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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hesekiel - Kapitel 26

1 Am 1. des Monats im elften Jahr unserer Verbannung kam das Wort Jahwes zu mir. Er sagte: 2 "Du Mensch, / weil Tyrus über Jerusalem sagte: / 'Ha! Zerbrochen ist das Tor der Völker! / Jetzt fällt mir ihr Reichtum zu, / denn sie ist verwüstet', (Hesekiel 25.3) 3 darum spricht Jahwe, der Herr: 'Jetzt gehe ich gegen dich vor, Tyrus! Wie das Meer gegen deine Klippen brandet, werde ich viele Völker gegen dich anstürmen lassen! (Jesaja 23.1) 4 Sie werden deine Mauern schleifen, Tyrus, und deine Türme niederreißen. Ich fege deine Erde von dir weg und mache dich zu einem kahlen Felsen im Meer, 5 zu einem Trockenplatz für Fischernetze. Ich habe das gesagt', spricht Jahwe, der Herr. 'Völker werden Tyrus ausplündern, 6 seine Tochterstädte auf dem Festland zerstören und deren Einwohner töten. Daran wird man erkennen, dass ich es bin - Jahwe!'" 7 So spricht Jahwe, der Herr: "Ich werde den Großkönig Nebukadnezzar, den König von Babylon, über Tyrus kommen lassen. Er kommt vom Norden her mit Pferden, Streitwagen, Reitern und einem riesigen Heer. (Daniel 2.37) 8 Er wird deine Tochterstädte zerstören und einen Wall gegen dich aufschütten, Angriffsrampen gegen deine Mauern vorantreiben und ein Schutzdach aus Langschilden gegen dich aufstellen. (Hesekiel 26.6) 9 Der Stoß seiner Rammböcke wird deine Mauern treffen. Mit Brecheisen reißt er deine Türme ein. 10 Eine Staubwolke wird dich bedecken, wenn er anrückt mit der Masse seiner Pferde. Der Lärm seiner Reiter, Räder und Wagen lässt deine Mauern erbeben, wenn er durch deine Tore einfährt, wie man in eine aufgebrochene Stadt einzieht. 11 Die Hufe seiner Pferde zerstampfen deine Straßen, dein Volk erschlägt er mit dem Schwert. Die stolzen Steinsäulen, die du verehrst, sinken in Trümmer. 12 Sie plündern deinen Besitz, sie rauben deine Waren, sie schleifen deine Mauern und zerstören deine Paläste. Und deine Steine, dein Holz und deinen Schutt schütten sie ins Meer. 13 Ich lasse den Klang deiner Lieder verstummen, und die Musik deiner Harfen wird nicht mehr gehört. (Jesaja 14.11) 14 Ich mache dich zu einem kahlen Felsen, zu einem Trockenplatz für Fischernetze. Du wirst nicht wieder aufgebaut werden, denn ich, Jahwe, habe das gesagt!", spricht Jahwe, der Herr. 15 So spricht Jahwe, der Herr, gegen Tyrus: "Vom Donnergetöse deines Falls werden die Inseln erbeben, wenn Mörder in dir wüten und jeder Durchbohrte stöhnt. 16 Dann sinken die Fürsten des Meeres von ihren Thronen. Sie legen ihre Mäntel ab, ziehen ihre buntgewirkten Kleider aus und kleiden sich in zitternde Angst. Vor Entsetzen kauern sie auf dem Boden und zittern und zittern. 17 Dann stimmen sie die Totenklage über dich an:'Ach, wie bist du zerstört, / du ruhmreiche Stadt, / du Festung am Meer! / Du hattest solche Macht auf der See, / hast ihre Anwohner in Schrecken versetzt. 18 Nun zittern die Küsten am Tag deines Falls; / über dein Ende sind die Inseln entsetzt.'" 19 Denn so spricht mein Herr, Jahwe: "Wenn ich dich zu einer verwüsteten und menschenleeren Stadt mache, wenn ich die Flut über dich kommen lasse, sodass du darin untergehst, 20 dann musst du in die Totenwelt hinab zu den längst Verstorbenen, in die tiefste Tiefe zu den uralten Ruinen. Dann wirst du nie mehr bewohnt und hast keinen Platz mehr im Land der Lebendigen. 21 Tödlichem Terror gebe ich dich preis, du wirst nicht mehr sein! Man wird dich suchen, aber nicht mehr finden. Das gilt für alle Zeit, spricht Jahwe, der Herr."