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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hiob - Kapitel 40

1 So reagierte Jahwe auf Hiob und sagte: 2 "Will der Tadler mit dem Allmächtigen streiten? / Der Gott Zurechtweisende antworte darauf!" (Jesaja 45.9) 3 Da erwiderte Hiob Jahwe: 4 "Schau, ich bin zu gering. / Was soll ich erwidern? / Ich lege die Hand auf den Mund. 5 Einmal habe ich geredet, ich wiederhole es nicht, / zweimal, und ich tu es nicht wieder." 6 Jahwe antwortete Hiob aus dem Sturm und sagte: 7 "Steh jetzt auf und zeig dich als Mann! / Dann will ich dich fragen, und du belehrst mich. (Hiob 38.3) 8 Willst du im Ernst mein Recht bestreiten, / mich schuldig sehn, damit du Recht bekommst? 9 Sag, hast du einen Arm wie Gott, / kann deine Stimme donnern wie er? (Hiob 37.5) 10 Schmück dich doch mit Hoheit und Stolz, / kleide dich in Herrlichkeit und Pracht! 11 Gieß aus die Fluten deines Zorns, / sieh den Stolzen an und erniedrige ihn! 12 Beuge den Hochmut mit deinem Blick! / Tritt auf der Stelle die Gottlosen nieder! 13 Verscharr sie allesamt im Staub, / schließe sie im Verborgenen ein! 14 Dann will auch ich dich preisen, / es half dir ja deine Rechte!" 15 "Sieh doch den Behemot, / den ich wie dich erschuf. / Gras frisst er wie das Rind. 16 Seine Kraft ist in den Lenden, / seine Stärke in den Muskeln seines Bauchs. 17 Er streckt seinen Schwanz wie die Zeder. / Die Sehnen seiner Schenkel sind verflochten. 18 Seine Knochen sind Röhren aus Bronze, / seine Gebeine wie eiserne Stäbe. 19 Er ist das Erste von Gottes Geschöpfen. / Der ihn schuf, gab ihm sein Schwert. 20 Das Futter tragen die Berge ihm zu, / dort, wo die Wildtiere spielen. 21 Unter Lotosbüschen legt er sich nieder, / versteckt in Rohr und Sumpf. 22 Lotosbüsche spenden ihm Schatten, / die Weiden am Bach umgeben ihn. 23 Da schwillt der Strom! Er läuft nicht weg, hält still, / selbst wenn ein Sturzbach ihm ans Maul schießt. 24 Kann man ihn fangen, wenn er die Augen offen hat, / ihm Stricke durch die Nase ziehn?" 25 "Ziehst du den Leviatan mit der Angel herbei, / fasst du seine Zunge mit dem Seil? (Jesaja 27.1) 26 Ziehst du ihm einen Ring durch die Nase, / bohrst einen Haken durch seine Kiefer? 27 Wird er dich lang um Gnade bitten / und freundlich reden mit dir? 28 Wird er einen Bund mit dir schließen, / dass er für immer dein Sklave wird? 29 Spielst du mit ihm wie mit einem Vogel / und bindest ihn für deine Mädchen an? 30 Feilschen die Jagdgenossen um ihn, / verteilen sie ihn unter die Händler? 31 Spickst du seine Haut mit Spießen, / mit Harpunen seinen Kopf? 32 Leg nur deine Hand an ihn / und denk an den Kampf! / Du tust es sicher nicht wieder.