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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hesekiel - Kapitel 24

1 Am 10. Januar im neunten Jahr unserer Verbannung kam das Wort Jahwes zu mir. (2. Könige 25.1) (Jeremia 52.4) 2 "Mensch, schreib dir das Datum dieses Tages auf, genau den heutigen Tag! Heute hat der König von Babylon seinen Angriff auf Jerusalem begonnen. 3 Trag dem widerspenstigen Volk ein Gleichnis vor. Sag zu ihnen: 'So spricht Jahwe, der Herr: Stell hin den Topf, stell hin / und gieße auch Wasser hinein! 4 Lege Fleisch in den Topf, / lauter gute Stücke / von Lende und Schulter. / Gib die besten Knochen dazu. 5 Nimm auserlesene Schafe! / Das Holz ist darunter zu schichten! / Lass die Fleischstücke sieden mit den Knochen darin!' 6 Darum spricht Jahwe, der Herr:'Weh der blutbefleckten Stadt! / Weh dem rostigen Topf, / dessen Rost nicht abgehen will! / Stück für Stück nimm wahllos heraus! (Hesekiel 24.9) 7 Denn das Blut, das sie vergoss, / ist noch mitten in ihr. / Auf die Felsplatte hat sie es geschüttet / und es nicht einmal mit Erde bedeckt. 8 Um Zorn heraufzuführen, / um Rache zu nehmen, / gebe ich auf kahlen Fels ihr Blut; / es wird nicht mit Erde bedeckt.' 9 Darum spricht Jahwe, der Herr: 'Weh der blutbefleckten Stadt! / Auch ich schichte einen großen Holzstoß auf. (Nahum 3.1) 10 Trage nur viel Holz herbei! / Entzünde das Feuer! / Siede das Fleisch! / Verkoche die Brühe, / bis selbst die Knochen anglühen! 11 Dann stell ihn leer auf seine Kohlen, / dass der Topf sich erhitzt, / seine Bronze erglüht, / der Rost ausgebrannt wird, / der ihn besudelt hat. 12 Vergebliche Mühe! / Er ist so mit Rost bedeckt, / dass auch die Glut ihn nicht reinigen kann.' 13 Ich wollte dich reinigen, aber du warst nicht rein zu bekommen. Nun wirst du besudelt bleiben, bis ich meinen ganzen Zorn an dir ausgelassen habe. (Hesekiel 5.13) 14 Ich, Jahwe, habe es gesagt. Es kommt und ich werde es tun! Ich lasse nicht nach, ich schone nicht, habe keine Bedenken. Nach deinem Verhalten und nach deinen Taten wird man dich richten, spricht Jahwe, der Herr." 15 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 16 "Du Mensch, ich nehme dir jetzt dein Liebstes weg, die Freude deiner Augen durch plötzlichen Tod. Doch du sollst nicht klagen und weinen. Keine Träne soll dir kommen, (Hesekiel 24.18) 17 hemme das Seufzen! Unterlass die Totenklage! Binde deinen Kopfbund um und ziehe deine Schuhe an! Verhülle deinen Bart nicht und iss nichts von dem Trauerbrot, das dir die Leute bringen!" 18 Am Morgen darauf redete ich zum Volk. Am Abend starb meine Frau. Und am anderen Morgen verhielt ich mich so, wie mir befohlen war. 19 Da fragten mich die Leute: "Willst du uns nicht erklären, was dein Verhalten für uns zu bedeuten hat?" 20 Ich sagte zu ihnen: "Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 21 'Sag zu den Leuten von Israel: So spricht Jahwe, der Herr: Passt auf! Ich entweihe mein Heiligtum, den Zufluchtsort, auf den ihr so stolz seid, die Freude eurer Augen und das Ziel eurer Sehnsucht. Eure Söhne und Töchter, die ihr verlassen musstet, werden unter dem Schwert umkommen. 22 Da werdet ihr tun, was ich getan habe; ihr werdet den Bart nicht verhüllen und kein Trauerbrot von den Nachbarn annehmen. 23 Ihr werdet den Kopfbund aufbehalten und die Schuhe an den Füßen. Ihr werdet nicht klagen und weinen, sondern hinmodern in euren Sünden und einer den anderen anstöhnen. 24 So wird Hesekiël für euch zum Wahrzeichen sein. Wenn es kommt, werdet ihr euch genauso wie er verhalten. Dann werdet ihr erkennen, dass ich Jahwe, der Herr bin.'" (Hesekiel 12.11) (Hesekiel 24.27) 25 "Aber du, Mensch, pass auf! An dem Tag, an dem ich ihnen ihre Zuflucht wegnehme, ihre Pracht und Wonne, die Freude ihrer Augen und das Ziel ihrer Sehnsucht und ihre Söhne und Töchter dazu, 26 an dem Tag wird ein Flüchtling zu dir kommen, sodass du es mit eigenen Ohren hören kannst. (Hesekiel 33.21) 27 Dann wird deine Zunge gelöst werden, du wirst mit ihm reden können und nicht länger stumm sein. Dann bist du ihnen zum Wahrzeichen geworden, und sie werden erkennen, dass ich es bin - Jahwe!"