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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hesekiel - Kapitel 25

1 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 2 "Du Mensch, blick in Richtung der Ammoniter und weissage Folgendes gegen sie: (Jeremia 49.1) (Hesekiel 21.33-37) 3 'Hört das Wort Jahwes, des Herrn! So spricht Jahwe, der Herr: Du lachst und spottest über mein Heiligtum, weil es entweiht ist, und über das Land Israel, weil es verwüstet wurde, und über das Volk der Juden, weil sie in die Gefangenschaft verschleppt sind. (Klagelieder 2.16) (Hesekiel 36.2) 4 Deshalb gebe ich dich und dein Land den Beduinen des Ostens zum Besitz. Sie werden ihre Zelte bei euch aufschlagen und ihre Siedlungen in deinem Land errichten, sie werden deine Früchte essen und deine Milch trinken. 5 Rabba mache ich zu einem Weideplatz für Kamele und eure Ortschaften zum Lagerplatz für Kleinvieh. Dann werdet ihr erkennen, dass ich es bin - Jahwe! 6 Denn so spricht Jahwe, der Herr: Weil du in die Hände geklatscht und vor Freude mit den Füßen gestampft hast, weil du voller Schadenfreude auf das Land Israel herabgesehen hast, 7 deshalb gehe ich jetzt gegen dich vor. Ich gebe dich fremden Völkern preis und rotte dich aus der Völkergemeinschaft aus. Ich werde dich vernichten. Dann wirst du erkennen, dass ich es bin - Jahwe!'" 8 So spricht Jahwe, der Herr: "Weil Moab und Seïr sagen: 'Das Haus Juda ist so wie alle anderen Nationen', (Jesaja 15.1) (Jeremia 48.1) 9 darum lege ich Moabs Schulter frei, seine Berghänge werden von all seinen Städten entblößt sein, von der Zierde des Landes über Bet-Jeschimot, Baal-Meon bis nach Kirjatajim. 10 Ich gebe das Land den Beduinen des Ostens und den Ammonitern, an die sich niemand mehr erinnern wird. 11 So vollstrecke ich mein Strafgericht an den Moabitern; und sie werden erkennen, dass ich es bin - Jahwe!" 12 So spricht Jahwe, der Herr: "Weil Edom grausam Rache am Haus Juda genommen und dabei schwere Schuld auf sich geladen hat, (Psalm 137.7) (Jeremia 49.7) (Obadja 1.1) 13 deshalb, spricht Jahwe, der Herr, gehe ich jetzt gegen Edom vor. Ich rotte Menschen und Vieh in ihm aus. Von Teman bis nach Dedan lege ich es in Trümmer, und alle seine Bewohner werden durchs Schwert umkommen. 14 Meine Rache an Edom lasse ich durch mein Volk Israel vollziehen. Sie werden Edom meinen Zorn und Grimm spüren lassen, dass sie meine Rache erkennen, spricht Jahwe, der Herr." 15 So spricht Jahwe, der Herr: "Weil die Philister sich grausam gerächt haben mit hämischer Lust und voller Hass, um Juda aus uralter Feindschaft zu vernichten, (Jesaja 14.29) (Jeremia 47.1) (Zephanja 2.5) 16 darum spricht Jahwe, der Herr: 'Passt auf, ich gehe gegen die Philister vor, diese Leute aus Kreta, und rotte die Bewohner der Küstenebene bis auf den letzten Rest aus. (1. Samuel 30.14) 17 Mit grimmigen Strafen nehme ich gewaltige Rache an ihnen. Und wenn ich meine Rache über sie bringe, wird man erkennen, dass ich es bin - Jahwe!'"