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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Hesekiel - Kapitel 14

1 Einige von den Ältesten Israels kamen zu mir und setzten sich vor mich hin. (Hesekiel 20.1) 2 Da kam das Wort Jahwes zu mir. Er sagte: 3 "Du Mensch, diese Männer haben ihre Götzen ins Herz geschlossen, sie haben sich den Stolperstein für ihre Schuld gerade vor Augen gestellt. Soll ich mich da etwa von ihnen befragen lassen? (Hesekiel 20.3) 4 Darum antworte ihnen: 'So spricht Jahwe, der Herr: Jeder von Israel, der sein Herz den Götzen öffnet, der sich den Stolperstein für seine Schuld gerade vor Augen stellt und dann zum Propheten kommt, der wird die Antwort von mir selbst erhalten, die er gemäß der Menge seiner Götzen verdient. 5 Damit werde ich Israel am Herzen packen, weil sie sich von mir abgewandt haben wegen ihrer Götzen.' 6 Darum sage den Israeliten: 'So spricht Jahwe, der Herr: Kehrt um! Kehrt euch von euren Götzen ab, wendet das Gesicht von diesen Gräueln weg!' (Jesaja 31.6) 7 Denn jeder Israelit und auch jeder Fremde in Israel, der sich von mir trennt und seine Götzen im Herzen hochkommen lässt, der sich den Stolperstein für seine Schuld gerade vor Augen stellt und dann zum Propheten kommt, um mich für sich zu befragen, der wird die Antwort von mir selbst, von Jahwe, erhalten. 8 Ich gehe gegen solch einen Menschen vor, damit er allen zur Warnung dient. Sein Unglück wird sprichwörtlich sein, denn ich rotte ihn aus meinem Volk aus. So werdet ihr erkennen, dass ich bin, der ich bin - Jahwe! (Hesekiel 5.15) 9 Und wenn der Prophet sich verleiten lässt und ihm doch eine Weisung erteilt, dann habe ich, Jahwe, diesen Propheten verleitet. Ich werde meine Hand gegen ihn erheben und ihn aus meinem Volk Israel verstoßen und vernichten. (1. Könige 22.20-23) 10 Alle beide müssen die Folgen ihrer Schuld tragen: der Fragende und der Prophet, der ihm antwortet. 11 So soll das Volk Israel gewarnt sein, damit es nicht mehr von mir wegläuft und sich nicht mehr durch seine Verfehlungen besudelt. Dann werden sie mein Volk sein und ich, ich werde ihr Gott sein, spricht Jahwe, der Herr." (Hesekiel 11.20) 12 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 13 "Du Mensch, wenn ein Land sich gegen mich versündigt und mir die Treue bricht, und wenn ich dann seinen Brotvorrat vernichte und den Hunger ins Land schicke, an dem Mensch und Tier zugrunde gehen, (Hesekiel 5.16) 14 und wenn dann Noah, Daniel und Hiob unter ihnen wären, dann würden diese drei Männer wegen ihrer Rechtschaffenheit nur ihr eigenes Leben retten, spricht Jahwe, der Herr. (Jeremia 15.1) 15 Oder wenn ich Raubtiere gegen das Land losließe, sodass es entvölkert und öde wird, weil wegen der Tiere niemand mehr durchreisen könnte, (Hesekiel 14.21) 16 und dann diese drei Männer unter ihnen wären - so wahr ich lebe, spricht Jahwe, der Herr -, sie könnten nicht einmal ihre Söhne und Töchter retten, sondern allein sich selbst. Und das ganze Land würde entvölkert. 17 Oder wenn ich das Schwert über dieses Land bringen und ihm befehlen würde, Mensch und Tier darin auszurotten, 18 und dann diese drei Männer unter ihnen wären - so wahr ich lebe, spricht Jahwe, der Herr -, sie könnten nicht einmal ihre Söhne und Töchter retten, sondern allein sich selbst. 19 Oder wenn ich die Pest in jenes Land schicke und meinen Grimm als Blutregen darüber ausgieße, um Mensch und Tier darin auszurotten, 20 und Noah, Daniel und Hiob wären unter ihnen - so wahr ich lebe, spricht Jahwe, der Herr -, sie könnten nicht einmal ihre Söhne und Töchter retten. Nur ihr eigenes Leben könnten sie wegen ihrer Gerechtigkeit retten. 21 Und nun sage ich, Jahwe, der Herr: 'Ja, ich werde meine vier Geißeln - Schwert und Hunger, Raubtiere und Pest - auf Jerusalem loslassen, um Mensch und Tier darin zu vernichten! (3. Mose 26.16) (Jeremia 15.3) 22 Doch einige lasse ich in der Stadt übrig, Männer und Frauen. Sie werden weggeführt und kommen zu euch. Dann werdet ihr sehen, was das für Leute sind und wie schlimm sie es treiben. Das wird euch trösten, wenn ihr an das Unheil denkt, das ich über Jerusalem habe kommen lassen und überhaupt alles, was ich über die Stadt gebracht habe. 23 Ja, das wird euch Trost verschaffen, wenn ihr seht, wie schlimm sie es treiben. Dann werdet ihr erkennen, dass ich das alles nicht ohne Ursache getan habe, spricht Jahwe, der Herr.'"