zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 18

1 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 2 "Wie kommt ihr dazu, dieses Sprichwort im Land Israel zu gebrauchen? Ihr sagt: 'Die Väter essen saure Trauben, und die Söhne bekommen die stumpfen Zähne.'" (Jeremia 31.29) 3 "So wahr ich lebe, spricht Jahwe, der Herr:Diesen Spruch soll keiner von euch mehr benutzen! 4 Seht, alle Menschen gehören doch mir. Mir gehört das Leben des Vaters und das Leben des Sohnes. Nur wer sündigt, muss sterben! 5 Wenn jemand das Rechte tut und lebt, wie es mir gefällt, 6 wenn er nicht von den Opfern auf den Bergen isst, nicht zu den Götzen des Hauses Israel aufschaut, wenn er die Frau seines Nächsten nicht berührt und auch nicht seine eigene Frau, wenn sie ihre Tage hat, (3. Mose 18.19-20) 7 wenn er niemand unterdrückt und dem Schuldner sein Pfand wiedergibt, wenn er sein Brot mit dem Hungernden teilt und den Nackten mit Kleidung versorgt, (5. Mose 24.10-13) (Psalm 15.3) 8 wenn er keinen Wucherzins nimmt und sich nicht an Unrecht beteiligt und im Gericht ein unparteiisches Urteil fällt, (2. Mose 22.24) 9 wenn er sich an meine Ordnungen hält und treu tut, was recht vor mir ist - der ist gerecht. Er soll am Leben bleiben, spricht Jahwe, der Herr. 10 Hat er aber einen Sohn, der gewalttätig wird, der Blut vergießt oder sonst etwas von dem Genannten tut, 11 was sein Vater vermieden hat, wenn er sogar von den Opfern auf den Bergen isst und mit anderen Frauen schläft, 12 wenn er Schutzlose unterdrückt, andere beraubt und dem Schuldner das Pfand nicht zurückgibt, wenn er Abscheuliches tut und sich mit Götzen einlässt, 13 oder wenn er Wucherzins nimmt, sollte er am Leben bleiben? Nein! Wer solch abscheuliche Dinge tut, der muss getötet werden. Und er ist selbst an seinem Tod schuld. 14 Aber vielleicht hat er auch einen Sohn, der die Sünden seines Vaters sieht, aber nichts dergleichen tut. 15 Er isst nicht von den Opfern auf den Bergen und schaut nicht zu den Götzen des Hauses Israel auf, er schläft nicht mit einer anderen Frau 16 und beutet niemand aus, er fordert kein Pfand und begeht keinen Raub, er gibt dem Hungernden von seinem Brot und versorgt den Nackten mit Kleidung, 17 er vergreift sich nicht an Schutzlosen und nimmt keinen Wucherzins, er hält sich an meine Ordnungen und tut, was recht vor mir ist: Er muss nicht für die Schuld seines Vaters sterben. Er soll am Leben bleiben. 18 Nur sein Vater, der andere in seinem Volk erpresst und beraubt hat und tat, was nicht gut war, muss wegen seiner Schuld sterben. 19 Doch ihr fragt: 'Warum wird der Sohn nicht mit dem Vater bestraft?' - Weil er getan hat, was gut und richtig ist, und alle meine Gebote befolgte, darum wird er auf jeden Fall am Leben bleiben! 20 Nur wer sündigt, muss sterben. Der Sohn soll nicht die Schuld des Vaters tragen und der Vater nicht die des Sohnes. Die Gerechtigkeit kommt nur dem zugute, der recht vor Gott lebt, und die Schuld lastet nur auf dem Schuldigen. (2. Mose 20.5) (4. Mose 26.11) 21 Wenn der Gottlose umkehrt und das Sündigen lässt, sich an meine Ordnungen hält und tut, was gut und richtig ist, dann soll er am Leben bleiben und muss nicht sterben. 22 Keine von allen Sünden, die er begangen hat, soll ihm noch angelastet werden. Weil er danach getan hat, was vor Gott recht ist, soll er am Leben bleiben. (Jesaja 43.25) (Jesaja 44.22) 23 Meint ihr, es gefällt mir, wenn ein Gottloser stirbt?", sagt Jahwe, der Herr. "Nein, ich freue mich, wenn er sein Leben ändert und am Leben bleibt. (Hesekiel 18.32) (Hesekiel 33.11) 24 Wenn aber ein Gerechter nicht mehr recht vor mir lebt, wenn er anfängt, Böses zu tun, und dieselben Abscheulichkeiten begeht wie der Gottlose, soll er dann am Leben bleiben? Nein! Keine von all seinen gerechten Taten wird ihm angerechnet werden. Weil er sich der Untreue schuldig gemacht und Böses getan hat, muss er sterben! (Hesekiel 3.20) 25 Wenn ihr nun sagt: 'Was der Herr tut, ist nicht recht!', so hört mir zu, ihr Leute von Israel: Meine Handlungsweise soll nicht richtig sein? Sind nicht vielmehr eure Handlungen falsch? (Hesekiel 33.17-20) 26 Wenn ein Gerechter nicht mehr recht vor mir lebt, wenn er anfängt, Unrecht zu tun und daraufhin stirbt, so stirbt er wegen des Unrechts, das er getan hat. 27 Wenn aber ein Gottloser umkehrt, sein gesetzloses Handeln lässt und tut, was gut und richtig ist, dann wird er sein Leben retten. 28 Sieht er es ein und lässt sein gesetzwidriges Tun, soll er am Leben bleiben und nicht sterben. 29 Wenn also das Haus Israel sagt: 'Was der Herr tut, ist nicht recht!' - sollte wirklich meine Handlungsweise nicht die richtige sein, ihr Leute von Israel? Sind nicht vielmehr eure Handlungen falsch? 30 Darum werde ich euch das Urteil sprechen, ihr Leute von Israel! Jeder bekommt das, was er durch seine Taten verdient hat, spricht Jahwe, der Herr. Kehrt also um und macht Schluss mit allem Unrecht, damit es euch nicht zur Schuldfalle wird! (Jesaja 55.7) (Hesekiel 33.11) 31 Trennt euch von allen Vergehen, mit denen ihr euch an mir vergangen habt, und schafft euch so ein neues Herz und einen neuen Geist! Warum wollt ihr denn sterben, ihr Leute von Israel? (Hesekiel 36.26) 32 Mir gefällt es nicht, wenn ein Mensch sterben muss, spricht Jahwe, der Herr. Kehrt also um, damit ihr am Leben bleibt!" (Hesekiel 18.23)