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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hosea - Kapitel 9

1 Israel, freue dich nicht, / juble nicht wie die Völker! / Denn du hast es mit vielen getrieben / und dich so von deinem Gott entfernt. / Wo immer man Getreide drosch, / hast du für Geld geliebt. (Hosea 1.2) 2 Dreschplatz und Kelter werden sie nicht nähren, / der Wein wird ihnen fehlen. 3 Sie bleiben nicht im Land Jahwes: / Efraïm muss nach Ägypten zurück, / in Assyrien werden sie Unreines essen. (Hosea 8.13) 4 Sie werden Jahwe keinen Wein mehr spenden, / ihre Schlachtopfer behagen ihm nicht. / Es wird wie ein Leichenmahl sein: / Unrein wird, wer davon isst. / Ihr Brot ist allein für die eigene Kehle, / nichts davon kommt in Jahwes Haus. 5 Was tut ihr dann am Feiertag, / am Tag des Festes für Jahwe? 6 Die aus dem verwüsteten Land flüchten, / sammeln sich in Ägypten. / Memphis wird sie begraben. / Wo jetzt ihr Silber glänzt, / wird Unkraut wachsen. / Dornen werden ihre Häuser überwuchern. (Hosea 10.8) 7 Die Zeit der Abrechnung ist gekommen, / die Tage der Vergeltung. / Israel wird es erkennen. / "Der Prophet ist ein Narr, / der Mann des Geistes ist verrückt!" / So große Anfeindung zeigt nur / die Größe deiner Schuld. 8 Der Prophet, der Wächter Efraïms, / ist neben seinem Gott. / Doch auf allen seinen Wegen / stellen sie ihm Fallen auf. / Sogar im Haus seines Gottes / stößt er auf Feindschaft. (Hosea 5.1) 9 Tief verdorben ist ihr Tun, / so wie damals in Gibea. Doch er wird an ihre Schuld denken / und sie dafür zur Rechenschaft ziehen. (Richter 19.22) (Richter 20.13) 10 Wie man Trauben in der Wüste findet, / so fand ich Israel. / Wie die erste Frucht am jungen Feigenbaum, / so sah ich eure Väter. / Aber kaum waren sie nach Baal-Peor gekommen, / da weihten sie sich der Schande / und wurden Scheusale wie ihre Liebhaber. (4. Mose 25.3) (5. Mose 32.10) 11 Efraïm - wie ein Vogelschwarm / fliegt seine Herrlichkeit davon. / Keine Geburt mehr, / keine Schwangerschaft, keine Empfängnis. 12 Selbst wenn sie ihre Söhne großziehen sollten, / mache ich sie kinderlos und verlassen. / Ja, weh auch ihnen selbst! / Denn ich wende mich von ihnen ab. 13 Efraïm ist, wie ich sehe, / gepflanzt wie eine Palme auf fruchtbarem Grund. / Nun muss es seine Söhne dem Schlächter zuführen. (Hesekiel 27.3) 14 Gib ihnen, Jahwe, was du geben willst: / einen unfruchtbaren Schoß und vertrocknete Brüste. 15 Schon in Gilgal hat sich ihre Bosheit enthüllt, / dort habe ich gelernt, sie zu hassen. / Wegen ihrer schlimmen Taten / vertreibe ich sie aus meinem Haus. / Ich kann sie nicht mehr lieben, / denn Aufrührer sind ihre Führer. 16 Efraïm ist geschlagen, / seine Wurzeln verdorrt, / Frucht bringen sie nicht mehr. / Selbst wenn es noch Kinder bekäme, / würde ich seine Lieblinge töten. 17 Mein Gott wird sie verstoßen, / weil sie nicht auf ihn hören. / Sie werden Flüchtlinge sein.