zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 41

1 Dann führte er mich in den Tempelraum hinein und maß die Mauerstücke rechts und links. Sie waren drei Meter dick. 2 Der Eingang selbst war fünf Meter breit. Die Mauerstücke auf beiden Seiten sprangen je zweieinhalb Meter vor. Er maß die Länge des Tempelraums. Es waren 20 Meter, seine Breite betrug 10 Meter. 3 Dann ging er in den innersten Raum und maß das Mauerwerk am Eingang. Es war auf beiden Seiten einen Meter dick. Der Eingang selbst war drei Meter breit. Die Mauern auf beiden Seiten des Eingangs sprangen dreieinhalb Meter vor. 4 Der Raum selbst war zehn Meter tief und zehn Meter breit. Als er ihn gemessen hatte, sagte er zu mir: "Das ist das Höchstheilige." (Hesekiel 43.12) 5 Dann maß er die Seitenwände des Tempelhauses. Sie waren drei Meter dick. Um das Tempelhaus herum gab es einen Anbau von zwei Metern Breite. 6 Er bestand aus drei Stockwerken mit je dreißig Kammern. Die Stockwerke waren auf der Innenseite nicht in der Mauer des Tempelhauses verankert, sondern ruhten auf den Mauerabsätzen an der Außenseite der Tempelwand. 7 Weil die Tempelmauer nach oben hin zurücktrat, verbreiterte sich der Innenraum des Anbaus von Stockwerk zu Stockwerk. Im unteren war er am schmalsten, im oberen am breitesten. 8 Ich sah eine Terrasse um das Haus herum laufen, die von den Unterbauten der Seitenkammern gebildet wurde und drei Meter hoch war. 9 Die Außenwand des Anbaus selbst war nur zweieinhalb Meter dick. Zwischen den Seitenkammern des Tempelhauses 10 und den Räume um das Tempelhaus herum war ein freigelassener Platz von zehn Metern Breite. (Hesekiel 42.1-3) 11 Die Eingänge des Anbaus öffneten sich zur Terrasse hin, die ringsherum zweieinhalb Meter breit war. 12 Hinter dem Tempelhaus, also in westlicher Richtung, stand in einem abgesonderten Bereich ein weiteres Gebäude. Es war 35 Meter tief und 45 Meter breit. Seine Außenmauer war zweieinhalb Meter dick. 13 Nun maß er die ganze Tempelanlage aus. Das Tempelhaus war 50 Meter lang. Von seiner Rückseite über den unbebauten Streifen bis zur Rückseite des anderen Gebäudes waren es ebenfalls 50 Meter. 14 Die Breite des Tempelhauses auf der Ostseite einschließlich des unbebauten Streifens betrug ebenfalls 50 Meter. 15 Weiter maß er die Breite des Hintergebäudes. Es war einschließlich der Terrassenbauten auf beiden Seiten 50 Meter breit. 16 Das Innere des Tempelhauses und seine Vorhalle waren getäfelt, vom Boden bis hinauf zu den Fenstern. Diese hatten einen dreifach abgestuften Rahmen und konnten verschlossen werden. 17 Oberhalb des Eingangs innen und außen und auf allen Wänden rings herum war die Täfelung in Felder eingeteilt, 18 in die abwechselnd Cherubim und Palmen eingeschnitzt waren. Jeder Cherub hatte zwei Gesichter. 19 Ihr Menschengesicht war der einen Palme zugewandt und ihr Löwengesicht der anderen. 20 Vom Fußboden bis über die Tür hinauf waren die Cherubim und Palmen an allen Wänden zu sehen. 21 Die Eingangstür zum Tempelraum hatte einen vierfach gestaffelten Rahmen. Vor dem Höchstheiligen aber stand etwas, das aussah wie 22 ein Altar aus Holz, anderthalb Meter hoch, einen Meter lang und ebenso breit. Seine Ecken, seine Wände und sein Sockel waren aus Holz. Der Mann sagte zu mir: "Das ist der Tisch, der vor Jahwe steht." (2. Mose 30.1) 23 Der Tempelraum und das Höchstheilige hatten je eine Doppeltür. 24 Rechts und links waren hintereinander je zwei drehbare Türflügel angebracht. 25 Wie die Wände waren auch die Türflügel mit Cherubim und Palmen verziert.Die Vorhalle hatte über ihrem Eingang ein Vordach aus Holz. 26 Auch ihre Wände waren von gerahmten Fenstern durchbrochen und bis zum hölzernen Vordach mit Palmen verziert. Ebenso war es mit den Seitenkammern und ihren Dachbalken.