schwören, dann werden sie mitten in meinem Volk wiederhergestellt werden. (5. Mose 6.13) (Jeremia 4.2) 17 Wenn solch ein Volk aber nicht hört, werde ich es endgültig ausreißen und vernichten", spricht Jahwe.