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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hiob - Kapitel 24

1 "Warum setzt der Allmächtige keine Gerichtstage fest? / Warum sehen die, die ihn kennen, seine Gerechtigkeit nicht? 2 Jene verrücken die Grenzen, / rauben die Herde und lassen sie weiden. (5. Mose 27.17) 3 Sie treiben den Esel der Waisen weg / und nehmen das Rind der Witwe zum Pfand. 4 Sie stoßen die Bedürftigen vom Weg. / Die Armen des Landes verkriechen sich alle. 5 Wie Wildesel in der Wüste / müssen sie ans Tagewerk gehen / und suchen schon früh nach Nahrung. / Die Steppe gibt ihnen Brot für die Kinder. 6 Auf freiem Feld schneiden sie Futterkorn ab, / suchen Beeren im Weinberg des Bösen. 7 Nackt übernachten sie ohne Gewand / und haben keine Decke im Frost. 8 Vom Regen der Berge sind sie durchnässt, / an den Felsen suchen sie Schutz. 9 Der Witwe reißt man ihren Säugling weg; / die Waise des Armen nimmt man zum Pfand. 10 Nackt müssen sie gehen, ohne Gewand, / und hungernd schleppen sie Garben. (Jesaja 58.7) 11 In deren Hainen pressen sie das Öl, / treten die Kelter und haben doch Durst. (Jakobus 5.4) 12 In der Stadt hört man Sterbende ächzen, / Verletzte schreien um Hilfe, / doch Gott nimmt keinen Anstoß daran. 13 Jene sind Feinde des Lichts / und wissen nichts von Gottes Wegen. / Sie bleiben auch nicht auf seinem Pfad. 14 Noch vor dem Taglicht steht der Mörder auf, / um den Elenden und Armen zu töten. / Und der Dieb geht um in der Nacht. 15 Der Ehebrecher wartet auf die Dämmerung; / er sagt: 'Kein Auge soll mich sehen!', / und er verhüllt sein Gesicht. 16 Im Dunkeln brechen sie ein in die Häuser. / Am Tag, da verstecken sie sich, / denn sie scheuen das Licht. 17 Die Finsternis gilt ihnen als Morgen, / mit ihrem Schrecken sind sie wohlvertraut." 18 "Schnell fahren sie dahin wie auf Wasser, / verflucht ist ihr Los auf der Erde. / Den Weg zu den Weinbergen gehen sie nicht mehr. (1. Mose 49.4) 19 Dürre und Hitze raffen Schneewasser weg, / so schluckt die Totenwelt einen Sünder. 20 Selbst der Mutterleib vergisst ihn. / An ihm labt sich das Gewürm. / Nie mehr wird an ihn gedacht. / So zerbricht das Böse wie ein Baum. 21 So auch der, der die Kinderlose beraubte / und der Witwe keine Freundlichkeit erwies. 22 Starke reißt Gott durch seine Kraft um. / Steht er auf, sind sie des Lebens nicht sicher. 23 Er wiegt sie nur in Sicherheit, / doch seine Augen sind auf ihren Wegen. 24 Sie kommen für kurze Zeit hoch, / doch dann ist es aus; / sie sinken hin, / man rafft sie wie alle anderen weg; / sie verwelken wie die Spitze der Ähre. 25 Ist es nicht so? / Wer will mich Lügen strafen? / Wer kann meine Worte widerlegen?"