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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hiob - Kapitel 36

1 Elihu fuhr fort und sagte: 2 "Warte ein wenig, / ich will's dir erklären, / denn es ist noch mehr zu sagen für Gott. 3 Ich will mein Wissen von weither holen / und zeigen, dass mein Schöpfer gerecht ist. 4 Das ist gewiss: Meine Worte trügen nicht. / Der, der alles Wissen hat, der ist bei dir. 5 Ja, Gott ist mächtig / - und doch verachtet er niemand - / mächtig an Verstandeskraft. 6 Den Gottlosen lässt er nicht leben, / doch dem Elenden schafft er das Recht. (Psalm 72.4) (Psalm 72.12) 7 Von Gerechten wendet er seine Augen nicht ab; / zu Königen setzt er sie auf den Thron, / und sie werden für immer erhöht." 8 "Und sind sie mit Fesseln gebunden, / in Stricken des Elends gefangen, 9 dann zeigt er ihnen ihr Tun, / ihre Vergehen und ihren Stolz; 10 dann öffnet er ihr Ohr für Zucht / und befiehlt ihnen, vom Bösen zu lassen. (Hiob 33.16) 11 Wenn sie hören und sich unterwerfen, / vollenden sie ihre Tage im Glück / und ihre Jahre in Freude. 12 Hören sie nicht, laufen sie in den Tod / und kommen im Unverstand um. 13 Die Gottesverächter schnauben vor Wut, / rufen nicht um Hilfe, wenn er sie lähmt. 14 Ihre Seele stirbt schon in der Jugend / und ihr Leben unter Prostituierten. 15 Den Elenden rettet er durch sein Elend / und öffnet sein Ohr durch die Not." (Hiob 36.10) 16 "Er lockt auch dich aus dem Rachen der Angst / in einen weiten Raum ohne Enge, / zur Ruhe am reich gedeckten Tisch. 17 Urteilst du so wie Gottlose es tun, / werden Urteil und Gericht dich ergreifen. 18 Der Zorn verlocke dich ja nicht zum Hohn, / das hohe Lösegeld verführe dich nicht! 19 Kann dein Schreien dich aus der Not befreien, / kann es eigene Anstrengung schaffen? 20 Sehne nicht die Nacht herbei, / in der die Völker untergehen. 21 Pass auf und wende dich nicht zu dem Bösen, / dass du es anstelle des Elends auswählst!" 22 "Gott ist erhaben in seiner Macht. / Wer ist ein Lehrer wie er? (Psalm 25.9) 23 Wer schreibt ihm seinen Weg vor, / und wer darf sagen: Du hast Unrecht getan? 24 Denk daran, sein Tun zu preisen, / das die Menschen besingen! 25 Alle Menschen haben es gesehen, / jeder kann es von ferne erblicken. 26 Ja, Gott ist erhaben, wir fassen es nicht; / keiner erforscht die Zahl seiner Jahre." 27 "Ja, er zieht Wassertropfen herauf, / ballt den Dunst zu Regen, (Hiob 5.10) 28 der dann aus den Wolken träufelt / und viele Menschen benetzt. 29 Versteht man gar das Ausbreiten der Wolken, / das Donnerkrachen aus seinem Zelt? (Psalm 104.3) 30 Schau, mit Licht hat er sich umgeben / und den Grund des Meeres zugedeckt. (Psalm 18.15-16) 31 Ja, damit richtet er die Völker - und gibt ihnen Nahrung im Überfluss. 32 Seine Hände beherrschen den Blitz; / er befiehlt ihm, wen er treffen soll. 33 Sein Rollen kündigt ihn an, / seinen Zorneseifer gegen die Bosheit.