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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hesekiel - Kapitel 40

1 Am Jahresanfang, am 10. April im 25. Jahr unserer Verbannung - das war das 14. Jahr nach dem Fall der Stadt - legte Jahwe die Hand auf mich und brachte mich genau dorthin. 2 In göttlichen Visionen brachte er mich ins Land Israel und setzte mich auf einem sehr hohen Berg nieder. Auf dessen Südseite war so etwas wie eine Stadt zu sehen. 3 Dorthin brachte er mich. Am Tor stand ein Mann, der aussah, als sei er aus Bronze. In seiner Hand hielt er eine Schnur aus Flachs und eine Messrute. (Hesekiel 47.3) (Sacharja 2.5) (Offenbarung 21.15) 4 Der Mann sagte zu mir: "Du Mensch, mach deine Augen und Ohren auf und achte genau auf alles, was ich dir zeige. Denn dazu bist du hierher gebracht worden. Berichte dem Haus Israel alles, was du hier zu sehen bekommst." (Hesekiel 44.5) 5 Ich sah, dass der ganze Tempelbezirk von einer Mauer umschlossen war. Der Mann maß sie mit der Messrute in seiner Hand aus: eine Rute hoch, eine Rute dick. Die Messrute in seiner Hand war sechs Ellen lang, die Elle eine Handbreit länger als gewöhnlich gerechnet. 6 Dann stieg der Mann die Stufen hinauf, die zum östlichen Toreingang führten, und maß die Torschwelle. Sie war drei Meter breit. 7 Jede Nische für die Wächter im Tor war drei Meter lang und drei Meter breit. Die Pfeiler zwischen den Nischen waren zweieinhalb Meter dick. Die Schwelle der hinteren Toröffnung war, wie die der vorderen, drei Meter breit. 8 Dann maß er die Vorhalle des Tores zum Tempel hin. Sie war drei Meter tief 9 und vier Meter breit. Die Mauerstücke rechts und links am Ausgang waren einen Meter dick. 10 Das Osttor hatte auf jeder Seite drei durch Pfeiler getrennte gleich große Nischen für die Wächter. 11 Die lichte Weite der Toröffnung betrug fünf Meter und die ganze Torbreite sechseinhalb Meter. 12 Die Nischen für die Wächter auf jeder Seite waren zum Durchgang hin mit einer Mauer von einem halben Meter Höhe abgeschlossen. 13 Dann maß er die Breite des ganzen Tores. Vom Dachansatz der einen Nische bis zum Dachansatz der gegenüberliegenden waren es zwölfeinhalb Meter. 14 Für die vorspringenden Wände, die auf die Pfeiler des Innenhofes zuliefen, machte er eine Länge von zehn Metern aus. 15 Das ganze Torgebäude vom Vordereingang bis zu dem des Innenhofs maß 25 Meter. 16 Die Nischen hatten gerahmte Fenster an den Außen- und Innenwänden. Auch die Vorhalle hatte ringsherum Fenster. Und die Mauerstücke am Torausgang waren mit Palmen verziert. 17 Dann brachte er mich in den äußeren Vorhof. Dieser war ringsherum von 30 nebeneinander liegenden Räumen umgeben. Vor diesen Räumen war der Boden mit Steinplatten belegt. 18 Der Plattenbelag reichte so weit in den Vorhof hinein wie die Torgebäude und lag tiefer als der innere Vorhof. 19 Er maß den Abstand zwischen der Innenseite des unteren Tores bis zur Außenseite des höher gelegenen Innentores. Es waren 50 Meter. Nachdem die Ostseite ausgemessen war, gingen wir auf die Nordseite. 20 Auch dort war ein Tor zum äußeren Vorhof. Seine Außenseite zeigte nach Norden. Er maß seine Länge und Breite. 21 Es hatte drei Nischen auf jeder Seite für die Wächter. Seine Pfeiler und die Vorhalle hatten die gleichen Maße wie das erste Tor. Es war 25 Meter lang und halb so breit. 22 Vorhalle, Fenster und Palmen sahen genauso aus wie beim Osttor. Auf sieben Stufen stieg man zum Toreingang hinauf, und seine Vorhalle lag auf der Innenseite. 23 Wie beim Osttor befand sich genau gegenüber ein Tor, das zum inneren Vorhof führte. Von Tor zu Tor waren es 50 Meter. 