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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hesekiel - Kapitel 43

1 Dann führte er mich wieder zum Osttor. 2 Da kam von Osten her plötzlich Israels Gott in seiner Herrlichkeit heran. Es rauschte wie ein riesiger Wasserfall, und die Erde leuchtete von seiner Herrlichkeit. 3 Es war dieselbe Erscheinung, die ich gesehen hatte, als er kam, um die Stadt zu vernichten, und dieselbe, die ich am Fluss Kebar gesehen hatte. Da warf ich mich nieder auf mein Gesicht. (Hesekiel 1.1) (Hesekiel 8.1) 4 Die Herrlichkeit Jahwes zog durch das Osttor in den Tempel ein. (Hesekiel 10.19) (Hesekiel 11.22-23) 5 Da hob mich der Geist hoch und brachte mich in den inneren Vorhof. Ich sah, dass die Herrlichkeit Jahwes das ganze Haus erfüllte. (2. Mose 40.34) (1. Könige 8.10-11) 6 Der Mann, der mich geführt hatte, stand noch neben mir, da hörte ich jemand aus dem Haus zu mir reden. 7 "Du Mensch", sagte er, "hier ist der Ort, wo mein Thron steht, und der Ort, wo meine Füße stehen. Hier, mitten unter den Israeliten, will ich für immer wohnen. Nie mehr werden die Leute von Israel oder ihre Könige meinen Namen besudeln, weder durch ihre sexuelle Unmoral noch durch die Leichen ihrer Könige, die sie in meiner Nähe bestatten. (Psalm 132.13-14) 8 Sie haben ihre Paläste neben meinen Tempel gebaut und Tür an Tür mit mir gewohnt, sodass nur eine Wand zwischen uns war, und besudelten so meinen heiligen Namen durch ihre abscheulichen Taten. Deshalb habe ich sie in meinem Zorn vernichtet. (Hesekiel 8.7) 9 Doch jetzt werden sie ihre sexuelle Unmoral und die Leichen ihrer Könige von mir fernhalten, und ich werde für immer unter ihnen wohnen. 10 Du, Mensch, beschreibe den Leuten von Israel das Haus, das du gesehen hast. Wenn sie die Ausmaße dieses Plans verstehen, werden sie sich ihrer Sünden schämen. (Hesekiel 16.61) (Hesekiel 16.63) (Hesekiel 36.32) 11 Und wenn sie sich all dessen schämen, was sie getan haben, dann schildere ihnen den Plan des Hauses in allen Einzelheiten, seine Einrichtung und Zugänge, all seine Anordnungen und Vorschriften. Zeichne es vor ihren Augen auf, damit sie alle Anordnungen und Vorschriften künftig genau befolgen. 12 Das Gesetz für den Tempelbezirk lautet: Der gesamte Bezirk auf der Kuppe des Berges ist mir geweiht und heilig. Das ist das grundlegende Gesetz für den Tempel." 13 Der Altar hatte folgende Maße, die Elle eine Handbreit länger als gewöhnlich gerechnet: Rings um den Altar war ein Graben, einen halben Meter breit und ebenso tief. Die gemauerte Einfassung an seinem Rand war 25 Zentimeter breit. Der unterste Sockel (2. Mose 27.1) (Hesekiel 40.47) 14 war vom Rand des Grabens an einen Meter hoch. Der nächste Sockel sprang einen halben Meter zurück und war zwei Meter hoch. 15 Der Opferherd selbst war noch einmal zwei Meter hoch. An seinen Ecken ragten vier Hörner auf. 16 Er war quadratisch gebaut mit einer Seitenlänge von sechs Metern. 17 Der nächst untere Sockel war ebenfalls quadratisch. Er hatte eine Seitenlänge von sieben Metern und sprang um einen halben Meter vor. Das Gesims an seinem Rand war 25 Zentimeter breit. An der Ostseite führten Stufen zum Altar hinauf. 18 Er sagte zu mir: "Mensch, so spricht Jahwe, der Herr:Hier sind die Bestimmungen für den Tag, an dem der Altar fertiggestellt wird, damit man Brandopfer darauf opfern und Blut daran sprengen kann. 19 Du sollst den Leviten aus der Nachkommenschaft Zadoks, den Priestern, die in meine Nähe kommen, um mir zu dienen, einen jungen Stier für das Sündopfer geben, spricht Jahwe, der Herr. (2. Mose 29.1) (Hesekiel 40.46) 20 Mit dessen Blut sollst du die vier Hörner des Altars, die vier Ecken seiner Einfassung und die Abgrenzung ringsum bestreichen. So sollst du den Altar von Sünde reinigen und Sühne für ihn erwirken. 21 Dann nimmst du den Stier des Sündopfers und lässt ihn außerhalb des Tempelhauses an dem dafür bestimmten Platz verbrennen. 22 Am zweiten Tag sollst du einen fehlerlosen Ziegenbock als Sündopfer bringen und den Altar von Sünde reinigen lassen, wie du es mit dem Stier getan hast. 23 Wenn du das getan hast, sollst du einen jungen Stier und einen Schafbock vor mich bringen, beide ohne Fehler. 24 Die Priester sollen Salz auf sie streuen und sie mir, Jahwe, als Opfer verbrennen. 25 Sieben Tage lang sollst du täglich fehlerfreie Tiere bringen lassen: einen Ziegenbock, einen jungen Stier und einen Schafbock aus der Herde. 26 Sieben Tage lang soll man Sühne für den Altar erwirken, ihn reinigen und weihen. (2. Mose 28.41) 27 Vom achten Tag an sollen die Priester eure Brand- und Freudenopfer auf dem Altar zurichten. Dann werde ich euch gnädig annehmen, spricht Jahwe, der Herr."