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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hiob - Kapitel 33

1 "So hör auf meine Rede, Hiob, / nimm meine Worte zu Ohren. 2 Sieh doch, ich habe meinen Mund geöffnet, / die Worte liegen mir auf der Zunge. 3 Ich rede mit aufrichtigem Herzen, / meine Lippen bringen klares Wissen vor. 4 Gottes Geist hat mich gemacht, / der Hauch des Allmächtigen belebt mich. 5 Wenn du kannst, so antworte mir, / leg es mir vor und stell dich! 6 Schau, vor Gott bin ich wie du, / vom Ton geknetet bin auch ich. (Hiob 10.9) 7 Furcht vor mir muss dich nicht schrecken, / ich setze dich nicht unter Druck." 8 "Du sagtest doch vor meinen Ohren, / und den Laut deiner Worte höre ich noch: 9 'Ich bin rein, ohne Vergehen, / makellos und frei von Schuld. (Hiob 16.17) (Hiob 27.6) (Hiob 31.1) 10 Doch er fand eine Sache gegen mich, / er hält mich für seinen Feind. (Hiob 13.24) (Hiob 19.11) 11 Er legt meine Füße in den Block, / überwacht jeden meiner Wege.' 12 Da liegst du falsch, / entgegne ich dir, / denn Gott ist mehr als ein Mensch. 13 Was haderst du mit ihm? / Er gibt keine Antwort über sein Tun." 14 "Doch in einer Weise redet Gott, / und in zweien, / und man achtet nicht darauf. 15 Im Traum, im Nachtgesicht, / wenn Schlaf die Menschen überfällt, / im Schlummer auf dem Lager. 16 Dann öffnet er dem Menschen das Ohr / und bestätigt die Warnung für ihn, (Hiob 36.10) (Psalm 16.7) 17 um den Menschen von seinem Tun abzubringen, / den Hochmut auszutreiben vom Mann. (Psalm 119.67) (Psalm 119.71) 18 Er will ihn vor dem Grab bewahren, / sein Leben vom Lauf in den Tod. 19 Er wird gemahnt durch Schmerz auf dem Lager, / den er in allen seinen Gliedern fühlt. 20 Dann ist ihm selbst das Essen zuwider, / die Lieblingsspeise mag er nicht mehr. 21 Er magert ab bis auf die Knochen; / sie stehen vor, wo man sie früher nicht sah. 22 Sein Leben nähert sich dem Grab, / seine Seele den Mächten des Todes. 23 Ist dann ein Bote für ihn da, / ein Mittler, einer von tausend, / der dem Menschen das Rechte erklärt, (Hebräer 1.14) 24 so ist er ihm gnädig und spricht: / 'Lass ihn nicht ins Grab hinuntergehen, / ich fand das Lösegeld für ihn.' 25 Dann wird sein Körper wieder frisch und stark, / er kehrt in die Zeit seiner Jugend zurück. (Psalm 103.5) 26 Dann fleht er zu Gott, und dieser nimmt ihn gnädig an; / er darf sein Angesicht mit Jubel schauen, / und dieser gibt dem Menschen seine Gerechtigkeit wieder. 27 Er wird vor den Leuten singen und sagen: / 'Ich hatte gesündigt und das Recht verdreht, / und er hat es mir nicht vergolten. 28 Er hat mich erlöst vor dem Abstieg ins Grab, / und mein Leben schaut das Licht.' (Hiob 33.18) 29 Ja, das alles tut Gott / zwei- und dreimal mit dem Mann, 30 um sein Leben vom Grab abzuwenden, / dass das Licht des Lebens ihm leuchte. (Psalm 103.4) (Psalm 56.14) 31 Merke auf, Hiob, höre mir zu; / schweig, denn ich will reden! 32 Doch hast du Worte, so antworte mir! / Sprich, denn gern gäb ich dir recht! 33 Wenn nicht, so höre mir zu; / schweig, und ich zeige dir, was Weisheit ist!"