24 Dann führte er mich auf die Südseite. Auch dort war ein Tor. Seine Vorhalle und das Mauerwerk hatten die gleichen Maße wie die anderen Tore. 25 Auch die Fenster im Torgebäude und in der Vorhalle waren wie die anderen Fenster. Das Tor war 25 Meter lang und halb so breit. 26 Auf sieben Stufen stieg man zum Toreingang hinauf, und seine Vorhalle lag auf der Innenseite. Die Mauerstücke rechts und links waren mit Palmen verziert. 27 Auch hier hatte es als Gegenstück in 50 Metern Entfernung ein Tor zum inneren Vorhof. 28 Dann führte er mich durch das Südtor in den inneren Vorhof. Es hatte die gleichen Maße wie die anderen Tore. 29 Die Nischen für die Wächter, die Mauervorsprünge und die Vorhalle waren wie dort. Auch dieses Tor und seine Vorhalle hatten ringsherum Fenster. Es war 25 Meter lang und halb so breit. 30 Die Vorhallen rings um den Innenhof waren zwölfeinhalb Meter lang und zweieinhalb Meter tief. 31 Seine Vorhalle jedoch lag zum äußeren Vorhof hin. Seine Mauerstücke waren mit Palmen verziert, und acht Stufen bildeten den Aufgang. 32 Dann brachte er mich in den inneren Vorhof auf die Ostseite und vermaß das dort gelegene Tor. Es hatte die gleichen Maße wie die anderen Tore. 33 Die Nischen für die Wächter, seine Vorhalle und das Mauerwerk am Ausgang hatten die gleichen Maße. Auch dieses Tor und seine Vorhalle hatten ringsherum Fenster. Es war 25 Meter lang und halb so breit. 34 Seine Vorhalle lag zum äußeren Vorhof hin. Seine Mauerstücke waren mit Palmen verziert und acht Stufen bildeten den Aufgang. 35 Dann führte er mich zum Nordtor und maß es aus. Es war den anderen Toren gleich: 36 die Nischen für die Wächter, seine Vorhalle und das Mauerwerk am Ausgang und die Fenster ringsherum. Es war 25 Meter lang und halb so breit. 37 Seine Vorhalle lag zum äußeren Vorhof hin. Seine beiden Mauerstücke waren mit Palmen verziert, und acht Stufen bildeten den Aufgang. 38 Dort gab es einen Raum, dessen Türöffnung sich an den Mauervorsprüngen der Tore befand. Dort wusch man das Brandopfer ab. 39 In der Vorhalle selbst standen auf jeder Seite zwei Tische. Auf ihnen wurden die Tiere für das Brand-, Sünd- und Schuldopfer geschlachtet. 40 An den beiden Außenwänden der Vorhalle rechts und links vom Eingang des Nordtores waren ebenfalls je zwei Tische aufgestellt. 41 So standen auf jeder Seite des Tores vier Tische, also insgesamt acht, auf denen geschlachtet wurde. 42 Die Tische für das Brandopfer waren aus Quadersteinen gebaut. Sie waren dreiviertel Meter lang, ebenso breit und einen halben Meter hoch. Auf sie wurde alles hingelegt, was man zum Schlachten der Opfertiere brauchte. 43 Ringsherum waren acht Zentimeter lange Haken für das Opferfleisch befestigt, das auf die Tische kam. 44 Im Innenhof neben dem Nord- und Südtor befanden sich je ein Raum, der sich zum Vorhof hin öffnete. Der eine war nach Süden hin offen, der andere nach Norden. 45 Mein Führer sagte zu mir: "Der Raum, der nach Süden schaut, ist für die Priester bestimmt, die für den Tempel zu sorgen haben, 46 und der, der nach Norden offen ist, für die Priester, die am Altar Dienst tun. Das sind die Nachkommen Zadoks, also diejenigen Leviten, die in die Nähe Jahwes kommen dürfen, um ihm zu dienen." (1. Könige 1.8) (1. Könige 1.39) (1. Chronik 5.34) 47 Dann vermaß er den inneren Vorhof. Er war 50 Meter lang und 50 Meter breit. Vor dem Tempelhaus stand der Altar. (Hesekiel 43.13) 48 Nun führte er mich in die Vorhalle des Tempelhauses und maß sie aus. Das Mauerwerk rechts und links von ihrem Eingang war je zweieinhalb Meter dick. Das Eingangstor selbst war sieben Meter breit und die Mauervorsprünge je anderthalb Meter. (1. Könige 6.3) 49 Die Vorhalle war zehn Meter breit und sechs Meter tief. Zehn Stufen führten zu ihr hinauf. Vor den Mauerstücken auf beiden Seiten stand je eine Säule. (1. Könige 7.21)