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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hiob - Kapitel 15

1 Da entgegnete Elifas von Teman: 2 "Wird ein Weiser windiges Wissen erwidern, / füllt er denn seinen Bauch mit Wind? 3 Wird er mit nutzlosen Reden rügen, / mit Worten ohne jeglichen Wert? 4 Du bist es, der die Gottesfurcht zerstört, / du verdirbst die Andacht vor Gott. 5 Deine Schuld belehrt deinen Mund; / du hast eine listige Sprache gewählt. 6 Dein eigner Mund verurteilt dich; nicht ich, / deine Lippen sagen gegen dich aus. 7 Hat man dich als ersten Menschen gezeugt, / warst du eher als die Hügel da? 8 Hast du in Gottes Ratsversammlung gelauscht / und die Weisheit an dich gerissen? (Hiob 11.7) (Römer 11.33) 9 Was weißt du, das wir nicht schon wüssten? / Was verstehst du mehr als wir? (Hiob 13.2) 10 Auch bei uns ist ein Graukopf, ein Greis, / älter als dein eigener Vater. 11 Ist Gottes Trost dir zu gering, / ein Wort, das sanft zu dir kommt? 12 Was reißt dein Herz dich hin, / was rollen deine Augen, 13 dass du dein Schnauben gegen Gott kehrst, / Reden aus deinem Mund fahren lässt?" 14 "Was ist der Mensch, dass er rein sein könnte, / wie sollte der gerecht sein, den eine Frau gebar? (Hiob 14.4) 15 Selbst seinen Heiligen vertraut er nicht, / und der Himmel ist in seinen Augen nicht rein. (Hiob 4.18-19) 16 Wie denn der Abscheuliche, der Angefaulte, / der Mann, der Unrecht wie das Wasser trinkt?" 17 "Ich will's dir erklären, höre mir zu! / Was ich schaute, erzähle ich dir, 18 was die Weisen verkündigten, / was ihre Väter sie lehrten. 19 Ihnen allein war das Land gegeben, / kein Fremder zog unter ihnen umher. 20 Der Böse ängstigt sich sein Leben lang, / all die Jahre, die dem Bedrücker bestimmt sind. (1. Mose 4.14) 21 In seinen Ohren gellt der Schrecken, / mitten im Frieden kommt der Verwüster über ihn. 22 Er hofft nicht mehr, dem Dunkel zu entkommen, / das Schwert des Mörders wartet schon auf ihn. 23 Auf der Suche nach Brot irrt er umher; / er weiß, dass ein finsterer Tag auf ihn wartet. 24 Angst und Schrecken überfallen ihn, / greifen ihn an wie ein König im Krieg. 25 Denn gegen Gott erhebt er seine Hand, / dem Allmächtigen trotzt er. 26 Mit den dicken Buckeln seiner Schilde / rennt er halsstarrig gegen ihn an. 27 Denn sein Gesicht war rund und gesund, / an den Hüften hatte er Speck angesetzt, (Psalm 73.7) (Psalm 73.18-20) 28 und in Städten der Geächteten hatte er Wohnung genommen, / in Häusern, die man nicht bewohnen soll, / die bestimmt waren, Trümmer zu bleiben. (Josua 6.26) 29 Er bleibt nicht reich, / sein Vermögen hat keinen Bestand, / seine Ähre neigt sich nicht. 30 Der Finsternis entkommt er nicht, / und seinen Schössling dörrt die Flamme aus, / Gottes Atem fegt ihn weg. 31 Warum vertraut er auf nichtige Dinge? / Er wird getäuscht, / denn er tauscht wieder Nichtiges ein. 32 Noch vor seiner Zeit erfüllt es sich: / Sein Palmzweig grünt nicht mehr. 33 Er ist wie ein Weinstock, der seine unreifen Trauben abstößt, / wie ein Obstbaum, der seine Blüten abwirft. 34 Denn eine böse Sippschaft bleibt unfruchtbar, / Feuer frisst die Zelte der Bestechlichen. 35 Mit Mühsal gehen sie schwanger und bringen Unrecht zur Welt, / ihr Schoß bringt Selbstbetrug hervor." (Psalm 7.15) (Jesaja 59.4)